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Anfrage in einer Sitzung - 2021/113

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Beratungsfolge

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Frage

Anfrage aus dem Gemeinderat vom 16.03.2021

Herr Prof. Ziegler nimmt Bezug auf die neue Verkehrsführung in Höfingen, die für ein halbes Jahr gelte. Die Linksabbieger-Ampel in Höfingen Richtung Tal sei unnötig, da kaum jemand die Spur benutze und sie zu langen Schlangen und Stau am „Alten Ritter“ führe. Er fragt, ob es möglich sei, die Ampel für eine gewisse Zeit abzudecken oder stattdessen die abknickende Vorfahrt zu ändern, mit dem Ziel, den Verkehr zu entknoten und das Abbiegen der Busse zu erleichtern.

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Antwort

Stellungnahme der Verwaltung

Bei der Arbeitsstelle der L1136 handelt es sich um eine Maßnahme des Regierungspräsidium Stuttgart. Die Verkehrsbehörde hat keine eigene verkehrsrechtliche Anordnung getroffen, war jedoch in die Planungen eingebunden. Dabei wurde auch die beschriebene Kreuzung und Möglichkeiten zur Verkehrssteuerung geprüft.

 

Die Ampelanlage dient in erster Linie dazu, Fußgängern eine sichere Querungsmöglichkeit zu bieten und ist derzeit von 6-22 Uhr in Betrieb. Außerhalb dieser Zeiten befindet sie sich im „Ruhemodus“. Die Fußgänger erhalten nur auf Anforderung Grün. Im Ruhebild zeigt die Anlage Dunkel für die Kfz-Signale und Rot für die Fußgänger. In diesem Zustand hat die Signalanlage somit keinen Einfluss auf den Verkehrsablauf.

 

Die Anlage arbeitet darüber hinaus mit einer Stauüberwachung für die westliche Zufahrt. Bei erkanntem Rückstau werden die Fahrzeugsignale der Vorfahrtsrichtungen gesperrt. Damit entsteht ein Zeitfenster für die Geradeausfahrer in Richtung Osten. Ungünstig ist, dass auf Grund der geringen Aufstellfläche Rechtsabbieger in Richtung „Am Schlossberg“ während der Fußgänger-Phase vor der Furt warten müssen und dann oft den nachfolgenden Verkehr behindern oder ganz aufhalten. Aus der Häufigkeit der Fußgängeranforderungen und Verkehrsstärken der westlichen Zufahrt lässt sich aber nicht ableiten, dass es auf Grund der Sperrung der L1136 im Vergleich zum Standardzustand zu einer ungünstigeren Situation gekommen ist. Die Zahlen sind, vermutlich auch coronabedingt, derzeit niedriger.

 

Eine generelle Abschaltung der Anlage ist im Interesse der Fußgänger nicht vertretbar. Auch eine Änderung der Vorfahrtsregelungen ist nicht schnell realisierbar. Da die Markierungen im direkten Zusammenhang mit der Ampel stehen, quasi an diese gekoppelt sind, müssten die Programme technisch überprüft und ggf. neue Schaltungen programmiert werden. Die Stabsstelle Mobilität prüft, ob ein Programm geschalten werden kann, bei dem alle Signale dunkel sind. Der Fußgänger könnte dann durch die Taster die Anlage aktivieren und gesichert die Straße queren. Sollte dies möglich sein, wird die Aktivierung des Signalprogramms vorgenommen.

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