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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2021/085-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Von den in der Sitzungsvorlage erläuterten Förderprogrammen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und den Möglichkeiten zur Vergabe von städtischen Baugrundstücken wird Kenntnis genommen.

 

  1. a) Die Verwaltung wird beauftragt, die mit den Investoren zur Entwicklung des Gebiets „TSG-Areal Jahnstraße“ in Leonberg abgeschlossenen städtebaulichen Verträge nach Maßgabe der aktuellen Regelungen des Förderprogramms Wohnungsbau Baden-Württemberg 2020/2021 hinsichtlich der Belegungsrechte anzupassen.

 

       b) Die Verwaltung wird beauftragt, die mit den Investoren zur Entwicklung des Gebiets „Keim-Areal“ in Warmbronn abgeschlossenen städtebaulichen Verträge nach Maßgabe der aktuellen Regelungen des Förderprogramms Wohnungsbau Baden-Württemberg 2020/2021 hinsichtlich der Belegungsrechte anzupassen.

 

       Die angepassten und modifizierten städtebaulichen Verträge werden dem Gemeinderat nichtöffentlich vorgelegt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt zu untersuchen, ob das Grundstück Schulstraße 27 grundsätzlich dazu geeignet ist, besonders geförderten Mietwohnraum zu schaffen.
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Sachverhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

 

In der Sitzung des Planungsausschusses vom 25.03.2021 und in der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom 25.03.2021 wurde der obige Beschlussvorschlag einstimmig an den Gemeinderat empfohlen.

 

Die Beschlussempfehlung wurde in Punkt 2 mit a) und b) aufgeteilt und um einen Zusatz erweitert.

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