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Anfrage in einer Sitzung - 2021/109

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Beratungsfolge

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Frage

Anfrage aus dem Gemeinderat vom 16.03.2021

Herr Albrecht nimmt Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Tabletverteilung an den Schulen. Er fragt, wie es sich verhalte, wenn auf private Tablets Schulsoftware oder andere schulische Inhalte aufgespielt werden und diese anschließend verkauft werden. Er weist darauf hin, dass möglicherweise künftig Tablets für alle Schüler vom Träger zur Verfügung gestellt werden müssen, um rechtliche Auswirkungen aufzufangen. Dies sei frühzeitig im Hinblick auf die angespannte Personalsituation sowie den Ablauf eventueller Förderungsfristen zu berücksichtigen.

 

 

 

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Antwort

Stellungnahme der Verwaltung

Bei Nutzung von privaten Tablets für den Schulbetrieb hat die Stadt Leonberg keinen Einfluss auf eine eventuelle Datenspeicherung auf den Endgeräten. Vor Verkauf eines privaten Endgerätes sollte dieses entsprechend gelöscht bzw. auf die Werkseinstellung zurückgesetzt werden. Dies wiederum liegt in der Verantwortung jedes Anwenders.

 

 

 

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