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Anfrage in einer Sitzung - 2021/132

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Beratungsfolge

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Frage

Anfrage aus dem Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 25.03.2021

Frau Staubach nimmt Bezug auf das Thema Abwasser. Eigentümer seien verpflichtet, einen Zwischenzähler nach DIN 1988 einzubauen, der jedoch in der Abwassersatzung nicht vorgesehen sei. Sie bittet darum, den Sachverhalt zu prüfen.

 

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Antwort

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadtwerke Leonberg weisen auf der städtischen Homepage unter "Die Leonberger Wasserversorgung" im Dokument „Erstattung von Abwassergebühren für Gartenwasser“ auf die verpflichtende Installation eines Zwischenzählers nach DIN 1988 hin.

 

Dieser Hinweis wird im Rahmen der nächsten Überarbeitung der Abwassersatzung aufgenommen.

 


 

 

 

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