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Anfrage in einer Sitzung - 2021/052-01

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Beratungsfolge

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Frage

Anfrage aus dem Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 10.03.2021

Frau Staubach erklärt ergänzend, sie habe gefragt, ob der Satz, dass die Belange der Inklusion zu berücksichtigen sind, in der Ausschreibung enthalten gewesen sei.

 

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Antwort

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Beauftragung und Angebotsabfrage für Planungsleistungen erfolgt auf der Grundlage der HOAI nach Leistungsphasen. Die Berücksichtigung des Themas der Inklusion erfolgt in der anschließenden inhaltlichen Diskussion mit dem Planungsbüro, wie hier, einen barrierefreien Spielplatz unter Zugrundelegung der einschlägigen Richtlinien zu bauen. Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung des Projektes zur baulichen Umsetzung erfolgt dann die konkrete Umsetzung z.B. nach Massen und Stückzahlen der baulichen Maßnahmen. Inhaltlich ist das Thema der Inklusion am Spielplatz Tiroler Straße bereits umgesetzt.

 

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