Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/084
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanverfahren
06.02.-17 Wohnen - Hinter den Gärten, Warmbronn
- Vergabe von Planungsleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beteiligtes Amt:
- Abteilung Tiefbau, Straßenbau und Sonderbauwerke; Abteilung Stadtentwässerung; Bauverwaltung; Stadtwerke Leonberg - technisch; Referat für innovative Mobilität; Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ortschaftsrat Warmbronn
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.04.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
29.04.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
|
05.05.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.12.2019 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohnen – Hinter den Gärten“ in Warmbronn gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 20.01.2020 und 18.02.2020 durchgeführt.
Unter Beachtung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung wurden die zur Durchführung des Verfahrens erforderliche Gutachten bezüglich Baugrund, Lärm, Klima, Immissionen, Kampfmittel und Verkehr sowie artenfaunistische Untersuchungen beauftragt und eine Entwässerungskonzeption erstellt.
Auf der Grundlage des beschlossenen städtebaulichen Entwurfes, der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung sowie der erstellten Gutachten und Entwässerungskonzeption wurde ein Bebauungsplanvorentwurf ausgearbeitet, der im nächsten Schritt durch Erstellung einer Entwurfsplanung für die Erschließungsanlagen (Entwässerung, Wasserversorgung und Verkehrsanlagen) zu konkretisieren ist.
Auf der Grundlage des vorläufigen Erschließungskonzeptes wurde zunächst eine Berechnung des Auftragswertes nach Fachdisziplinen durch die Verwaltung durchgeführt. Dass der aktuelle Schwellenwert (VgV = 214.000,- EUR netto) nicht überschritten wird (s. dazu den Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vom 16.05.2017) führt im Ergebnis dazu, dass keine der nachfolgend aufgeführten, erforderlichen Planungs- und beratende Leistungen EU-weit auszuschreiben ist (sog. VgV-Verfahren). Vielmehr können diese entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) an ein geeignetes, qualifiziertes Ingenieurbüro vergeben werden.
§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) - ähnliche Regelungen finden sich teils auf Landesebene - auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.
Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (§ 50 i.V.m. § 12 Abs. 2 UVgO i.V.m. Ziff.2.3. Vergabe-VwV) wurden daher durch die Verwaltung mehrere geeignete Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots für die erforderlichen Planungsleistungen (Entwurfsplanung Erschließungsanlagen (Leistungsphase 1 – 3)) entsprechend dem Leistungsbild „Verkehrsanlagen“ gem. §§ 3, 34 Abs. 1, 47 und Anlage 13 Nr. 13.1 HOAI und „Ingenieurbauwerke“ gem. §§ 3, 34 Abs. 1, 43 und Anlage 12 Nr. 12.1 aufgefordert.
Alle drei Büros haben daraufhin bis zum Abgabetermin am 25.02.2021 einen detaillierten Honorarvorschlag unterbreitet.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote schlägt die Verwaltung vor, die Entwurfsplanung Erschließungsanlagen (Leistungsphase 1-3) an das Büro BIT Ingenieure, Stuttgart zu vergeben.
Finanz. Auswirkung
|
JA |
x |
|
NEIN |
|
|
Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
754100127301
Hinter den Gärten |
2021 |
75.000
|
36.499 |
Entwurfsplanung Verkehrsanlagen |
|
753800137301
Hinter den Gärten |
2021 |
40.000 |
22.614 |
Entwurfsplanung Kanal / Retentionsanlagen |
|
Investitionsplan SWL Versorgungsleitungen / Erweiterungen |
2021 |
100.000 |
11.813
|
Wasserversorgung |
Soweit das Genehmigungsverfahren für den Haushalt 2021 zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht abgeschlossen ist, ist die Beauftragung dennoch zulässig, da bereits im Vorjahr Mittel veranschlagt waren und es sich um ein laufendes Projekt handelt.
