Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/071

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Von der Notwendigkeit des Vorhabens wird Kenntnis genommen.

 

  1. Einer Realisierung der Maßnahme mit einem Gesamtkostenrahmen von

  326.793,- €/brutto in den Jahren 2021 und 2022 wird zugestimmt.

 

  1. Mit den erforderlichen Fachplanungsleistungen gem. HOAI, Teil 3, Abschnitt 3 (Ingenieurbauwerke) wird das Ing.-Büro GAUSS Ingenieurtechnik GmbH, Tübinger Straße 30, 72108 Rottenburg a. N. beauftragt.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Bauleistungen auf Basis der VOB auszuschreiben und die Ausschreibungsergebnisse dem Gremium zur Vergabebeschlussfassung vorzulegen.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Für die Ergebnisse der Kanalbefahrung Gebersheim und Höfingen-West nach Eigenkontrollverordnung EKVO wurde 2018 ein Sanierungskonzept mit Einteilung Inlinersanierung oder Teilliner-/Robotersanierungen für die Schadensklassen 0 und 1, schwere Schäden, erstellt.

 

Die Ingenieurleistung und Ausführung der Teilliner-/Robotersanierung im Stadtteil Gebersheim erfolgten in den Jahren 2018 und 2019.

 

Mit der jetzigen Maßnahme sind Ingenieurleistungen und Ausführung der Inlinerarbeiten in

Gebersheim geplant.

Damit wären Kanäle mit schweren Schäden in Gebersheim komplett saniert.

Im Folgejahr kann dann mit der Planung und Sanierung von Höfingen begonnen werden.

 

Zur Realisierung des Vorhabens sind entsprechende Ingenieurleistungen (Planungs- und

Ausführungsleistungen) nach HOAI erforderlich und zu beauftragen.

 

Da der aktuelle Schwellenwert (214.000,- €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der

Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs. 1 VgV), bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV) zur Planerauswahl. Die Fachplanungsleistungen „Ingenieurbau“ können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich im Rahmen einer freihändigen Vergabe an ein geeignetes, qualifiziertes Ingenieurbüro durch die Verwaltung vergeben werden.

 

§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) – ähnliche Regelungen finden sich teils auf Landesebene - auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.

 

Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 2 UVgO i.V.m. Ziff.2.3. VergabeVwV) wurden daher durch die Verwaltung drei Ingenieurbüros

zur Abgabe eines Angebots angefragt. Alle drei Büros haben ein Angebot abgegeben.

 

Nach Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote schlägt die Verwaltung vor, die Ingenieurleistungen zur Realisierung der Maßnahme an den wirtschaftlichsten Bieter, das  Ingenieurbüro GAUSS Ingenieurtechnik GmbH auf Basis der HOAI zu vergeben.

Das sich aus der Grobkostenschätzung heraus ermittelnde Honorar für vergütungsfähige

Grundleistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 9 der HOAI beträgt dabei einschließlich örtl. Bauleitung rd. 29.300,- €/brutto.

 

Die Ausschreibung für die Vergabe der Bauleistung erfolgt im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 3 Nr. 2 VOB/A. Grund hierfür stellt die Tatsache dar, dass für den Bereich der Inlinersanierung ausschließlich auf diese Art der Sanierung spezialisierte Firmen angeschrieben werden müssen.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

53800002 - 42120000

2021

844.000 

20.000 € 

Ingenieurleistungen,

Mittel sind im Haushalt 2021 veranschlagt

53800002 - 42120000

2022

844.000 €

306.793 €

Ingenieurleistungen

und Bauleitung,

Ausführung der Inlinerarbeiten.

Die Mittel sind in der Finanzplanung im HH-Plan 2021 berücksichtigt und werden für den HH 2022 angemeldet.

 

Loading...