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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/071
Grunddaten
- Betreff:
-
Kanalsanierung in geschlossener Bauweise 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Tiefbauamt
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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29.04.2021
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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05.05.2021
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Beschlussvorschlag
- Von der Notwendigkeit des Vorhabens wird Kenntnis genommen.
- Einer Realisierung der Maßnahme mit einem Gesamtkostenrahmen von
326.793,- €/brutto in den Jahren 2021 und 2022 wird zugestimmt.
- Mit den erforderlichen Fachplanungsleistungen gem. HOAI, Teil 3, Abschnitt 3 (Ingenieurbauwerke) wird das Ing.-Büro GAUSS Ingenieurtechnik GmbH, Tübinger Straße 30, 72108 Rottenburg a. N. beauftragt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Bauleistungen auf Basis der VOB auszuschreiben und die Ausschreibungsergebnisse dem Gremium zur Vergabebeschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Für die Ergebnisse der Kanalbefahrung Gebersheim und Höfingen-West nach Eigenkontrollverordnung EKVO wurde 2018 ein Sanierungskonzept mit Einteilung Inlinersanierung oder Teilliner-/Robotersanierungen für die Schadensklassen 0 und 1, schwere Schäden, erstellt.
Die Ingenieurleistung und Ausführung der Teilliner-/Robotersanierung im Stadtteil Gebersheim erfolgten in den Jahren 2018 und 2019.
Mit der jetzigen Maßnahme sind Ingenieurleistungen und Ausführung der Inlinerarbeiten in
Gebersheim geplant.
Damit wären Kanäle mit schweren Schäden in Gebersheim komplett saniert.
Im Folgejahr kann dann mit der Planung und Sanierung von Höfingen begonnen werden.
Zur Realisierung des Vorhabens sind entsprechende Ingenieurleistungen (Planungs- und
Ausführungsleistungen) nach HOAI erforderlich und zu beauftragen.
Da der aktuelle Schwellenwert (214.000,- €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der
Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs. 1 VgV), bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV) zur Planerauswahl. Die Fachplanungsleistungen „Ingenieurbau“ können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich im Rahmen einer freihändigen Vergabe an ein geeignetes, qualifiziertes Ingenieurbüro durch die Verwaltung vergeben werden.
§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) – ähnliche Regelungen finden sich teils auf Landesebene - auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.
Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 2 UVgO i.V.m. Ziff.2.3. VergabeVwV) wurden daher durch die Verwaltung drei Ingenieurbüros
zur Abgabe eines Angebots angefragt. Alle drei Büros haben ein Angebot abgegeben.
Nach Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote schlägt die Verwaltung vor, die Ingenieurleistungen zur Realisierung der Maßnahme an den wirtschaftlichsten Bieter, das Ingenieurbüro GAUSS Ingenieurtechnik GmbH auf Basis der HOAI zu vergeben.
Das sich aus der Grobkostenschätzung heraus ermittelnde Honorar für vergütungsfähige
Grundleistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 9 der HOAI beträgt dabei einschließlich örtl. Bauleitung rd. 29.300,- €/brutto.
Die Ausschreibung für die Vergabe der Bauleistung erfolgt im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 3 Nr. 2 VOB/A. Grund hierfür stellt die Tatsache dar, dass für den Bereich der Inlinersanierung ausschließlich auf diese Art der Sanierung spezialisierte Firmen angeschrieben werden müssen.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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53800002 - 42120000 |
2021 |
844.000 € |
20.000 € |
Ingenieurleistungen, Mittel sind im Haushalt 2021 veranschlagt |
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53800002 - 42120000 |
2022 |
844.000 € |
306.793 € |
Ingenieurleistungen und Bauleitung, Ausführung der Inlinerarbeiten. Die Mittel sind in der Finanzplanung im HH-Plan 2021 berücksichtigt und werden für den HH 2022 angemeldet. |
