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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/081
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Spitalhof - Genehmigung der Gesamtmaßnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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28.04.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Zur wirtschaftlichen Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom, zur Einsparung von Treibhausgasen und Stromkosten wird empfohlen die städtischen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) weiter auszubauen.
Bisher unterhält die Stadt Leonberg zwei eigene PV-Anlage an der Schule in Gebersheim und am neuen Rathaus in Leonberg. 14 weitere PV-Anlagen auf städtischen Dächern werden von Leonberger Gesellschaften, LeoSolar 1-6 GbR und JKG Solar 1-2 GbR betrieben. Die Zeichner sind überwiegend Leonberger Bürger.
In der Beschlussvorlage 2020/393 vom 02.02.2021 mit dem Thema „Teilnahme an der Erdgas-Bündelausschreibung des Gemeindetags 2022-2024“ wurde der Empfehlung der Verwaltung gefolgt und kein Biogas ausgeschrieben. Die eingesparten Mehrkosten in Höhe von ca. 100.000 € sollen in den Ausbau der städtischen Photovoltaikanlagen investiert werden. Hierdurch wird ein Vielfaches der durch Biogas eingesparten Treibhausgase über die Lebenszeit der entsprechenden PV-Anlage eingespart.
Ein Großteil der großen, gut geeigneten Dachflächen ist bereits mit PV-Anlagen der Bürgersolaranlagen belegt, daher entfallen diese Flächen für die städtische Nutzung.
Aktuell sind zwei Dachflächen zur Nutzung größerer PV-Anlagen gut geeignet. Die Dachflächen an den Standorten Spitalschule und des Erweiterungsbaus der Grundschule Höfingen bieten sich gut an.
PV-Anlage am Standort Spitalhof
Der Standort Spitalhof bzw. das Dach der Spitalschule ist für eine PV-Anlage gut nutzbar. Hier könnte ein Großteil des erzeugten Solarstroms selbst verbraucht werden.
Auf den aktuell nutzbaren Dachflächen des Spitalhofs könnte eine PV-Anlage mit einer maximalen Leistung von ca. 60 kW installiert werden. Die Anlage würde etwa 58.000 kWh Strom pro Jahr produzieren.
Mit der erzeugten Strommenge könnten etwa 25,5 Tonnen CO2 jährlich eingespart werden. Hochgerechnet auf eine Betriebsdauer der PV-Anlage von ca. 30 Jahren entspräche dies etwa 765 Tonnen CO2 – Einsparung. Zusätzlich würde die Stadt Leonberg jährlich inklusive der Einspeisevergütungen etwa 13.500 € Stromkosten einsparen. Hier ist noch keine Stromkostensteigerung berücksichtigt. Die jährlichen Kosten für die Versicherung und Wartung der PV-Anlage liegen bei ca. 1.000 €.
Das Dach der Hausmeisterwohnung der Spitalschule, in Abbildung 1 rot umrandet, kann aktuell nicht mit einer PV-Anlage ausgestattet werden, da hier mittelfristig Sanierungsmaßnahmen anstehen. Die Elektroinstallation samt Wechselrichter wird dennoch so geplant, dass eine spätere Erweiterung der PV-Anlage mit Nutzung der Dachfläche der Hausmeisterwohnung möglich sein wird.

Abbildung 1: PV-Anlage, Spitalhof
Über die interne Stromverteilung sind die Gebäude Spitalschule, Spital-Hort, Spital-Sporthalle und das Theater miteinander verbunden. Insgesamt verbrauchen die Gebäude am Areal Spitalhof ca. 220.000 kWh Strom pro Jahr. Durch das interne Stromnetz könnte ein Großteil der erzeugten Strommenge selbst verbraucht werden. Der Anteil der selbst genutzten Strommenge an der gesamt erzeugten Strommenge der PV-Anlage liegt bei ca. 90 %. Der überschüssig produzierte Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
Für die Installation der PV-Anlage am Spitalhof inkl. dazugehöriger Anpassungen am Elektroverteiler und dem Hausanschluss sind voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 120.000 € zu erwarten. Genaue Kosten können jedoch erst nach erfolgter Netzvoranfrage beim Netzbetreiber genannt werden.
weitere PV-Anlagen
Im Haushalt 2021 ist vorgesehen, das Kinderhaus Stadtpark mit einer PV-Anlage auszustatten. Weiter bietet sich die Grundschule Höfingen an. Nach der anstehenden Sanierung der Dachfläche des Hauptbaus, wäre diese Fläche zur Solarstromnutzung sinnvoll. Die Dächer der Kinderhäuser Ezach sowie Oberlinhaus sind ebenfalls geeignet.
Es wird zudem geprüft, ob der Bau der PV-Anlage auf dem Erweiterungsbau der Grundschule Höfingen über die Leo Energie GmbH & Co. KG finanziert werden kann. Die Möglichkeiten, Voraussetzungen sowie der Umsetzungszeitraum werden aktuell geprüft. Das Ergebnis wird dem Gremium gesondert vorgestellt.
PV-Anlagen könnten auch von den Stadtwerken Leonberg errichtet und betrieben werden.
Bezüglich Umsatzsteuer verhält es sich wie folgt:
Die Stadtwerke Leonberg sind vorsteuerabzugsberechtigt, wohingegen die Stadt Leonberg erst ab einem Anteil größer 10% Einspeiseleistung anteilig vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Beim Errichten der PV-Anlagen durch die Stadtwerke Leonberg könnten die punktuellen Investitionskosten durch den Vorsteuerabzug günstiger ausfallen, jedoch müsste die Stadt Leonberg zur Nutzung des PV-Stroms die jeweilige Strommenge inklusive Umsatzsteuer von den Stadtwerken Leonberg abkaufen.
Abschließend ist festzuhalten, dass eine generelle Vorgabe von wem die PV-Anlagen errichtet und betrieben werden, aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht, immer im Einzelfall betrachtet werden muss.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Neuer Investitionsauftrag, PV-Anlage Spitalhof |
2022 |
0 € |
120.000 € |
Der Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt. |
Grundsätzlich ist ein Vorsteuerabzug nur in Verbindung mit einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) möglich. Liegen die Umsätze unter der Grenze der wirtschaftlichen Bedeutsamkeit von 35.000 €, kann dennoch ein Antrag beim zuständigen Finanzamt auf Anerkennung gestellt werden, jedoch ist diese Entscheidung auch für die Folgejahre bindend. Dieses Wahlrecht besteht allerdings nur dann, sofern die unternehmerische Nutzung (Einspeisung) über 10% der Gesamtleistung der Anlage liegt. Der Vorsteuerabzug kann allerdings nur in Höhe der prozentualen unternehmerischen Nutzung liegen. Die entgeltliche Lieferung von Strom an den Netzbetreiber ist ein steuerbarer und mit 19% steuerpflichtiger Umsatz.
Konkrete Angaben zur Einspeisung können erst bei Betrieb der Anlage gemacht werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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1.016,7 kB
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