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Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen - 2021/096
Grunddaten
- Betreff:
-
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Kenntnisnahme
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24.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Grundsätzliches
Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hatten sich die beiden Regierungsparteien auf Bundesebene darauf verständigt, allen Grundschülerinnen und Grundschülern bis 2025 eine ganztägige Betreuung zu garantieren. Ziel ist es, durch ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote Kinder im Grundschulalter zu stärken und Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.
Im Hinblick auf den Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote an Grundschulen im Zusammenhang mit dem ab 2025 vorgesehenen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder rechnet das Bundesfamilienministerium mit einem Bedarf an Ganztagsplätzen für 75 bis 80 % aller Grundschulkinder. Der Betreuungsumfang soll dabei mindestens acht Stunden an fünf Tagen in der Woche und eine Schließzeit von höchstens vier Wochen im Jahr betragen.
Mit dem Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz – GaFG) vom 9. Dezember 2020 wird das Sondervermögen des Bundes zum "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" errichtet. Das Sondervermögen dient dazu, den Ländern gemäß Artikel 104c des Grundgesetzes Finanzhilfen zu gewähren.
Für den Ausbau verlässlicher und bedarfsgerechter Bildungs- und Betreuungsangebote hatte der Bund zunächst vorgesehen, die Länder mit zwei Milliarden Euro zu fördern und hierfür ein entsprechendes Sondervermögen einzurichten. Im Zuge des umfassenden Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets als Reaktion auf die Corona-Krise wurde entschieden, dass der Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote mit weiteren Bundesmitteln in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro gefördert werden soll.
Aktuelle Situation
Ende Dezember 2020 waren die Verhandlungen der Länder mit dem Bund soweit abgeschlossen, dass die Verwaltungsvereinbarung für die Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder von allen Bundesländern unterzeichnet wurde. In § 2, Gegenstand der Finanzhilfen; Antragsberechtigung, Abs. (2) wird die Palette der möglichen Betreuungsformen konkretisiert:
Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote umfassen Bildung, Erziehung, und Betreuung von Grundschulkindern in Tageseinrichtungen gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB VIII, kommunalen Betreuungsangeboten, soweit eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII vorliegt oder das Angebot unter Schulaufsicht steht, sowie Grundschulen (gebundene, teilgebundene oder offene Ganztagsgrundschulen).
Basis für die Umsetzung in Baden-Württemberg ist der ebenfalls Mitte Januar 2021 veröffentlichte Entwurf „Qualitätsrahmen Betreuung Baden-Württemberg“ des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Hier sind die Angebotsformen sowie die Rahmenbedingungen mit Zielsetzung, Organisation, Personal und der Ausgestaltung der flexiblen Betreuungsangebote fixiert. Dieser Qualitätsrahmen ermöglicht es, den in Leonberg begonnenen Weg der auf die jeweiligen Grundschulen hin ausgerichteten Ganztags-Betreuungsangebote weiter fortzuführen bzw. auszubauen.
Überblick über die Situation an den Grundschulen
Im Rahmen der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in Leonberg wurde in DS S 12/2012 für Leonberg die Konzeption begründet, sukzessive ein möglichst flächendeckendes, (teil-)offenes Ganztagsangebot an Grundschulen aufzubauen.
Den verschiedenen Angeboten der Schulkindbetreuung wurden bisher für den Ausbau planerisch eine Quote von 70 % Bedarfsdeckung zugrunde gelegt. Mit dem Anteil der Ganztagsschüler*innen nutzen derzeit bereits 71 % der Grundschulkinder die verschiedenen Angebote (inkl. der Halbtagsbetreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule). Weitere Ausbauschritte sind daher erforderlich.
Schellingschule
Die Schellingschule ist seit dem Schuljahr 2020/21 Ganztagsgrundschule nach § 4a SchulGesetzes für Baden-Württemberg (SchG). Bis im Jahr 2025 steigen die Schülerzahlen von 224 auf ca. 330 Kinder. Das Ganztagsschulkonzept mit ergänzenden Betreuungsangeboten sowie die zur Verfügung stehenden Räume lassen zunächst noch eine höhere Inanspruchnahme der Angebote zu.
Mörikeschule
Die Mörikeschule ist seit dem Schuljahr 2014/15 Ganztagsgrundschule nach § 4a (SchG). Bis im Jahr 2025 steigen die Schülerzahlen von 232 auf ca. 307 Kinder. Das Ganztagsschulkonzept mit ergänzenden Betreuungsangeboten sowie die zur Verfügung stehenden Räume lassen zunächst noch eine höhere Inanspruchnahme der Angebote zu.
August-Lämmle-Schule
Die Primarstufe an der August-Lämmle-Schule wird seit dem Schuljahr 2013/14 als Einrichtung des Ganztagsbetriebs in offener Angebotsform geführt. Bis im Jahr 2025 steigen die Schülerzahlen von 239 auf ca. 277 Kinder. Das Ganztagsschulkonzept mit ergänzenden Betreuungsangeboten sowie die zur Verfügung stehenden Räume lassen zunächst noch eine höhere Inanspruchnahme der Angebote zu.
Grundschule Höfingen
Die Grundschule Höfingen wird seit dem Schuljahr 2014/15 als Einrichtung des Ganztagsbetriebs in offener Angebotsform geführt. Bis im Jahr 2025 steigen die Schülerzahlen von 226 auf ca. 284 Kinder. Das Ganztagsschulkonzept mit ergänzenden Betreuungsangeboten sowie die zur Verfügung stehenden Räume lassen zunächst noch eine höhere Inanspruchnahme der Angebote zu.
Maßnahmen, die mit Aufträgen bzw. Beschlüssen des Gemeinderats in die Wege geleitet sind
Grundschule Warmbronn
Für die Grundschule Warmbronn liegen die schulischen Beschlüsse sowie der Beschluss des Gemeinderats zur Umsetzung des Ganztagsschulkonzepts im Rahmen eines An- bzw. Neubaus vor. Die Vorlage zur konkreten Umsetzung des An- bzw. Neubaus wird dem Gemeinderat erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Bis im Jahr 2025 steigen die Schülerzahlen von 141 auf ca. 183 Kinder.
Der bis zur Inbetriebnahme des Neubaus weiterhin ansteigende Bedarf an Schulkindbetreuung und der daraus resultierende Raumbedarf für die Interimszeit werden im Rahmen der Vorlage zur Gesamtmaßnahme des Schulan- bzw. -neubaus aufgezeigt und wenn möglich berücksichtig.
Grundschule Gebersheim
Mittel- und langfristig wird die Anzahl der Schüler*innen an der Grundschule Gebersheim mit durchschnittlich 100 Kindern zugrunde gelegt. Dabei sind die zu entwickelnde Fläche Heimderdinger Straße sowie die Entwicklungsfläche im Flächennutzungsplan „Unter dem Mühlweg“ berücksichtigt.
Die Schule wird aufgrund ihrer Größe (1,5-Zügigkeit) voraussichtlich langfristig nicht als Ganztagsgrundschule zu führen sein. Als Betreuungsformen werden daher weiterhin die Betreuungen im Rahmen der verlässlichen Grundschule und des Horts an der Schule angeboten werden. Im Herbst 2021 wird dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung eines Anbaus an der Schule (siehe Vorlage 2019/025-003) vorgelegt werden.
Spitalschule
Die Schulkindbetreuung im Kinderhaus Spitalhof kann die Anfragen auf Hortbetreuung aus der benachbarten Spitalschule nicht decken. Bis im Jahr 2025 steigen die Schülerzahlen von 293 auf ca. 378 Kinder. Kinderhaus Spitalhof und Spitalschule sollen daher konzeptionell und organisatorisch neu ausgerichtet werden. Angestrebt wird, dass die Spitalschule mittelfristig auch das Konzept einer Ganztagsgrundschule nach § 4a des Schulgesetzes für Baden-Württemberg umsetzt. Unabhängig davon, welches Konzept künftig umgesetzt werden soll, entsteht zur Bedarfsdeckung zusätzlicher Raumbedarf. Es wird daher zunächst geprüft, ob auf einem der Schule benachbarten Grundstück ein entsprechendes Gebäude verwirklicht werden kann.
Die Verwaltung wurde mit Vorlage 2020/070 beauftragt, die künftige Angebotsstruktur des Kinderhauses Spitalhof als Kindertageseinrichtung für 1- bis 6-Jährige sowie die Neuordnung der Schulkindbetreuung an der Spitalschule als künftiger Ganztagsgrundschule bedarfsgerecht zu konzipieren und dem Gemeinderat das Konzept in einer gesonderten Vorlage zur Entscheidung vorzulegen.
Sophie-Scholl-Schule
Für die Sophie-Scholl-Schule liegt der Auftrag des Gemeinderats zur Umsetzung des Ganztagsschulkonzepts mit der Planung des Neubaus für Betreuungsräume und Mensa vor (siehe Vorlage 2019/164). Bis im Jahr 2025 steigen die Schülerzahlen von 158 auf ca. 196 Kinder.
Weiteres Vorgehen
Die aktuelle Situation im Detail sowie die Fortschreibung der Planung und darauf aufbauender Maßnahmen für die Betreuungsangebote für Grundschulkinder werden in der jährlichen Vorlage „Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Leonberg“ aufgezeigt; dieses Jahr in der Beratungsrunde Mai/Juni (Start der Beratungen ist am 6 Mai in der Konferenz zur Angebotsplanung).
Darüber hinaus wird die Entwicklung der Schülerzahlen und die Auslastung der Grundschulen auch im Rahmen des für das 2. Halbjahr 2021 vorgesehenen Schulentwicklungsprozesses genauer zu betrachten sein.
