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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2021/124

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wahl einer/eines Ersten Beigeordneten

 

 

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Sachverhalt

 

Grundlagen

In § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung ist festgelegt, dass die Stadt Leonberg zwei hauptamtliche Beigeordnete als Stellvertreter des Oberbürgermeisters bestellt. Einer der Beigeordneten führt die Bezeichnung „Erster Bürgermeister“, der andere „Bürgermeister“.

 

Die Stelle ist seit dem 14.01.2021 unbesetzt und muss wieder besetzt werden. Nach § 50 Abs 3 i.V.m. § 47 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) ist die Wahl der Nachfolgerin/des Nachfolgers spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle durchzuführen. Der späteste Zeitpunkt ist somit der 13.04.2021.

 

Bei der Besetzung der Stelle sollen entsprechend § 50 Abs. 2 GemO die Parteien und Wählervereinigungen gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Sitze im Gemeinderat berücksichtigt werden. Hierbei handelt es sich um ein Vorschlagsrecht. Damit verbunden ist aber nicht ein Anspruch darauf, dass der Gemeinderat den/die vorgeschlagenen Bewerber/in wählt.

 

Ausschreibung

Die Stelle des Beigeordneten wurde am 05.02.2021 (Staatsanzeiger), sowie in der Stuttgarter Zeitung und den Online-Portalen Stepstone, Interamt und Xing ausgeschrieben. Als Bewerbungsschluss wurde der 07.03.2021 festgelegt. Später eingehende Bewerbungen können unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes berücksichtigt werden. Insgesamt gingen 22 Bewerbungen ein.


 

Vorauswahl

In einem ersten Schritt hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.03.2021 anhand der eingegangenen Bewerbungsunterlagen aus den eingegangenen Bewerbungen eine Vorauswahl getroffen.

 

In einem zweiten Schritt haben sich die ausgewählten Bewerber/innen je einzeln in den nichtöffentlichen Sitzungen am 23. und 30.03.2021 den Mitgliedern des Gemeinderates vorgestellt; anschließend konnten Fragen an den Bewerber gestellt werden. Aufgrund dieser Kandidatenvorstellung wurde eine weitere Vorauswahl getroffen.

 

Nach dieser zweistufigen Vorauswahl stellen sich folgende Bewerber/innen am 13.04.2021 dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zur Wahl der/des Ersten Beigeordneten vor:

 

  • Schmid, Josefa

 

Wahl

Gemäß § 37 Abs. 7 GemO sind Wahlen grundsätzlich geheim. Nur für den Fall, dass kein Gemeinderats­mit­glied einer offenen Wahl widerspricht, kann auch offen gewählt werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

 

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