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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2021/094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Ausführungen zum Alt- und Totholzkonzept Baden-Württemberg werden zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Anlässlich der kommunalpolitischen Erklärungen zum Haushaltsplanentwurf 2021 wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:

 

Antrag:

 

Im Stadtwald Leonberg wird das landesweite Alt- und Totholzkonzept umgesetzt.

 

Begründung:

 

ForstBW erläutert in seinen Ausführungen die besondere Bedeutung von Alt- und Totholz: “Im Wald leistet Alt- und Totholz einen besonders wichtigen Beitrag, da es Lebensraum für zahlreiche, oftmals gefährdete Arten bietet. Der Erhalt von Alt- und Totholz trägt maßgeblich zur Sicherung und zur Stärkung der Biodiversität bei, dem zentralen Ziel sowohl der Natur-schutzstrategie Baden-Württemberg als auch der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz ForstBW.

 

Zur Umsetzung dieses Ziels in die Praxis wurde das Alt- und Totholzkonzept entwickelt. Mit diesem Konzept wurde eine umfassende Erhaltungs- und Entwicklungsstrategie für diese wertvollen Lebensräume erarbeitet. Damit erfolgt einerseits die Umsetzung des aktuellen Artenschutzrechts. Es verdeutlicht andererseits, dass ForstBW in Waldnaturschutzfragen bundesweit eine führende Rolle eingenommen hat.

 

Das Alt- und Totholzkonzept wird im Staatswald seit Februar 2010 verbindlich umgesetzt. Die Ausweisung von Habitatbaumgruppen und von Waldrefugien gehört seither fest zu unserem forstlichen Handwerkszeug.

 

Soweit heute absehbar, werden wir die für 2020 für den Staatswald gesteckten Ziele sowohl bei den Habitatbaumgruppen als auch den Waldrefugien voll und ganz erreichen.“

 

 

Die Verwaltung hat sich im Rahmen der Stellungnahmen zu den Haushaltsanträgen wie folgt geäußert:

 

Sofern die Umsetzung des Alt- und Totholzkonzepts erfolgen soll, ist auch die Zielsetzung für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes zu ändern. Wie anlässlich der Haushaltsplanbera-tungen 2020 vorgeschlagen, ist dies im Rahmen der nächsten Forsteinrichtung im Jahr 2023 denkbar.

 

Im Finanz- und Verwaltungsausschuss am 10.03.2021 wurde vereinbart, dass das Alt- und Totholzkonzept Baden-Württemberg vorgestellt wird und Herr Greß als Leiter des städtischen Forstbetriebs in der Sitzung für Fragen zur Verfügung steht. Dabei sollen die Vor- und Nachteile einer Umsetzung des Alt- und Totholzkonzepts dargestellt werden.

 

Die Broschüre „Alt- und Totholzkonzept Baden-Württemberg“, Stand Januar 2017, heraus-gegeben vom Landesbetrieb ForstBW, ist der Sitzungsvorlage beigefügt (Anlage 1).

 

Hintergrund des Alt- und Totholzkonzepts des Landes:

 

Die Landesforstverwaltung Baden-Württemberg hat auf den Staatswaldflächen und in vielen Gemeindewäldern in den vergangenen Jahren ein Konzept zur Erhaltung von Alt- und Totholz eingeführt, um die ökologische Wertigkeit dieser Wälder zu erhalten oder zu steigern. Hierbei werden einzelne Habitatbäume, Habitatbaumgruppen (circa 15 Bäume alle 3 Hektar) bzw. Waldrefugien (circa 1-3 ha, in Ausnahmefälle bis 20 ha Größe) aus der Nutzung genommen und sich selbst überlassen.

 

Hintergrund ist unter anderem, dass bei der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft Wälder genutzt werden bevor sie in ökologisch hochwertige Alters- und Zerfallsphasen eintreten und damit wichtige Lebensstätten für viele Arten wie Eulen, Fledermäuse, Hirschkäfer oder auch Pilze ausbilden können. Die durch das Alt- und Totholzkonzept geschützten Flächen sollen auch vorsorglich Lebensstätten sichern, da bei regulärer Holzernte und Pflegemaßnahmen im Wald nicht immer vermieden werden kann, dass Habitatstrukturen zerstört werden. Hierbei schafft das Alt- und Totholzkonzept Rechtssicherheit im Sinne der Verpflichtungen des § 44 Abs.4 Bundesnaturschutzgesetz und des Art. 12 der FFH-Richtlinien, die jede Beschädigung oder Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten verbieten.

 

Stadtwald Leonberg

 

Im Stadtwald Leonberg befinden sich derzeit bereits viele Strukturen, die den Anforderungen des Alt- und Totholzkonzepts gerecht werden. So werden bei Holzernte- und Pflegemaßnahmen regelmäßig Habitatbäume markiert und geschützt. Auch Totholz wird aktiv im Wald belassen.

 

Allerdings führt die intensive Verzahnung von Waldflächen mit Erholungseinrichtungen, sehr hohem Waldbesucheraufkommen oder auch anderweitigen Landnutzungsarten, wie Wohnbauflächen oder Gartenhausgebieten dazu, dass die Flächen, auf denen Habitatstrukturen mit einem hohen Gefahrenpotential erhalten werden können, deutlich kleiner ausfallen als dies im ländlichen Raum der Fall ist.

 

Die Entwicklung eines Alt- und Totholzkonzepts für den Stadtwald Leonberg ist grundsätzlich wünschenswert, kann aber mit den derzeit verfügbaren Personalressourcen nicht kurzfristig umgesetzt werden.

 

Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Niederschlagsdefizite der vergangenen Jahre einen deutlich höheren Verkehrssicherungsaufwand ergeben haben, der aufgrund der Gefahr von Personen- und Sachschäden oberste Priorität haben muss.

 

 

Eine mögliche Einführung wäre bei der nächsten Forsteinrichtung im Jahre 2023 denkbar unter Berücksichtigung einer neuen Zielsetzung für den Stadtwald.

 

Alternativ könnte auch, wie in verschiedenen anderen Kommunen (z.B. Sindelfingen 2019) bereits praktiziert, eine eigene Selbstverpflichtung entwickelt werden, die in ihrer Ausführung weniger bürokratisch und fremdbestimmt wäre.

 

Zusammenfassend ergeben sich bei einem Alt- und Totholzkonzept folgende Vor- und Nachteile für den Leonberger Stadtwald:

 

Vorteile

 

  • Schafft Lebensstätten für viele Tier- und Pflanzenarten und steigert damit die ökologische Wertigkeit.
  • Führt zu Rechtssicherheit im Sinne des § 44 Abs.4 Bundesnaturschutzgesetz und des Art. 12 der FFH-Richtlinie.
  • Bietet die Möglichkeit Ökopunkte zu generieren.

 

Nachteile

 

  • Beeinträchtigt die Arbeitssicherheit für die Waldarbeiter auf den angrenzenden Flächen, da zum Beispiel während Holzerntemaßnahmen tote Bäume umstürzen können.
  • Beeinträchtigt die Sicherheit von Waldbesuchern, die sich nicht nur auf Waldwegen bewegen wie z.B. Pilzsucher, Kindergärten.
  • Entzieht dem Forstbetrieb Produktionsfläche.
  • Vermindert die Ertragsfähigkeit und steht damit der derzeitigen Zielsetzung den Stadtwald nach ertragswirtschaftlichen Kriterien zu bewirtschaften entgegen.

 

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Anlagen

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