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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/106-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die unten aufgeführten Anträge durch den Ortschaftsrat Höfingen zum Aktionsprogramm „Sichere Straßenquerung“, werden zur Kenntnis genommen.
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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

In der Sitzung des Ortschaftsrates Höfingen am 14.04.2021, geleitet von Ortsvorsteher Wolfgang Kühnel, beschlossen die Mitglieder des Ortschaftsrates Höfingen folgende Anträge:

 

- Für die im Schlussbericht, Ziff. 3 (Fußverkehrskonzept Höfingen, FGÜ-Konzept) vorgeschlagenen Maßnahmen wird nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz schnellstmöglich die Aufnahme in das Förderprogramm des Landes beantragt.

- Die Erarbeitung der notwendigen Unterlagen für den Förderantrag/die Förderanträge der im FGÜ-Konzept genannten Maßnahmen mit der Priorität hoch und mittel erfolgt direkt nach Aufnahme in das Förderprogramm.

- Die erforderliche Finanzierung der Einzelmaßnahmen erfolgt zum einen durch die zu erwartenden Zuschüsse des Landes und zum anderen durch vorhandene Mittel aus dem Erbe Beck.

- Der Ortschaftsrat Höfingen bittet darum, in den regelmäßigen öffentlichen Sitzungen über den Sachstand der Bearbeitung informiert zu werden.

 

 

 

 

 

 

Über die Verwendung des Vermögens aus dem Erbe Beck entscheidet der Ortschaftsrat Höfingen in eigener Zuständigkeit.

 

Voraussetzung für eine Auftragsvergabe und Ausführung der Maßnahme ist, dass für die Maßnahme finanzielle Mittel im Haushaltsplan veranschlagt sind. Des Weiteren ist der Antrag nach dem LGVFG vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

 

 

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