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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/030
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Überörtliche Allgemeine Finanzprüfung
Stadt Leonberg 2013 - 2016, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017,
Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg 2013 - 2018 und
Eigenbetrieb Stadthalle Leonberg 2013 - 2017 durch die Gemeindeprüfungsanstalt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Kämmereiamt
- Beteiligtes Amt:
- Stadthalle; Stadtwerke Leonberg; Rechnungsprüfungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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29.04.2021
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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05.05.2021
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Beschlussvorschlag
- Von den wesentlichen Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg zur Überörtlichen Allgemeinen Finanzprüfung Stadt Leonberg 2013 – 2016, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017, Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg 2013 – 2018 und Eigenbetrieb Stadthalle Leonberg 2013 – 2017 wird Kenntnis genommen.
- Von der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 1) zum Prüfungsbericht vom 17.11.2020 wird Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) ist nach § 113 Abs. 1 Satz 1 GemO für die überörtliche Prüfung zuständig. In der Zeit vom 27.01.2020 bis 18.03.2020 fand die überörtliche Prüfung vor Ort und anschließend in der GPA statt.
Gegenstand der Prüfung waren
- die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Stadt in den Haushaltsjahren 2013 bis 2016,
- die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 sowie
- die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Stadtwerke Leonberg in den Wirtschaftsjahren 2013 bis 2018 und
- die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Stadthalle Leonberg in den Wirtschaftsjahren 2013 bis 2017.
Die Stadt Leonberg hat zum 01.01.2017 vom kameralen Haushaltsrecht auf die Kommunale Doppik umgestellt. Die Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2017 wurde vom Gemeinderat am 24.09.2019 festgestellt (2019/160).
Nach erfolgter Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leonberg wurde die Eröffnungs-bilanz dem Regierungspräsidium Stuttgart und der GPA angezeigt und vorgelegt.
Von einer Schlussbesprechung der GPA-Prüfungsergebnisse konnte abgesehen werden, da keine Anstände festgestellt wurden, die einer gesonderten Besprechung erfordert hätten. Die Verwaltung wurde am 28.07.2020 über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung mündlich unterrichtet.
Der Prüfungsbericht vom 17.11.2020 ist am 19.11.2020 bei der Stadtverwaltung Leonberg eingegangen.
Gemäß § 114 GemO sind die Prüfungsfeststellungen zur Kenntnis zu nehmen, das Erforderliche zu veranlassen und innerhalb von sechs Monaten in doppelter Fertigung Stellung zu nehmen. Hierbei ist insbesondere darzustellen, ob und inwieweit den Feststellungen Rechnung getragen wird.
Nach § 114 Abs. 4 Satz 2 GemO ist die Verwaltung verpflichtet, den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts zu unterrichten. Jedem Gemeinderat ist darüber hinaus auf Verlangen Einsicht in den gesamten Prüfungsbericht zu gewähren.
Der Prüfungsbericht ist mit laufenden Randnummern von 1 bis 113 versehen. Rand-nummern, die mit den Buchstaben „A“ besonders gekennzeichnet sind, beinhalten Fest-stellungen über wesentliche Anstände, die nicht im Prüfungsverfahren ausgeräumt werden konnten (§ 5 Abs. 3 GemPrO) und zu denen Stellung zu nehmen ist.
Die mit „A“ gekennzeichneten Prüfungsfeststellungen und die Stellungnahme der Verwaltung sind in der Anlage 1 zur Vorlage dargestellt.
Soweit sich aus den Prüfungsbemerkungen der GPA ein Berichtigungsbedarf der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 ergibt, werden nicht die Bilanzwerte zum Stichtag 01.01.2017 geändert, sondern im Rahmen der Jahresabschlüsse der Bilanzwert zum 31.12. des jeweiligen Jahres korrigiert. Die Korrekturbuchung erhöht oder reduziert das Basis-kapital. Diese Korrekturen sind gemäß § 63 Abs. 3 GemHVO bis im dritten der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss möglich. Da die Prüfung im Jahr 2020 erfolgt ist, ist Berichtigung letztmals zum Bilanzstichtag 31.12.2023 und damit im Jahresabschluss 2023 möglich. Dies gilt nicht nur für den in der überörtlichen Prüfung fest-gestellten Korrekturbedarf, sondern auch bei sonstigen durch Rechnungsprüfungsamt und Kämmereiamt festgestellten erforderlichen Korrekturen.
Auszug aus dem Prüfungsbericht
2 Wesentliche Inhalte des Prüfungsberichts im Sinne von § 114 Abs. 4 Satz 2
GemO
Nach § 114 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 5 GemO hat der Bürgermeister den Gemeinderat (mindestens) über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts zu unterrichten. Mit der Bekanntgabe des folgenden Kapitels 2 kann dieser Informationspflicht genügt werden. Auf ein entsprechendes Verlangen ist jeder Gemeinderätin und jedem Gemeinderat Einsicht in den Prüfungsbericht zu gewähren. Zu den datenschutzrechtlichen Belangen u.a. siehe Kapitel 1 (Allgemeine Hinweise).
2.1 Finanzielle und wirtschaftliche Verhältnisse
2.1.1 Stadt
Die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt waren im Prüfungszeitraum 2013 bis 2016 geordnet, die dauernde Leistungsfähigkeit und die stetige Aufgabenerfüllung waren gesichert.
Verwaltungshaushalt
Die Ertragskraft des Verwaltungshaushalts hat sich im Vergleich zum vorangegangenen Prüfungszeitraum erheblich verbessert. Die Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt ist von jahresdurchschnittlich 5,5 Mio. EUR auf 12,1 Mio. EUR angestiegen. Ursächlich hierfür war, dass die Nettosteuereinnahmen insgesamt stärker gestiegen sind als der Zuschussbedarf des Verwaltungs- und Betriebsbereichs. Dabei wurden die Planansätze der Zuführungen teilweise deutlich übertroffen. Einwohnerbezogen hat die Zuführungsrate im Wesentlichen dem Landesdurchschnitt entsprochen. Die Nettoinvestitionsraten waren - bedingt durch die hohen Tilgungsverpflichtungen- dagegen spürbar unterdurchschnittlich.
Vermögenshaushalt
Die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 110,2 Mio. EUR sind zu 48,1 % mit Eigenmitteln, zu 6,2 % mit Zuweisungen und Zuschüssen und zu 45,7 % mit Krediten finanziert worden. Die Schulden der Stadt im Kämmereihaushalt haben sich von 60,3 Mio. EUR auf 96,9 Mio. EUR deutlich erhöht.
Vorläufige Ergebnisse der doppischen Jahre 2017 und 2018
Die Stadt hat ihr Rechnungswesen zum 01.01.2017 auf die Kommunale Doppik umgestellt. Zum Zeitpunkt der Prüfung lagen für die bereits abgelaufenen Jahre 2017 und 2018 noch keine Jahresabschlüsse vor. Nachdem diese Jahre aber buchungstechnisch weitgehend abgeschlossen waren und mit keinen wesentlichen Änderungen zu rechnen war, sind diese in die Betrachtung der finanziellen Verhältnisse einbezogen worden.
Nach den vorläufigen Ergebnisrechnungen der Jahre 2017 und 2018 konnte die Stadt der zentralen Forderung der Kommunalen Doppik, ein (zumindest) ausgeglichenes ordentliches Ergebnis zu erwirtschaften, nicht nur Rechnung tragen, sondern darüber hinaus Über-schüsse in Höhe von fast 17,6 Mio. EUR erwirtschaften.
Die Sonderergebnisse haben mit einem Überschuss von 1,9 Mio. EUR abgeschlossen. Ur-sächlich hierfür waren insbesondere Buchgewinne bei der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden.
Mit den hohen Zahlungsmittelüberschüssen der Ergebnisrechnung von 32,5 Mio. EUR konnten die negativen Salden aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit (Kredittilgungen) mehr als ausgeglichen werden. Insgesamt hat sich der Endbestand der Zahlungsmittel um rd. 4,4 Mio. EUR auf 22,2 Mio. EUR erhöht. Unter Berücksichtigung der daneben bestehenden Geldanlagen, hat der Stand der bereinigten liquiden Eigenmittel 23,2 Mio. EUR betragen.
Die Schulden der Stadt im Kämmereihaushalt haben sich in den Jahren 2017 und 2018 zwar wieder auf 84,5 Mio. EUR verringert, die Pro-Kopf-Verschuldung hat den Landesdurchschnitt aber um mehr als das Vierfache übertroffen. Unter Einbeziehung der Schulden der beiden Eigenbetriebe hat die Gesamtverschuldung der Stadt am 31.12.2018 rd. 105,2 Mio. EUR betragen; diese lag noch um 68 % über dem Vergleichsdurchschnitt.
Haushaltsjahre 2019, Finanzplanung bis 2023
Für das bereits abgelaufene Haushaltsjahr 2019 hat die Stadt, bei einem deutlich ungün-stigeren Betriebsergebnis - netto, ein negatives ordentliches Ergebnis erwartet. Die tat-sächliche Entwicklung ist aber erneut erheblich besser verlaufen; in der vorläufigen
Ergebnisrechnung wird ein ordentliches Ergebnis von 9,3 Mio. EUR ausgewiesen. Danach könnten vor allem der Personal- und Sachaufwand deutlich unter den Planansätzen ab-schließen.
Für das Haushaltsjahr 2020 ging die Stadt von einem Anstieg der Steuerkraft - netto - und einem ordentlichen Ergebnis von 3,0 Mio. EUR aus. Daneben sollten hohe Erlöse bei Grund-stücksveräußerungen ein Sonderergebnis von 7,0 Mio. EUR ermöglichen. Nach dem Finanzbericht zum 30.06.2020 muss aber durch Corona-bedingte Ertragsausfälle mit einem negativen ordentlichen Ergebnis von rd. 6,6 Mio. EUR gerechnet werden. Das Sonderer-gebnis soll sich auf rd. 1,3 Mio. EUR verringern.
In der weiteren Finanzplanung 2021 bis 2023 sollen sich die ordentlichen Ergebnisse, im Vergleich zu den Jahren 2017 bis 2019, drastisch verschlechtern, so dass in zunehmendem Maß Fehlbeträge auszuweisen wären. Die Stadt könnte danach die Anforderung des Ressourcenverbrauchskonzepts der kommunalen Doppik (§ 80 Abs. 2 Satz 2 GemO), ein zumindest ausgeglichenes ordentliches Ergebnis zu erzielen, nicht mehr erfüllen. Dabei sind in den vorliegenden Planzahlen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise noch nicht berücksichtigt.
Im Finanzhaushalt 2019 kann, analog zur Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses, mit einem gegenüber der ursprünglichen Planung (9,2 Mio. EUR) deutlich verbesserten Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung von 19,2 Mio. EUR gerechnet werden. Im Jahr 2020 soll sich der Zahlungsmittelüberschuss Corona-bedingt dagegen erheblich auf 2,9 Mio. EUR vermindern. Zur vollständigen Finanzierung der Kredittilgungen von 5,3 Mio. EUR müsste danach auf den Bestand der liquiden Mittel zurückgegriffen werden. Nach der weiteren Planung, die, wie bereits ausgeführt, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise noch nicht berücksichtigt, soll sich der Zahlungsmittelüberschuss kontinuierlich verringern. Bei zunehmenden ordentlichen Kredittilgungen könnte der Mindestzahlungsmittelüberschuss ab dem Jahr 2022 nicht mehr erwirtschaftet werden.
Im Finanzplanungszeitraum 2019 bis 2023 sind immense Investitionsauszahlungen von insgesamt 172,3 Mio. EUR vorgesehen. Diese sollen zu 41 % mit Eigenmitteln und zu 59 % mit Krediten finanziert werden. Die langfristige Verschuldung der Stadt würde sich von 84,5 Mio. EUR auf 154,4 Mio. EUR gravierend erhöhen.
Die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt sollen sich ab dem Jahr 2020 deutlich verschlechtern. Beim ordentlichen Ergebnis wird mit Fehlbeträgen gerechnet, bei zunehmenden ordentlichen Kredittilgungen könnte der Mindestzahlungsmittelüberschuss nur im Jahr 2021 erwirtschaftet werden. Zur Finanzierung des genannten Investitions-volumens soll sich die Verschuldung gravierend erhöhen. Die Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2023 erfordert, nicht zuletzt wegen der möglichen finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise, gegebenenfalls eine situationsbezogene Neubewertung und Fort-schreibung der Haushalts- und Finanzplanung durch die Kommune. Zur Haushaltskon-solidierung hat die Stadt zwischenzeitlich eine Haushaltskommission eingesetzt. Deren Hauptaufgabe wird sein, die Leistungskraft des Ergebnishaushalts nachhaltig zu stärken, damit auch künftig die Erwirtschaftung des Ressourcenverbrauchs sichergestellt werden kann.
Um der erheblichen Ausweitung der Verschuldung und des daraus zu leistenden Schulden-dienstes entgegenzuwirken, sollte daneben die Realisierung der Investitionsvorhaben von der Eigenfinanzierungskraft und der Bewilligung der eingeplanten Fördermittel, unter Berücksichtigung der Folgekosten, abhängig gemacht werden. (Rdnrn. 1 bis 16)
2.1.2 Eigenbetriebe
Stadtwerke Leonberg
Das Sach- und Finanzanlagevermögen hat sich deutlich um 12,6 Mio. EUR erhöht. Gewichtigste Anlagezugänge ergaben sich durch den Neubau des Parkhauses Bahnhof sowie durch die Aufstockung der Beteiligung an der Leo Energie GmbH & Co. KG und der Darlehensgewährung an diese Gesellschaft. Beim Eigenkapital stand den Kapitalzu-führungen von 6,4 Mio. EUR ein saldierter Verlust von 1,6 Mio. EUR gegenüber. Die
Trägerkredite von 2,3 Mio. EUR sind vollständig zurückgeführt, die langfristige Fremdver-schuldung dagegen um 8,2 Mio. EUR ausgeweitet worden. Die langfristige Verschuldung ist damit um 5,9 Mio. EUR angestiegen. Die Finanzierungsverhältnisse im langfristigen Bereich waren stichtagsbezogen zuletzt nahezu ausgeglichen.
Die Gewinn- und Verlustrechnungen haben im Prüfungszeitraum mit einem saldierten Verlust von 1.620 TEUR abgeschlossen. Aus der Betriebssparte Wasserversorgung sind die vollen Konzessionsabgaben von 3,4 Mio. EUR an den städtischen Haushalt abgeführt worden.
Im Finanzplanungszeitraum 2019 bis 2023 sollen rd. 11,6 Mio. EUR für Investitionen ausgegeben werden. Zur Investitionsfinanzierung sind Nettokreditaufnahmen von 2,5 Mio. EUR vorgesehen. Den geplanten Verlusten von insgesamt 3,7 Mio. EUR stünden geplante Kapitalzuführungen von 5,2 Mio. EUR gegenüber. (Rdnrn. 72 bis 74)
Stadthalle
Die Stadthalle hat den Prüfungszeitraum 2013 bis 2017 insgesamt mit Verlusten in Höhe von 3.940 TEUR abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der Kapitalzuführungen von 2.326 TEUR hat sich das Eigenkapital von 2.750 TEUR auf 1.136 TEUR vermindert und zuletzt 31,7 % der Bilanzsumme betragen.
Bei einem Vergleich des langfristig gebundenen Vermögens mit den langfristigen Finanzierungsmitteln hat zum 31.12.2017 eine stichtagsbezogene Unterfinanzierung des langfristigen Vermögens in Höhe von 763 TEUR bestanden.
Nach der Wirtschafts- und Finanzplanung 2019 bis 2023 sollen die Investitionen von 500 TEUR über Kreditaufnahmen in derselben Höhe finanziert werden. (Rdnrn. 89 bis 92)
1.2 Wesentliche Feststellungen der Prüfung
Vorbemerkung
Die überörtliche Prüfung ist schwerpunktmäßig auf einzelne ausgewählte Verwaltungs-bereiche der Stadt und im Übrigen auf Stichproben beschränkt worden (§ 3 i.V.m. § 18 Abs. 1 Satz 2 GemPrO). Die Verwaltung hat in den geprüften Verwaltungsbereichen insgesamt gesetz- und ordnungsmäßig gearbeitet und einen guten Gesamteindruck vermittelt. Die wesentlichen Feststellungen, die sich bei der überörtlichen Prüfung ergeben haben, sind nachfolgend in Kurzform dargestellt.
1.2.1 Eröffnungsbilanz
Nach den Erkenntnissen der überörtlichen Prüfung wird die festgestellte Eröffnungsbilanz den gesetzlichen Anforderungen im Wesentlichen gerecht. Sie wurde sachkundig und sorgfältig aufgestellt, die Erläuterungen und Dokumentationen sind schlüssig und vollständig. Im Rahmen der Prüfung ergaben sich verschiedene Feststellungen. Dessen ungeachtet vermittelt die Eröffnungsbilanz im Wesentlichen ein tatsächliches Bild von der Vermögens- und Finanzlage der Stadt. (Rdnrn. 29 bis 49)
2.2.2 Haushalts-, Kassen- und Rechnungsprüfung
Die Dienstanweisung für die Stadtkasse ist bezüglich der eingerichteten Zahlstellen und gewährten Handvorschüsse u.a. mit den bilanzierten Werten in Einklang zu bringen und im Hinblick auf die Einführung der Kommunalen Doppik zu überarbeiten. (Rdnr. 52)
Die Zuständigkeiten und das Verfahren zur Vergabe, Pflege und Änderung der Zugriffsbe-rechtigungen auf das im Finanzwesen eingesetzte ADV-Verfahren Komm.ONE Kommunalmaster®Doppik sind noch schriftlich zu regeln. (Rdnr. 56)
Bei der Vergabe von Berechtigungen ist nicht immer sichergestellt worden, dass die haushalts- bzw. kassenrechtlichen Vorgaben zur Trennung von Verantwortungsbereichen
umgesetzt worden sind. (Rdnr. 57)
2.2.3 Abwasserbeseitigung
Der zur Verzinsung des Anlagekapitals eingesetzte Zinssatz ist zu überprüfen.(Rdnr. 67)
2.2.4 Eigenbetriebe
Die Globalberechnungen für die Anschlussbeiträge sind zu überarbeiten. (Rdnr. 61)
Bei beiden Eigenbetrieben waren Feststellungen zu den Wirtschaftsplänen und zum Geschäftsgang der eigenständigen Sonderkassen zu treffen. (Rdnrn. 76 bis 79; 98 bis 103)
Bei den Stadtwerken Leonberg ergaben sich daneben Feststellungen zum Bewirtschaftungs- und Anordnungswesen, zur Berechtigungsverwaltung und zur Kalkulation der Wassergebühren. (Rdnrn. 80 bis 84)
Bei der Stadthalle Leonberg ist der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite im Jahr 2017 deutlich überschritten worden. (Rdnr. 97)
Anlagen
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(wie Dokument)
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