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Anfrage in einer Sitzung - 2021/098

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Beratungsfolge

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Frage

Anfrage aus dem Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 10.03.2021

Herr Kindermann erklärt, er habe die Nachricht erhalten, dass das Ordnungsamt die Nutzung aller Plätze der Tennishallen in Leonberg untersagt habe. In Rutesheim würde die Corona-konforme Nutzung aller Hallenplätze seit Montag, den 08.03.2021 erlaubt sein. Eine Ansteckungsgefahr sei eigentlich ausgeschlossen, da sich die Spieler der Plätze kaum näher als 5 Meter kommen. Der Gemeinderat müsse sich dafür einsetzten, dass auch Leonberg die Nutzung unverzüglich wieder genehmigt. OB Cohn sagt eine rasche Beantwortung der Anfrage zu.

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Antwort

Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 1c Absatz 1 Satz 3 CoronaVO ist der Betrieb von Sportstätten für den Freizeitsport lediglich nach Maßgabe von § 9 Absatz 1 CoronaVO zulässig. Demnach ist eine Nutzung nur durch maximal fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten zulässig.

 

Dabei ist die gesamte Halle als eine Sportstätte zu bewerten und nicht jeder Platz einzeln.

Inzidenz-bedingte Lockerungen sind nur für Sportanlagen im Freien vorgesehen.

Die Nutzung einer Sportstätte durch mehrere Gruppen ist ebenfalls nur im Freien möglich.

 

Diese Einschränkungen führen in aller Regel dazu, dass nicht mehr als ein Platz genutzt werden kann. Die Beschränkung der Nutzung von Tennishallen auf maximal einen Platz wurde in der Vergangenheit so auch durch das Kultusministerium vorgegeben.

 

Bisher hat sich das Ministerium dazu nicht eindeutig geäußert. Allerdings ist davon auszugehen, dass dieselbe Auslegung anzuwenden ist, da sich das Kultusministerium bereits allgemein für eine restriktive Auslegung betreffend der Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen ausgesprochen hat.

 

Auch die Kreispolizeibehörde Böblingen hat sich nach Rücksprache mit den Kreispolizeibehörden Esslingen, Ludwigsburg, Rems-Murr, Ostalbkreis und Main-Tauber tendenziell für eine restriktive Auslegung ausgesprochen.

Insofern zwei Plätze von insgesamt vier Personen aus zwei Haushalten genutzt werden, wäre dies zulässig. Eine dahingehende Untersagung wurde nicht ausgesprochen.

(Aufgrund der Kürze der Zeit war es nicht möglich, eine Stellungnahme der Stadt Rutesheim zu erhalten. Diese wird bei Bedarf gerne eingeholt.)

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