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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/176

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1)      Ausrufung des Klimanotstands mit dem beschriebenen Inhalt und der Anerkennung von Klimaschutzmaßnahmen für Leonberg.

 

2)      Das Gremium hat nach bestätigtem Beschluss dieser Vorlage die Auswirkungen auf Klima-, Umwelt und Artenschutz anzuhören. Dazu werden nach Einstellung eines Klimaschutzmanagers*in sämtliche politischen Beschlussvorlagen mit einer Auswirkungsbeurteilung als verpflichtender Bestandteil beschrieben.

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Derzeit ist das Thema Klimaschutz in allen Schichten der Bevölkerung präsent. Anlass für viele Städte war bereits im Jahr 2019 (z.B. Konstanz, Münster, Heidelberg, Wiesbaden, Erlangen, Saarbrücken, Kiel, Bochum, etc.) mit der Ausrufung des sogenannten Klimanotstands sowohl auf kommunaler als auch nationaler Ebene ein deutliches Zeichen für verbesserten Klimaschutz zu setzen.

 

Die Stadt Leonberg erkennt an, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des rasch voranschreitenden Klimawandels und der daraus resultierenden Risiken nicht ausreichen. Daher setzt sich die Stadt in den kommenden Jahren für mehr Klimaschutz ein und ruft den Klimanotstand aus.

 

Mit der Sitzungsvorlage „2021/020 Klimavorbehalt – Stadt Leonberg“ vom 16.03.2021 wurde bereits ein Grundstein des Klimaschutzes in Leonberg gelegt und der Teilnahme am European Energy Award zugestimmt. Zudem wird die Stelle eines Klimaschutzmanagers geschaffen.

 

Folgende Themen wurden in der Drucksache 2021/020 Klimavorbehalt behandelt:

-          Teilnahme am European-Energy-Award

-          Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes

-          klimaneutrale Kommunalverwaltung

-          Überprüfung aller Beschlüsse auf Klimarelevanz

-          Schaffung einer neuen ämterübergreifenden Stelle eines Klimaschutzmanagers

 

Klimanotstand - was ist das?

 

„Mit der Verwendung des Begriffes wird anerkannt, dass auf der Erde eine akute und gegenwärtige Gefahr für das Klima und durch den Klimawandel und seine Folgen auch für das Leben der Menschen besteht. Der Klimanotstand beinhaltet die Aufforderung, diese Gefahren durch schnelles Handeln abzumildern oder zu beseitigen (STADT KONSTANZ, 2019; Konstanz, die als erste Stadt in Deutschland den Klimanotstand ausgerufen hat).“

 

Leitsatz: Dazu werden alle Kräfte aus Politik und Bevölkerung gebündelt, um gemeinsam sofortige und entschlossene Anstrengungen zum Klimaschutz zu leisten (STADT KONSTANZ, 2019).

 

Kommunale Handlungsfelder

 

-          lokale Energie- und Verkehrspolitik

-          Flächennutzung

-          Ver- und Entsorgung

-          öffentliche Beschaffung

-          Vorbildfunktion / Bewusstseinsbildung

 

Das Land Baden-Württemberg plant - in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden - im „Dritten Klimaschutzpakt 2020/2021“ die Landesverwaltung samt aller Kommunen bis 2040 klimaneutral zu gestalten.

 

Was heißt das für die Stadt Leonberg?

 

Im Folgenden werden Maßnahmen zum Erreichen der Klimaschutzziele beschrieben, die auf Grundlage ihrer Wirksamkeit für Leonberg zu prüfen und zu priorisieren sind.

 

-          Einstellung Klimaschutzmanager*in

-          Klimaschutzkonzept für Leonberg

-          Überprüfung aller Beschlüsse auf Klimarelevanz

-          Mobilitätsmanagement für die Gesamtstadt

-          Energieeinsparende Straßenbeleuchtung

-          Umweltorientiertes Pflegekonzept für städtische Grün- und Waldflächen

-          nachhaltige Materialbeschaffung für die Stadtverwaltung

-          Sanierungs- und Modernisierungspriorisierung für städtische Gebäude

-          energetische Entwicklungsstrategie für städtische Gebäude

-          ökologische Strom- und Gasversorgung für städtische Liegenschaften

-          zukünftige Energieversorgung der städtischen Gebäude

-          Auszeichnung mit dem European Energy Award

-          Photovoltaiknutzung bei städtischen Liegenschaften

-          Erstellung des kommunalen Wärmeplanes

-          Kontrolle neu gesteckter Klimaschutzziele

-          fortlaufende Evaluierung der Klimaschutz-Maßnahmen durch Klimaschutzmanager*in

-         

 

Das gibt es bereits in Leonberg

 

-          Energiemanagement für städtische Gebäude

-          Masterplan “Green City“ für nachhaltige Mobilität (Juni 2018)

-          Stabsstelle für innovative und intermodale Mobilität

-          klimafreundliche Straßenbeleuchtung

-          Ökostrom für städtische Gebäude und Anlagen

-          Entwurf eines Leitbildes - zukunftsfähiges Bauen (siehe Vorlage 2021/097)

-          Dienstanweisungen für Gebäudebetrieb und Bau

 

Das ist in Leonberg bereits geplant

 

-          Teilnahme am European Energy Award

-          Schaffung der Stelle Klimaschutzmanager*in

-          mehr Photovoltaiknutzung auf städtischen Gebäuden

 

Klimaauswirkungsbeurteilung durch Klimaschutzmanager*in

 

Jeder Beschluss kann auf definierte Klimaschutzziele in Leonberg untersucht werden.

 

Hierfür hat das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) in Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag (DST) und dessen Fachgremien (Fachkommission Umwelt und Umweltausschuss) einen Vorschlag erarbeitet, wie eine Prüfung der Klimarelevanz bei der Erstellung von Beschlussvorlagen bzw. bei Anträgen in den kommunalen Vertretungskörperschaften gestaltet werden kann.

 

Nachfolgend sind die Stufe 1 und Stufe 2 der Prüfung der Klimarelevanz der Beschlussvorlagen dargestellt. Weitergehende Erläuterungen sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

In Stufe 1 wird zunächst eingeschätzt, ob der Beschluss Auswirkungen auf den Klimaschutz hat. Bei positiven und bei negativen Auswirkungen folgt die weitere Prüfung zur Beurteilung in welcher Höhe sich die Klimaauswirkungen befinden in Stufe 2.

 

 

 

Die Überprüfung auf Klimarelevanz der Beschlüsse hätte vorerst einen informativen Charakter.

 

Es wird empfohlen, dass bei der Erstellung der Beschlussvorlagen das jeweilige Fachamt, bei dem die Sachkenntnis über die zu beschließende Maßnahme vorhanden ist, eine Einschätzung und eine Prüfung der Klimarelevanz vornimmt.

Anschließend kann der/die Klimaschutzmanager*in mit entsprechender Expertise zur Einschätzung und Prüfung der Klimarelevanz mit einbezogen werden.

 

Beispielhafte Auswirkung bei Bauvorhaben:

Es könnten Bauvorhaben in frühen Planungsphasen und unterschiedliche Varianten auf Grundlage einer Ökobilanz und Betriebskosten bewertet werden.

Zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit sind zusätzlich die Lebenszykluskosten zu überprüfen.

Da ein Gebäude während der Nutzungszeit höhere Betriebskosten als Investitionskosten verursacht, ist dieser Ansatz für eine nachhaltige Bauweise zu berücksichtigen.

(Siehe Vorlage 2021/097 Leitbild - Zukunftsfähiges Bauen)

 

Fazit:

 

Die Stadt Leonberg erkennt an, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des rasch voranschreitenden Klimawandels und der daraus resultierenden Risiken nicht ausreichen. Daher setzt sich die Stadt in den kommenden Jahren für mehr Klimaschutz ein und ruft den Klimanotstand aus.

 

„Die Herausforderung ist so groß, das können die Kommunen nicht alleine schaffen. Die Gesellschaft müsse mitgenommen werden und Bund und Länder müssen die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen“.

L. Heublein (Klimaschutzkoordinator Stadt Konstanz)

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Die finanziellen Auswirkungen werden bei den zukünftigen Beschlussvorschlägen entsprechend dargestellt.

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Anlagen

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