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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/108-05
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstellung eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes
Beschlussvorschlag aus dem Planungsausschuss vom 29.04.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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05.05.2021
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Beschlussvorschlag
- Von der Notwendigkeit der Erstellung eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes wird Kenntnis genommen.
- Einer Realisierung der Maßnahme mit einem geschätzten Gesamtkostenrahmen von 160.650,- €/brutto (gesamtes Stadtgebiet) wird zugestimmt.
- Der vorgeschlagenen Abgrenzung zur Erhebung der Teilräume 1-9 mit einem geschätzten Kostenrahmen i.H.v. 89.250,- €/brutto wird zugestimmt.
a) Für den Teilraum Warmbronn (Nr.4): Die Parkplätze im Bereich „Hinter den
Gärten“ werden in den Erhebungsbereich aufgenommen, ebenso die Talackerstraße,
der Sindelfinger Weg und die Brandenburger Straße. Die Parkflächen am alten Fried-
hof (Lämmlestraße) werden nicht erhoben.
b) Ergänzt wird die vorgeschlagene Abgrenzung um Teilraum 10, Gebersheim,
Alte Dorfstraße, Ortsmitte
c) Ergänzt wird eine ausgeweitete Abgrenzung auf folgende Straßen im Teilraum 6,
Höfingen: Weinbergstraße – Beethovenstraße, Truchsessenstraße, Felsgartenstraße,
Georg-Büchner-Straße, Ulmen- und Lachentorstraße.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Leistungen zur Erstellung eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes der unter Ziff. 3 genannten Teilräume nach Unterschwellenvergabeordnung - UVgO – vorzubereiten und auszuschreiben und mit der Maßgabe, dass durch die Ausschreibungsergebnisse die Kostenschätzung eingehalten und diese sich im Rahmen des Gesamtkostenansatzes belaufen, an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
- Es werden keine privaten Parkplätze untersucht.
- Die Untersuchungsintervalle in der Erhebungsstufe 2 werden von vier auf drei Intervalle reduziert (Intervall „Mittag“ entfällt).
- Der Teilbereich „Zentrum Leonberg u. Eltingen“ wird von Erhebungsstufe 1 zur Erhebungsstufe 2 festgelegt.
