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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2021/129

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt von den gesetzlichen Aufgaben der Pflegestützpunkte Kenntnis.

 

  1. Der Gemeinderat nimmt von der Sozialgenossenschaft Südwest i. G. Kenntnis.

 

  1. Der Gemeinderat begrüßt ausdrücklich die Bewerbung der Sozialgenossenschaft i. G., Marktplatz 20, 71229 Leonberg, beim Wettbewerb "Genossenschaftlich getragene Quartiersentwicklung" ohne damit eine finanzielle Unterstützungsverpflichtung einzugehen.

 

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Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

 

NEIN

x

 

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die Vorlage bezieht sich auf den Antrag von Stadtrat Herrn Kindermann (FDP) in der Sitzung des Gemeinderats am 16.03.2021, der Gemeinderat möge die Bewerbung der Sozialgenossenschaft Südwest i. G. beim Wettbewerb „Genossenschaftlich getragene Quartiersentwicklung“ ausdrücklich unterstützen. Dazu werden die folgenden Aspekte erläutert:
 

  1. Auftrag und Aufgaben der Pflegestützpunkte nach dem Pflegestärkungsgesetz III
  2. Vorstellen der Sozialgenossenschaft Südwest i. G. und ihrer Handlungsfelder
  3. Sozialgenossenschaft Südwest i. G. im Zusammenhang mit der Quartiersentwicklung und Quartiersarbeit in Leonberg
  4. Wettbewerb „Genossenschaftlich getragene Quartiersentwicklung“

 

 

  1. Auftrag und Aufgaben der Pflegestützpunkte nach dem Pflegestärkungsgesetz III

 

Die bevorstehende Eröffnung des Pflegestützpunkts Leonberg hat keine direkte Auswirkung auf die Dienstleistungen, die die unterschiedlichsten Anbieter von Pflege- und Unterstützungsangeboten erbringen. Kernaufgabe der Pflegestützpunkte ist die neutrale und unabhängige, wohnortnahe Beratung. Der Pflegestützpunkt zeigt die verfügbaren Angebote und Dienstleistungen auf. Die Entscheidung, was individuell das geeignetste Unterstützungs- und Pflegeangebot ist, treffen die Bürger*innen selbst.

Beratungsauftrag

Pflegebedürftige Menschen, deren Angehörige und Zugehörige haben in Deutschland einen Anspruch auf kostenlose professionelle Pflegeberatung. Dies ist im Sozialgesetzbuch SGB XI verankert.

 

Mit dem Pflegestärkungsgesetz III, das der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2016 (PSG III - Bundestags-Drucksache 18/10510) verabschiedet hat und das 2017 in Kraft trat, erhalten die Träger der Sozialhilfe die Möglichkeit, die Pflegestützpunktinfrastruktur auszubauen. Seit Juli 2018 regelt der Rahmenvertrag zur Arbeit und Finanzierung der Pflegestützpunkte nach § 7c SGB XI in Baden-Württemberg zwischen den Landesverbänden der Kranken- bzw. Ersatzkassen, den für die Hilfe zur Pflege zuständigen Trägern der Sozialhilfe nach dem SGB XII und den Spitzverbänden - Landkreistag BW, Städtetag BW und dem Gemeindetag BW - die Details dieses Ausbaus.

 

Anzustreben ist laut Rahmenvertrag „eine wohnortnahe Beratung, so dass Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen oder weiteren von ihnen beauftragen Personen unnötige Wege zu unterschiedlichen Ansprechpartnern erspart bleiben, indem sie Informationen über erforderliche Hilfen und Unterstützungsleistungen möglichst aus einer Hand erhalten sollen.“ Des Weiteren: „Alle Mitarbeiter*innen sind zur Neutralität verpflichtet. Ihre fachliche Beratung und Begleitung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ist neutral und trägerunabhängig vorzunehmen.“

 

Zum Thema „Koordination“ führt der Landesrahmenvertrag für die Pflegestützpunkte aus:

Die Aufgabe der Pflegestützpunkte ist die „Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen.“

 

Die Aufgabe der Pflegestützpunkte ist weiter die „Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote“. Anstellungsträger für das Personal der Pflegestützpunkte sind vertraglich festgelegt die Stadt- und Landkreise.

 

Der Kreispflegeplan Landkreis Böblingen - Fortschreibung 2025 - geht davon aus, dass mit der Zahl der älteren und pflegebedürftigen Personen auch der Bedarf an Beratungsangeboten steigen wird. Er weist darauf hin, dass der überwiegende Teil dieser Personen (ca. 77 %) teilweise mit, in den meisten Fällen jedoch ohne Unterstützung von ambulanten Pflegediensten zuhause gepflegt wird. Besonders in diesen Fällen ist der Zugang zu neutraler Beratung enorm wichtig.

 

Der Pflegestützpunkt Leonberg wird begleitet von der so genannten „Pflegekonferenz“, moderiert vom Landkreis Böblingen. Nebst unterschiedlichen haupt- und ehrenamtlichen Mitglieder der künftigen Pflegekonferenz ist auch der Verein FISH e. V. bzw. die Sozialgenossenschaft Südwest i. G. dort vertreten.

 

Der für den Pflegestützpunkt in Leonberg vorgesehene Raum im Bürgerzentrum Stadtmitte ist ein Büroraum. Die Aktivitäten der Vereine und Gruppen im Bürgerzentrum werden dadurch nicht tangiert.

  

Pflege und Unterstützung im Alter

Als pflegebedürftig im Sinne der Pflegestatistik gelten Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Personen offiziell in einen Pflegegrad (1-5) eingestuft sind. Sonderfall Pflegegrad 1: Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 können Leistungen für Pflegehilfsmittel, für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds und den Betreuungs- und Entlastungsbeitrag erhalten. Zu den "Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung und Mobilität" zählen insbesondere Hausnotrufsysteme. Aber ihnen stehen keine Pflegesachleistungen zu.

 

Unterstützung im Alltag

 

Angebote zur Unterstützung im Alltag (keine Pflegesachleistungen) nach §45a SGB XI müssen gesetzliche Vorgaben erfüllen. Die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) des Landes Baden-Württemberg regelt die Anerkennung von Angeboten nach § 45a SGB XI.
Zentrale Qualitätsstandards nach der UstA-VO sind:

-            Regelmäßigkeit und Verlässlichkeit des Angebots

-            Schulungen und Fortbildungsangebote; Für ehrenamtlich Tätige: 30 Stunden, für beschäftigtes Personal: 160 Stunden

-            Fachliche Begleitung und versicherungsrechtliche Absicherung der ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagierten Helfer.

 

In Leonberg sind derzeit im Geschäftsfeld von Unterstützungsangeboten im Alltag aktiv:
 

-            Ambulanter Fachpflegedienst Anja Zeidler/AZ Ambulanter Fachpflegedienst GmbH

-            Ambulanter Pflegedienst ZIP/Ambulante Pflegedienste Leonberg KG

-            FISH e. V. (Teile der Angebote künftig unter dem Dach der Sozialgenossenschaft Südwest i. G.)

-            Sozialstation Leonberg/Pflegeverbund Strohgäu-Glems gGmbH
 

-            diverse Anbieter von Hausnotrufsystemen

-            diverse Anbieter betreuter Fahrdienste

 

-            Mini-Jobber in Privathaushalten

 

-            Haushaltshilfen aus dem Ausland (z. B. Vermittlung durch Sofiapflege GmbH mit Sitz in Leonberg)
 

 

2.  Vorstellen der Sozialgenossenschaft Südwest i. G. (mit Handlungsfeldern, die bisher Teil von FISH e. V. waren - vgl. www.sozialgeno.de , www.fish-ev.de)

 

  1. Handlungsfelder der Sozialgenossenschaft Südwest i. G.:
    Betreuungsdienst: (wird bereits von FISH e. V. erbracht)
    „Wir als Betreuungsdienst (FISH e. V.) erbringen bereits die Leistungen mit unseren Angeboten zur Unterstützung im Alltag, die über den Entlastungsbeitrag monatlich finanziert werden kann.“
     Hilfen bei der Haushaltsführung, Betreuungsmaßnahmen, Betreuertätigkeiten, Betreuungsmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten.

 

  1. Begegnungszentrum: (neu)
    „Wir möchten einen Ort der Gemeinschaft und des Miteinanders schaffen sowie natürliche Begegnung ermöglichen, damit Menschen in Kontakt kommen können.“
     Gruppentreffen, Seminare, Vorträge, Events.

 

  1. Nachbarschaftshilfe (wird bereits von FISH e.V. erbracht)
    „Die Nachbarschaftshilfe unterstützt pflegende Angehörige bei den täglichen Aufgaben, ohne das Pflegegeld zu belasten.“ Ab dem Pflegegrad 1 bekommen Personen mit Pflegegrad für die Nachbarschaftshilfe monatlich 125,00 € von der Pflegekasse. Die Verhinderungspflege und die Hälfte der Kurzzeitpflege (2418,00 € pro Jahr) können zusätzlich stundenweise für die Nachbarschaftshilfe genutzt werden.
     u. a. haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung, rechtliche Betreuertätigkeiten, Familienhilfe im Inklusionsbereich, Begleitung bei psychischer Krankheit.

 

  1. Tresoring: (neu)
    „Das Dokumenten- & Identitätstresoring umfasst die Aufbewahrung und situationsbezogene Herausgabe von wichtigen persönlichen Dokumenten.“

 

  1. Naturkindergarten (in Planung)
     

Der Betreuungsverein FISH e.V. wird dann künftig sich auf die Kernaufgaben eines gesetzlichen Betreuungsvereins im Sinne des § 1908f BGB konzentrieren.

 

 

3.  Sozialgenossenschaft Südwest i. G. im Zusammenhang mit der Quartiersentwicklung und Quartiersarbeit in Leonberg

 

Für die Quartiersentwicklung in Baden-Württemberg werden unter dem Label „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ neue Zukunftsthemen gesetzt. Das Sozialministerium informiert unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/quartier-2020/, Zitat: „Um den demografischen und sozialen Herausforderungen zu begegnen, benötigen wir neue Strukturen des Zusammenlebens. Quartiersentwicklung eröffnet die Chance, das Zusammenleben der Generationen und das Leben im Alter neu zu organisieren. Die Kommune ist dabei als „Motor im Sozialraum“ federführend.“

 

Quartiere sind lebendige soziale Räume/Nachbarschaften, in die Menschen sich einbringen, Verantwortung übernehmen und sich gegenseitig unterstützen. Außerdem werden sie unterstützt von den unterschiedlichsten Akteuren, Institutionen, Einrichtungen, Vereinen, Bildungsträgern u. a. im Sozialraum. Grundlage der Quartiersarbeit ist die Erfassung der Bedarfe und Wünsche, Ressourcen und Versorgungslücken im Quartier, wobei die Bürger*innen aktiv gefragt, gehört und beteiligt werden.

 

In Leonberg derzeit aktiv:
 

1. Quartier Leonberg Mitte (Projektleitung: Stadt Leonberg in Kooperation mit der Samariterstiftung)

Mit dem Beschlussvorschlag 2019/043 hat der Gemeinderat der Bewerbung für das Projekt Quartiersimpulse des Landes Baden-Württemberg zugestimmt und damit den Grundstein für das Quartier Leonberg-Mitte gelegt. Kooperationspartner ist die Samariterstiftung. Das Projekt wird mit Landesfördermitteln bis Ende 2021 unterstützt. Es gilt als Pilotprojekt für Quartiersarbeit in Leonberg.
 

In der Prozessbegleitgruppe sind nebst der Stadt und der Samariterstiftung eingebunden die Bildungsträger VHS und FBS, die Fachstelle für Bürgerengagement und Lokale Agenda 21, FISH e. V., die Sozialstation Leonberg, der Stadtseniorenrat Leonberg e. V., Vertreter*innen der Inklusion wie die EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) und der Verein Lebenshilfe Leonberg e. V. sowie eine Vertretung des Internationalen Rats der Stadt Leonberg.
Die Leitung des Pilotprojekts sowie die Steuerung und Koordination der Quartiersentwicklung in Leonberg liegt bei der Stadt, die Quartiersarbeit mit der konkreten Umsetzung von einzelnen Themen aus den Bürger- und Fachkräfte-Beteiligungen vor Ort im Quartier bei der Samariterstiftung.
Trotz der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie konnten zahlreiche Themen angegangen werden, Interessensgruppen entstehen auf der Basis bürgerschaftlichen Engagements. Der Schwerpunkt liegt auf der generationengerechten Quartiersentwicklung.
 

2. Quartier Blosenberg (Träger: Samariterstiftung, anschubfinanziert von der Fernsehlotterie)

Auch hier sind mit der Zeit zahlreiche Projekte entstanden auf der Basis bürgerschaftlichen Engagements und dank Kooperationen mit gemeinnützigen Einrichtungen und Vereinen. Mittelfristig geplant ist, die Quartiere Leonberg Mitte und Blosenberg zusammenzuführen.
Erfahrungen bringt der Träger in der Seniorenarbeit, der Pflege und über die „Stiftung Zeit für Menschen“ im Ehrenamt mit. In enger Kooperation mit Städten, Gemeinden und Bürger*innen entwickelt die Samariterstiftung Quartiers-Angebote an sechs Standorten in Baden-Württemberg.
 

3. Inklusives Quartier in Planung für den Stadtteil Ramtel (Träger: Atrio Leonberg e. V.)
Atrio bringt Erfahrungen aus der sozialraumorientierten Arbeit im Stadtteil Eltingen über das Café B21 mit. Das Café ist ein attraktiver Ort der Begegnung für Menschen mit und ohne Behinderungen, für Jung und Alt, für Bürgerinnen und Bürger. Ziel ist auch im Ramtel den Treff 37 zu beleben und dabei sozialraumorientiert vorzugehen, um die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung zu fördern.
 

4. Sozialgenossenschaft Südwest i. G.
Inhaltlich zielt die Sozialgenossenschaft Südwest i. G. ab auf zukunftsorientierte Begleitung und generationenübergreifende Lösungen rund um Betreuung und Pflege. Dabei sind als Geschäftsmodell Dienstleistungen geplant aus dem Bereich Betreuung und Nachbarschaftshilfe für Personen mit Pflegestufe (siehe oben), die dafür notwendigen Schulungen, ein Begegnungszentrum, Tresoring und ein Naturkindergarten in Planung.
Die Homepage legt die Vermutung nahe, dass die Sozialgenossenschaft Südwest i.G. ihr Aktionsfeld nicht auf einen Sozialraum innerhalb Leonbergs begrenzt sieht, sondern das Aktionsfeld interkommunal sieht.

 

Das Sozialministerium Baden-Württemberg sieht es als unabdingbar an, dass die einzelnen Ansätze der Quartiersarbeit vor Ort miteinander vernetzt und abgestimmt sind, nicht unverbunden neben einander her existieren. Die Sozialraumplanung über alle Quartiere hinweg sollte als neutraler, unabhängiger Instanz ohne eigene Geschäfts- und Verdienstabsichten bei der jeweiligen Stadtverwaltung liegen.
 

 

4. Unterstützung der Wettbewerbsteilnahme „Genossenschaftlich getragene Quartiersentwicklung“

 

FISH e.V. bewirbt sich mit dem Konzept der Sozialgenossenschaft Südwest i. G. beim Wettbewerb "Genossenschaftlich getragene Quartiersentwicklung" des Vereins Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e. V. Die erforderlichen Merkmale für die Teilnahme am Wettbewerb sind:

 

  1. Beitrag zur Wohn- bzw. Lebensraumgestaltung unter Einbindung und Beteiligung der Akteure vor Ort und Einbezug qualitätsverbessernder Gestaltungsmöglichkeiten
  2. Integration alters- und generationengerechter Bestandteile
  3. Angebot von Dienstleistung(-en) der „erweiterten“ Daseinsvorsorge für das Quartier.
  4. Beteiligung der Kommune (mindestens Absichtserklärung, besser Gemeinderatsbeschluss) und weiterer Akteure (Bewohner*nnen und bspw. regional ansässige Unternehmen oder Selbständige, Vereine, Stiftungen, Soziale Träger, Kirchen)
  5. Fortgeschrittene Planung einer Neugründung in der Rechts- und Unternehmensform einer eingetragenen Genossenschaft (e G) in Kooperation mit dem BWGV (Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband)

(siehe Anlage 2).

 

Wenn der Gemeinderat die Bewerbung unterstützt, wird dieser Beschluss beim Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e. V. nachgereicht. Mit der Unterstützung der Wettbewerbsteilnahme ist keine finanzielle Verpflichtung für die Stadt Leonberg verbunden. Auch wenn die Sozialgenossenschaft Südwest i.G. nicht zu den Gewinnern des Wettbewerbs zählt, kann sie auf Infos aus einem flächendeckenden Kompass für alle genossenschaftlichen Quartiersinitiativen rechnen.

 

Neben dem reinen Wohnen schaffen Quartiere ein soziales Umfeld und bringen damit für den Lebensraum wichtige Angebote wie Pflege, Betreuung und Grundversorgung direkt zu den Menschen. Wie aufgezeigt sind in Leonberg schon jetzt die Kommune, zivilgesellschaftliche Akteure, Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Unternehmen, Stiftungen, Vereine und andere mehr auf dem Weg, gemeinsam vernetzt aus ihrer Nachbarschaft, ihrem Straßenzug, ihrem Quartier langfristig eine Gemeinschaft zu schaffen und Herausforderungen wie den demografischen Wandel miteinander zu meistern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern.

 

Ein weiteres Element wäre die Sozialgenossenschaft als Träger von Quartiersarbeit. Genossenschaften stehen für die Prinzipien Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung und passen so grundsätzlich zum Quartiersgedanken.
 

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Anlagen

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