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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/006
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzbericht zum 31.03.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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29.04.2021
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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05.05.2021
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Beschlussvorschlag
- Von der Entwicklung des Haushaltsjahres 2021 zum Stichtag 31.03.2021 und der Hochrechnung zum 31.12.2021 mit einem prognostizierten Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -7,99 Mio. EUR wird Kenntnis genommen.
- Vom voraussichtlichen Stand der Liquiden Mittel zum 31.12.2021 von rund 12,4 Mio. EUR wird Kenntnis genommen.
- An den Triangel e.V. wird ein Zuschuss in Höhe von 20.000 EUR als außerplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt bewilligt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
1. Zusammenfassung des Sachverhalts
Zum Berichtsdatum 31.03.2021 wird sich der im ordentlichen Ergebnis veranschlagte Fehlbetrag von -7.873 TEUR in der Hochrechnung zum 31.12.2021 um rund 120 TEUR auf fast -7.993 TEUR verschlechtern, das negative Gesamtergebnis erhöht sich dadurch ebenfalls auf rund -6.405 TEUR.
Im Berichtszeitraum (01.01.2021 bis 31.03.2021) verringert sich die Verschuldung um fast 1,5 Mio. EUR von annähernd 73,2 Mio. EUR auf rund 71,7 Mio. EUR. In der Hochrechnung zum 31.12.2021 ergibt sich keine Änderung gegenüber des im Haushaltsplan 2021 prognostizierten Schuldenstands von fast 94 Mio. EUR.
2. Sachverhalt/Sachstand
Mit dem vorliegenden Finanzbericht zum 31.03.2021 informiert die Verwaltung zum einen über die bisherige Entwicklung des Haushaltsjahres 2021. Zum anderen erfolgt unter Berücksichtigung der bereits bekannten wesentlichen Veränderungen eine Hochrechnung zum 31.12.2021 und damit eine vorläufige Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Haushaltsjahres 2021.
Insgesamt ist in der Ergebnisrechnung unter Berücksichtigung der derzeit bekannten und zu erwartenden Veränderungen von einer Ergebnisverschlechterung beim ordentlichen Ergebnis zum Jahresende um rund 120 TEUR auszugehen. Im Haushaltsplan ist ein Fehlbetrag von 7.873 TEUR veranschlagt, dieser erhöht sich auf einen Fehlbetrag von -7.993 TEUR. Beim Gesamtergebnis (ordentliches Ergebnis und Sonderergebnis) ist auf Grund der Verschlechterung um rund 120 TEUR eine Erhöhung des negativen Gesamtergebnisses auf rund -6.405 TEUR zu erwarten.
Die Veränderungen der Ergebnisrechnung wirken sich in voller Höhe auf die Finanzrechnung aus.
Der Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung fällt um rund 120 TEUR geringer
aus und sinkt von geplant 1.833 TEUR auf 1.713 TEUR.
Bei den Investitionsmaßnahmen ergeben sich keine Abweichungen (vgl. 2.1.2).
Die Kreditaufnahme und damit der Anstieg der Nettoneuverschuldung entwickeln sich nach aktuellem Stand gemäß Haushaltsplan.
2.1.1 Gesamtergebnisrechnung mit Hochrechnung zum 31.12.2021
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In Tausend EUR |
Plan 2021 |
Ergebnis zum 31.03.2021 |
Hochrechnung zum 31.12.2021 |
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Ordentliche Erträge |
142.087 |
22.540 |
141.694 |
|
Ordentliche Aufwendungen |
-149.960 |
-32.116 |
-149.687 |
|
Ordentliches Ergebnis |
-7.873 |
-9.575 |
-7.993 |
|
Sonderergebnis |
1.588 |
1 |
1.588 |
|
Gesamtergebnis |
-6.285 |
-9.575 |
-6.405 |
*Rechnerische Abweichungen um 1 TEUR ergeben sich auf Grund Aufrunden auf volle Tausend EUR.
Die Entwicklung der Gesamtergebnisrechnung zum Stichtag 31.03.2021 ist in der Übersicht „Ergebnisrechnung zum 31.03.2020“ dargestellt und die Abweichungen sind zusammenfassend erläutert (Anlage 1). Des Weiteren ist ein Vergleich der noch vorläufigen Rechnungsergebnisse der Haushaltsjahre 2020 und 2021, jeweils zum Stichtag 31.03., enthalten.
Die Erträge verringern sich im Berichtszeitraum 01.01.2021 bis 31.03.2021 um rund 12.982 TEUR, die Aufwendungen fallen um rund 5.374 TEUR geringer aus. Dadurch verringert sich das anteilige ordentliche Ergebnis um 7.607 TEUR auf -9.575 TEUR.
Die voraussichtliche Entwicklung der Gesamtergebnisrechnung zum 31.12.2021 ist in der Übersicht „Ergebnisrechnung mit Hochrechnung zum 31.12.2021“ dargestellt und die Abweichungen sind zusammenfassend erläutert (Anlage 3). Die detaillierte Aufstellung der einzelnen voraussichtlichen Änderungen zum Jahresende ist der Anlage 5 „Ergebnisrechnung, voraussichtliche Änderungen zum 31.12.2021“ zu entnehmen.
In der Prognose ist von einer Verschlechterung der Erträge um rund 393 TEUR und geringeren Aufwendungen um rund 273 TEUR auszugehen. Das ordentliche Ergebnis sinkt um 120 TEUR auf -7.993 TEUR, das Gesamtergebnis auf -6.405 TEUR.
In die Prognose nicht einbezogen ist die weitere Entwicklung der Gebühren und Entgelte im Bereich der Kinderbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und den Schulen.
Durch den hohen Aufwand für eine Einzelfall abhängige Bearbeitung der Gebührenfälle, ist ein Bearbeitungsrückstand entstanden. Konkrete Aussagen zu den Gebührenausfällen sind erst zum Finanzbericht zum Stichtag 30.06.2021 möglich.
Ebenfalls noch ungewiss ist die Entwicklung der kommunalen Steuern sowie der Finanzzuweisungen.
2.1.2 Gesamtfinanzrechnung mit Hochrechnung zum 31.12.2021
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In Tausend EUR |
Plan 2021 |
Ergebnis zum 31.03.2021 |
Hochrechnung zum 31.12.2021 |
|
Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit |
140.329 |
27.147 |
139.936 |
|
Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit |
-138.496 |
-31.455 |
-138.223 |
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Zahlungsmittel-überschuss/-bedarf |
1.833 |
-4.308 |
1.713 |
|
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
10.508 |
116 |
10.508 |
|
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
-43.041 |
-2.003 |
-43.041 |
|
Saldo aus Investitionstätigkeit |
-32.532 |
-1.887 |
-32.532 |
|
Einzahlungen aus Kreditaufnahme |
26.000 |
0 |
26.000 |
|
Einzahlungen aus kurzfristigen Darlehen |
0 |
1.200 |
1.200 |
|
Auszahlungen für Kredittilgung |
-5.183 |
-1.487 |
-5.183 |
|
Auszahlungen für kurzfristige Darlehen |
0 |
-1.000 |
-1.000 |
|
Saldo aus Finanzierungstätigkeit |
20.817 |
-1.287 |
21.017 |
*Rechnerische Abweichungen um 1 TEUR ergeben sich auf Grund Aufrunden auf volle Tausend EUR.
Die Entwicklung der Gesamtfinanzrechnung zum Stichtag 31.03.2021 ist in der Übersicht „Finanzrechnung zum 31.03.2020“ dargestellt und die Abweichungen sind zusammenfassend erläutert (Anlage 2). Des Weiteren ist ein Vergleich der noch vorläufigen Rechnungsergebnisse der Haushaltsjahre 2020 und 2021, jeweils zum Stichtag 31.03., enthalten.
Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sinken im Berichtszeitraum 01.01.2021 bis 31.03.2021 um rund 7.935 TEUR, die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit fallen um rund 3.169 TEUR geringer aus. Dadurch verschlechtert sich der Zahlungsmittelüberschuss in diesem Zeitraum um 4.766 TEUR auf -4.308 TEUR.
Die voraussichtliche Entwicklung der Gesamtfinanzrechnung zum 31.12.2021 ist in der Übersicht „Finanzrechnung mit Hochrechnung zum 31.12.2021“ dargestellt und die Abweichungen sind zusammenfassend erläutert (Anlage 4).
In der Finanzrechnung wirken sich zum einen die Änderungen der zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen der Ergebnisrechnung aus. Die Veränderungen führen zu einem höheren oder geringeren Zahlungsmittelüberschuss bzw. Zahlungsmittelbedarf der Ergebnisrechnung. Die vorliegende Hochrechnung geht von einer Reduzierung des Zahlungsmittelüberschusses um 120 TEUR von 1.833 TEUR auf 1.713 TEUR aus.
Zum anderen wirken sich Änderungen bei den veranschlagten Ein- und Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen auf die Finanzrechnung aus. Von den Ämtern wurden keine Änderungen gemeldet, so dass bei den Investitionsmaßnahmen aktuell davon auszugehen ist, dass sich bei den Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit keine Änderungen gegenüber dem Haushaltsplan ergeben.
Die Ein- und Auszahlungen für kurzfristige Darlehen an die Eigenbetriebe und Gesellschaften der Stadt werden zum Jahresende unter der lfd. Nr. 33 „Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbare Vorgängen für Investitionen“ und lfd. Nr. 34 „Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen“ geführt.
Derzeit wird nicht davon ausgegangen, dass sich hinsichtlich der geplanten Kreditaufnahme und der prognostizierten Entwicklung der Verschuldung Änderungen ergeben werden.
2.1.3 Entwicklung der Liquidität
Stand der Liquiden Mittel zum 01.01.2021 22.175.863 EUR
Stand der Liquiden Mittel zum 31.03.2021 14.972.625 EUR
Voraussichtlicher Stand der Liquiden Mittel zum 31.12.2021 12.373.173 EUR
Auf Grund der prognostizierten Entwicklung des Haushaltsjahres 2021 entfällt die Entnahme aus der Liquidität in der Hochrechnung mit 9.803 TEUR um 80 TEUR geringer aus als geplant.
2.1.4 Entwicklung des Schuldenstandes
Stand der Schulden zum 01.01.2021 73.173.082 EUR
Einzahlungen aus Kreditaufnahme 0 EUR
Auszahlungen zur Tilgung von Krediten (IST) 1.487.269 EUR
Schuldenstand zum 31.03.2021 71.685.813 EUR
Die Auszahlungen für Kredite sind Teil der Finanzrechnung und in Anlage 2, lfd. Nr. 34 „Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen“ dargestellt.
Für Kreditzinsen wurden bis 31.03. insgesamt 334 TEUR aufgewendet, diese sind Teil der Ergebnisrechnung und in Anlage 1, lfd. Nr. 16 „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ enthalten.
Stand der Schulden zum 01.01.2021 73.173.082 EUR
voraussichtliche Einzahlungen aus Kreditaufnahme 26.000.000 EUR
voraussichtliche Auszahlungen zur Tilgung von Krediten -5.183.000 EUR
Voraussichtlicher Stand der Schulden zum 31.12.2021 93.990.082 EUR
Voraussichtliche Veränderung (Nettoneuverschuldung) 20.817.000 EUR
3. Überbrückungszuschuss Triangel e.V.
Der Triangel e.V. hat am 25.03.2021 einen Zuschuss zur Überbrückung der Auswirkungen der Corona-Pandemie in Höhe von 20.000 EUR beantragt. Die Schulschließungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Essenszahlen und damit den Umsatz des Triangel e.V.. Zur Sicherstellung des Dienstleistungsangebots der Mensa war eine zügige Auszahlung des Zuschusses erforderlich. Es wird davon ausgegangen, dass der Zuschuss aus dem Gesamtbudget des Teilhaushalts 03 Schulträgeraufgaben gedeckt werden kann.
4. Fazit
Zum Stichtag 31.03.2021 entwickelt sich das Haushaltsjahr noch nach Plan, die Abweichungen sind noch überschaubar. Dies ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass die Beschlussfassung des Haushaltsplans 2021 erst am 16.03.2021 erfolgt ist.
Jedoch zeichnet sich ab, dass der seit Monaten währende Lockdown ohne konkrete Öffnungsaussichten Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben wird. Die betrifft vor allem die Entwicklung der kommunalen Steuern sowie der Erträge aus Gebühren und Entgelten. Zu den Finanzzuweisungen liegen noch keine Aussagen von Bund und Land vor.
Konkret beziffert werden können die weiteren Auswirkungen erst mit dem zweiten Finanzbericht zum 30.06.2021.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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174,8 kB
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2
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210,6 kB
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3
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38,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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66,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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147 kB
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