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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/107
Grunddaten
- Betreff:
-
Kläranlage Mittleres Glemstal der Stadt Leonberg
Auswahl eines Ingenieurbüros im VgV-Verfahren für die Planung der Erweiterung und Sanierung der Belebung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Tiefbauamt
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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29.04.2021
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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05.05.2021
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Beschlussvorschlag
- Von der Notwendigkeit des Vorhabens wird Kenntnis genommen.
- Ein VgV-Verfahren mit Teilnahmewettbewerb und anschließendem Verhandlungsverfahren mit Bieterpräsentation wurde durchgeführt und ein geeignetes Ingenieurbüro ausgewählt.
- Die Ausführung der Planung der Maßnahme „Erweiterung und Sanierung der Belebung in der Kläranlage Mittleres Glemstal der Stadt Leonberg“ mit den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke (HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, Leistungsphasen 1 bis 9), Tragwerksplanung (HOAI, Teil 4, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1 bis 6) und Technische Ausrüstung (HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1 bis 9) wird an die Holinger Ingenieure GmbH, Merklingen / Holinger AG, Schweiz, Robert-Bosch-Straße 2/1, D-89188 Merklingen zu einem Gesamthonorar von 1.012.521,63 € brutto vergeben und wird zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Situation
In Vorlage 2019/112 wurde beschrieben, dass durch gutachterliche Bauwerksuntersuchung und Zustandsbewertung für das Belebungsbecken der Kläranlage Mittleres Glemstal durch die Weber-Ingenieur GmbH, erhebliche Betonschäden zu erkennen waren und eine unumgängliche Instandsetzungsmaßnahme vorgeschlagen wurde.
Zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme wurden Ingenieurbüros im Zuge eines VgV-Verfahrens ausgewählt.
Nach vorläufiger Kostenschätzung betragen die anrechenbaren Kosten beim Gewerk:
Ingenieurbauwerke: 6.375.000,00 €
Tragwerksplanung: 3.975.000,00 €
Technische Ausrüstung: 1.500.000,00 €
Ab einer Honorarsumme für Planungsleistungen in Höhe von 214.000 € netto ist vom Gesetzgeber für die Vergabe von Planungsleistungen die Durchführung eines VgV-Verfahrens gemäß der Vergabeverordnung (VgV) über die Vergabe öffentlicher Aufträge verbindlich.
Da die Honorarsumme für die Planungsleistungen den Schwellenwert deutlich überschreiten wird, wurde von der Jedele und Partner GmbH, Stuttgart im Auftrag der Stadt Leonberg ein europaweites VgV-Verfahren durchgeführt.
Verhandlungsverfahren nach VgV
Teilnahmewettbewerb
Die Veröffentlichung beim Amt der Europäischen Gemeinschaft (EU-Standardformular "Auftragsbekanntmachung") erfolgte am 23.10.2020 und sah als Schlusstermin für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge den 24.11.2020 um 14 Uhr vor. Eine Bewerbungsfrist von mindestens 30 Tage war somit gewährleistet.
Anhand der Bewerbungsunterlagen sollten 3 bis 5 Ingenieurbüros für das Verhandlungsverfahren ausgewählt werden.
Zum Submissionstermin wurden fristgerecht fünf Teilnahmeanträge eingereicht.
Die Prüfung und Wertung erfolgte durch das Büro Jedele und Partner GmbH, Stuttgart auf Grundlage der in der Veröffentlichung genannten Bewertungskriterien.
Aufgrund der Vorgabe, drei bis fünf Bewerber zum Verhandlungsverfahren auszuwählen, wurden für den zweiten Schritt (Verhandlungsverfahren) alle Bewerber zur Honorareinreichung aufgefordert und zur Präsentation ins Rathaus der Stadt Leonberg eingeladen.
Verhandlungsverfahren
Aufforderung zur Angebotsabgabe der ausgewählten Bewerber
Die ausgewählten Bewerber wurden über die Vergabeplattform über die Honorarabgabe zum 26.01.2021 um 14 Uhr und die Teilnahme am Verhandlungsverfahren informiert. Aufgrund der Corona-Pandemie verzögerte sich der Präsentationstermin auf den 03.03.2021.
Ablauf Verhandlungsverfahren
Das Verhandlungsverfahren fand am 03.03.2021 im Rathaus der Stadt Leonberg statt. Jeder Bieter erhielt die Möglichkeit, seine Leistungsfähigkeit zu präsentieren. Für die Vorträge war eine Dauer von max. 30 Minuten vorgesehen. Im Anschluss waren 15 Minuten zur Diskussion veranschlagt.
Prüfung und Wertung der Ingenieurhonorare
Die Honorarangebote mussten von den Bewerbern bis zum 26.01.2021 um 14 Uhr auf der Vergabeplattform elektronisch eingereicht werden.
Die Honorarangebote der fünf Bewerber wurden von JuP geprüft und ausgewertet. Die Hauptangebote der Bieter basieren auf den vorgegebenen anrechenbaren Kosten und sind damit vergleichbar und entsprechen der HOAI 2021. Die geprüften Angebotspreise wurden entsprechend der Bewertungsformel in maximal 30 Punkte umgerechnet.
Nebenangebote waren gemäß der Auftragsbekanntmachung nicht zugelassen. Pauschale Abgebote entsprechend der neuen HOAI 2021 waren zulässig.
Bewertung der Präsentationen
Anhand einer vorher festgelegten Bewertungsmatrix wurden die Präsentationen gemeinsam mit dem Baubürgermeister, dem Tiefbauamt inkl. Kläranlage, dem Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt mittels Bewertungsbögen bewertet und von der Jedele und Partner GmbH, Stuttgart ausgewertet. Die Präsentation konnte mit maximal 70 Punkten bewertet werden.
Das Verhandlungsverfahren nach VgV kommt zum Ergebnis, dass die Holinger Ingenieure GmbH, Merklingen / Holinger AG, Schweiz, Robert-Bosch-Straße 2/1, D-89188 Merklingen mit 89,1 von 100 möglichen Punkten die höchste Wertungszahl aller Bewerber erzielt haben. Auf Grundlage dieser Wertung wird empfohlen die Holinger Ingenieure GmbH, Merklingen / Holinger AG, Schweiz, Robert-Bosch-Straße 2/1, D-89188 Merklingen mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen für die Erweiterung und Sanierung der Belebung in der Kläranlage Mittleres Glemstal der Stadt Leonberg zu beauftragen.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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753800027008 – 78720000 Kläranlage Ersatzlösung Biologie |
2021 |
1.100.000 |
400.000 |
Die Mittel sind im Haushaltsplan 2021 veranschlagt |
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2021 |
3.000.000 |
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Verpflichtungsermächtigung |
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2022 |
3.000.000 |
350.000 |
Die Mittel sind im Haushaltsplan 2021 veranschlagt |
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2023 |
3.000.000 |
350.000 |
Die Mittel sind im Haushaltsplan 2021 veranschlagt |
Soweit das Genehmigungsverfahren für den Haushalt 2021 zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht abgeschlossen ist, ist die Beauftragung dennoch zulässig, da bereits im Vorjahr Mittel veranschlagt waren und es sich um ein laufendes Projekt handelt.
