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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2020/367-05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die in der Anlage 1 dargestellten Änderungen der Friedhofsordnung werden beschlossen.

 

2. Die in Anlage 2 dargestellten Richtlinien für Einrichtung und Unterhaltung von besonderen Grabstätten werden beschlossen.

 

3.1. Die vom Ortschaftsrat Warmbronn beschlossenen Änderungsanträge, Ziffer 1 und 2 auf Einführung alternativer Bestattungsformen in der Friedhofsordnung, werden abgelehnt.

 

3.2. Ziffer 3 des Antrags (Definition der Urnengemeinschaftsgrabfelder) wird in § 13 Abs. 1 b in die Satzung aufgenommen.

 

4. Der vom Ortschaftsrat Gebersheim beschlossene Antrag auf Einführung alternativer Bestattungsformen in der Friedhofsordnung wird abgelehnt.

 

5. Die Entscheidung über die Einführung weiterer Bestattungsformen erfolgt durch Beschluss im Ortschaftsrat.

 

6. Die Realisierung beschlossener Bestattungsformen durch die Verwaltung erfolgt abhängig von örtlichen, technischen, finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen.

 

7. Die vom Planungsausschuss in der Sitzung am 28.01.2021 beschlossenen Ergänzungen des § 7 Abs. 5 wird in die Satzung aufgenommen.

 

8. Die vom Planungsausschuss in der Sitzung am 25.03.2021 beschlossene Ergänzung wird in die Satzung aufgenommen.

„Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit sind verboten. Ein Herkunftsnachweis ist zu erbringen.“

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Sachverhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

 

In der Sitzung des Planungsausschusses vom 25.03.2021 wurde der obige Beschlussvorschlag einstimmig an den Gemeinderat empfohlen.

 

Die Beschlussempfehlung wurde um Punkt 8 erweitert.

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