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Anfrage in einer Sitzung - 2020/423-01

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Beratungsfolge

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Frage

Anfrage aus dem Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 28.01.2020

Frau Staubach erklärt, sie habe bemerkt, dass es auf dem Weg zwischen dem Mörkbau und der Schellingschule sehr eng zugehe. Die Beschilderung sei undeutlich. Von der Schellingschule aus gebe es ein Schild, das den Weg für Fußgänger freigebe, von der Römerstraße aus sei dieses Schild nicht vorhanden. Sie bitte darum, ein Schild anzubringen mit dem Hinweis „Fahrradfahrer bitte absteigen“.

 

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Antwort

Stellungnahme der Verwaltung

Die Örtlichkeit wurde unter Berücksichtigung des geltenden Bebauungsplans verkehrsrechtlich überprüft. Der Bebauungsplan definiert für den Weg zwischen der Römergalerie und dem Mörkbau bzw. der Schellingschule u. a. ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit. Damit ist Fahrverkehr und somit auch Radverkehr in diesem Bereich ausgeschlossen. Eine Beschilderung entsprechend dem Regelwerk der StVO wurde in der Vergangenheit nicht angebracht.

 

Ein Schild „Radfahrer bitte absteigen“ ist in der StVO nicht enthalten und würde somit keine Rechtsfolge entfalten. Die Verkehrsbehörde hat deshalb bereits eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Ausschilderung als Gehweg getroffen.

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