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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/127
Grunddaten
- Betreff:
-
Freiwillige Feuerwehr, Beschaffung eines Abrollbehälters Hygiene
Beschaffungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Feuerwehr und Bevölkerungsschutz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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29.04.2021
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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05.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Feuerwehrleute kommen in vielen Situationen mit Stoffen in Berührung, die die Gesundheit gefährden und ihr schaden können. In immer mehr Fahrzeuge werden für kleinere Einsätze bereits Hygienewände zur Körperreinigung (Hände/Gesicht) eingebaut. Gerade bei Bränden treten auch erhebliche Verschmutzungen an der Einsatzkleidung auf. Wird diese nicht getauscht, können Fahrzeuge und Geräte erheblich kontaminiert werden. Sie gehört nicht in die Mannschaftskabine. Die Hygiene rückt in den Feuerwehren aktuell immer mehr in den Fokus. Die Beschaffung eines Abrollbehälters Einsatzstellenhygiene und Versorgung dient dazu, kontaminierten Einsatzkräften die Möglichkeit zu geben, direkt an der Einsatzstelle die kontaminierte Einsatzkleidung abzulegen, sich zu reinigen und sich mit frischer Einsatzkleidung oder Übergangskleidung auszustatten. Einsatzkleidung, die stark verschmutzt wurde, kann nach dem Wechsel separat transportiert werden. Mit dem Abrollbehälter besteht somit die Möglichkeit, Verschleppung von Schmutz und Gefahrstoffen in saubere Bereiche zu vermeiden. Aus Fürsorge für die Einsatzkräfte, und nicht zuletzt auch aus Gründen des Arbeitsschutzes, ist der Abrollbehälter Bestandteil des Hygienekonzepts der Feuerwehr Leonberg und dient der erweiterten Schwarz- / Weißtrennung an der Einsatzstelle.
Anwendungsgebiete und Einsatzlagen
- Großschadenslagen
- Zeitintensive Einsatzlagen, die Erholungs- und Hygienemaßnahmen der Einsatzkräfte notwendig machen
- Langwierige Einsatzlagen unter schlechten Witterungsbedingungen
- Brandeinsätze mit kontaminierten Atemschutzgeräteträgern
- Zusatzkomponente zur Ergänzung des Abrollbehälters Atemschutz
- Umfangreiche Brandsicherheitswachen
- Einsätze des Umweltschutzzuges Nord im Landkreis Böblingen
- Einsätze im Engelbergtunnel
Beladungs- und Ausstattungsübersicht
- Feste und portable Beleuchtung zur Ausleuchtung des Containers und dessen Arbeitsbereich
- Schwarzbereich außerhalb des Containers (durch Seitenwände abtrennbar und beheizbar)
- Heizlüfter für Außenbereich
- Sitzmöglichkeiten außen
- Getrennte Zugänge Schwarz- und Weißbereich
- Abgetrennter Schwarzbereich zum Entkleiden
- Hygiene- und Waschmöglichkeiten im Schwarz- und Weißbereich
- Ablagemöglichkeiten für PSA
- Verlastetes WC
- Beheizter und trockener Umkleidebereich im Inneren
- Erholungs- und Versorgungsraum im Weißbereich
- Sitzmöglichkeiten im Inneren
- Küchenzeile zur Versorgung der Einsatzkräfte
- Stauraum für neue Einsatzkleidung
- Rollwagen für kontaminierte Kleidung
- 230V Stromeinspeisung
- Frisch- und Abwassertank
- Klima -und Heizgerät
Eine detaillierte Beladungs- und Ausstattungsübersicht ist Bestandteil der Ausschreibung.
Da der aktuelle Schwellenwert (214.000,00 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWBfür öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1, Abs. 1 VgV), bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 14 ff. VgV) zur Beschaffung. Die erforderlichen Lieferleistungen (Beschaffung Abrollbehälter) können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung -UVgO- national ausgeschrieben und vergeben werden.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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712600016003: |
2021 |
160.000 |
160.000 |
Die Mittel sind im Haushaltsplan 2021 veranschlagt. |
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712600013001: |
2021 |
27.000 |
27.000 |
Landeszuwendung |
Der Zuwendungsbescheid über die Landeszuwendung liegt vor.
Soweit das Genehmigungsverfahren für den Haushalt 2021 zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht abgeschlossen ist, ist die Beauftragung dennoch zulässig, da bereits im Vorjahr Mittel veranschlagt waren und es sich um ein laufendes Projekt handelt.
