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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/399-04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.                Der Gemeinderat beschließt die Anträge der Fraktionen und der Ortschaftsräte entsprechend den Beratungsergebnissen der Ausschüsse.
  2.                Der Gemeinderat beschließt den Gesamtergebnishaushalt und den Gesamtfinanzhaushalt 2021 mit der Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2024 (Anlage 1) auf Basis der Änderungslisten Stand 10.03.2021 (Anlagen 2 und 3).
  3.                Der Stellenplan 2021 wird entsprechend der Vorlage 2021/002 beschlossen.
  4.                Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2021 (Anlage 4).
  5.                Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Stadtwerke Leonberg (Anlage 5).
  6.                Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Stadthalle Leonberg (Anlage 6).
  7.                Der Gemeinderat nimmt die Wirtschaftspläne Der Leo Energie GmbH & Co.KG und des Pflegeverbunds Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH (Anlage 7 und 8) zur Kenntnis.

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die Änderungslisten des Gemeinderats und der Verwaltung (Anlagen 2 und 3) wurden um die Ergebnisse der Haushaltsplanberatungen in den Ausschüssen ergänzt. Auf dieser Basis wurden die geänderten Haushaltsansätze in den Haushaltsplan 2021 eingearbeitet und die Haushaltssatzung 2021 (Anlage 4) aufgestellt.

Seit Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2021 im Gemeinderat am 15.12.2020 haben sich für das Haushaltsjahr 2021 bei den wesentlichen Eckdaten Änderungen ergeben.

Die Entwicklung des Gesamtergebnishaushalts, des Gesamtfinanzhaushalts und des prognostizierten Schuldenstands zum 31.12. eines Jahres, im Vergleich Stand der Haushaltseinbringung (15.12.2020) und nach der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 10.03.2021, ist nachfolgend dargestellt.

Außerdem ist die Entwicklung der Liquidität entsprechend der Anlage 1 zum Haushaltsplan aufgeführt.

Des Weiteren haben sich im Finanz- und Verwaltungsausschuss am 10.03.2021 im Rahmen der Beratung der Haushaltsanträge noch zwei Fragen zu Haushaltsanträgen mit finanzieller Auswirkung ergeben, die bis zur Sitzung des Gemeinderats zu klären waren:

Zu Antrag FW 09, Beschaffung Kanalspülwagen:

Hier war die Beschlussfassung im Planungsausschuss am 04.03.2021 noch einmal abzuklären.

Nach nochmaliger Prüfung des Beratungsverlaufs und der abschließenden Beschlussfassung erfolgte keine Änderung der Beträge, die in der Änderungsliste des Gemeinderats enthalten sind.

Beschlossen wurde, dass eine Wirtschaftlichkeitsanalyse erstellt und entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung die Veranschlagung vorgezogen werden soll. Darüber hinaus wurde ein Sperrvermerk beschlossen.

Zu Antrag ORH 10, Feuerwehr Höfingen:

Das Vorziehen der Maßnahme wurde im Finanz- und Verwaltungsausschuss für erforderlich gehalten. Es wurde jedoch darum gebeten, mit dem Gebäudemanagement zu klären, ob auf Grund der Vielzahl von Maßnahmen mit einer Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2021 zusätzlich begonnen werden kann. Dies wurde vom Gebäudemanagement bejaht. Die Änderungsbeträge wurden auf die Änderungsliste Gemeinderat aufgenommen.

a) Entwicklung des Gesamtergebnishaushalts

 

Gesamtergebnis-haushalt

Haushaltsplan-entwurf 2021

Haushaltsplan 2021

Veränderung

EUR

Ordentliche Erträge

141.798.668

142.087.270

+288.602

Ordentliche Aufwendungen

-149.548.986

-149.959.813

+410.827

Ordentliches Ergebnis

-7.750.319

-7.872.544

-122.225

Sonderergebnis

1.587.648

1.587.648

0

Gesamtergebnis

-6.162.671

-6.284.896

-122.225

 

Im Gesamtergebnishaushalt ist trotz höherer Erträge auf Grund steigender Aufwendungen eine Verschlechterung im Ordentlichen Ergebnis und im Gesamtergebnis um rund 122 TEUR eingetreten.

 

 

b) Entwicklung des Gesamtfinanzhaushalts

 

Gesamtfinanzhaushalt

Haushaltsplan-entwurf 2021

Haushaltsplan 2021

Veränderung

EUR

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

140.040.117

140.328.719

+288.602

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

-138.084.842

-138.495.669

+410.827

Zahlungsmittel-

überschuss

1.955.275

1.833.050

-122.225

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

10.576.850

10.508.350

-68.500

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-37.154.559

-43.040.645

+5.886.086

Saldo aus Investitionstätigkeit

-26.577.709

-32.532.295

+5.954.586

Einzahlungen aus Kreditaufnahme

26.000.000

26.000.000

0

Auszahlungen zur

Tilgung von Krediten

-5.616.000

-5.183.000

-433.000

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

(Nettoneuverschuldung)

20.384.000

20.817.000

+433.000

 

Die Verschlechterung des Gesamtergebnishaushalts wirkt sich auch auf den Gesamtfinanzhaushalt aus, da es sich um Änderungen von zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen handelt. Dies führt insgesamt zu einer Reduzierung des Zahlungsmittelüberschusses in Höhe von rund 1,8 Mio. EUR. Der Zahlungsmittelüberschuss reicht nicht aus, um die geplante Kredittilgung in Höhe von fast 5,2 Mio. EUR zu finanzieren, der Restbetrag von 3,4 Mio. EUR wird durch Entnahme aus der Liquidität gedeckt.

 

c) Entwicklung der Verschuldung bis 2024

 

Für das Jahr 2021 erfolgt keine Erhöhung der geplanten Kreditaufnahme. Hintergrund ist, dass zum einen der Zahlungsmittelbestand zum Jahresanfang höher als prognostiziert war, der Einsatz von Liquiden Mitteln hat vorrangig vor Aufnahme von Krediten zu erfolgen. Durch die Änderung der Investitionsplanung reduziert sich die Kreditaufnahme in den Jahren 2023 und 2024 zusätzlich um jeweils 3 Mio. EUR.

d) Entwicklung der Liquidität

 

Nr.

 

Finanzhaushalt

Finanzplanung

 

 

Vorjahr

HHjahr

Hhjahr

HHjahr

HHjahr

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

2020

2021

2022

2023

2024

 

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

 

 

1

2

3

4

5

1

 

Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn

21.367

 

 

 

 

2a

+

Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresbeginn

1.157

 

 

 

 

2b

+

Investmentzertifikate, Kapitalmarktpapiere, Geldmarktpapiere und sonstige Wertpapiere

73

 

 

 

 

2c

+

Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen

1.000

 

 

 

 

3a

-

Bestand an Kassenkrediten zum Jahresbeginn

0

 

 

 

 

3b

-

Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen

73

 

 

 

 

4

=

liquide Eigenmittel zum Jahresbeginn

23.523

 

 

 

 

5

-

Auszahlungen aufgrund von übertragenen Ermächtigungen der Vorvorjahre

0

 

 

 

 

6

+

Einzahlungen aus nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen aus Vorvorjahr

0

 

 

 

 

7

 +

Einzahlungen aus übertrag. Ermächtigungen für Inv.-Zuwendungen, -Beiträge und ähnl. Entg. für Inv.-Tätigkeit aus Vorvorjahren (§ 21 Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO)

 0

 

 

 

 

8

+/-

veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands (§ 3 Nr. 36 GemHVO) 1)

-1.347

-9.882

-6.353

-112

-785

9

=

voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende

22.176

12.294

5.941

5.829

5.044

10

 -

davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden

0

0

0

0

0

11

 -

 für sonstige bestimmte Zwecke gebunden 2)

157

173

173

173

173

12

 =

vorauss. liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel

22.019

12.121

5.768

5.656

4.871

13

 

nachrichtlich: voraussichtliche Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO)

2.416

2.503

2.619

2.726

2.824

1) Im Jahr 2020 hat sich die Liquidität um 1.348 TEUR vermindert anstatt der geplanten 34 TEUR.

2) für Mietkautionen gebundene Mittel

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Die finanziellen Auswirkungen sind in den Anlagen dargestellt.

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Anlagen

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