Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2021/082
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußgängerquerungen Stuttgarter Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Referat für innovative Mobilität
- Beteiligtes Amt:
- Tiefbauamt; Stadtplanungsamt; Ordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
25.03.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.04.2021
|
Beschlussvorschlag
- Die in der Vorlage dargestellten Querungsmöglichkeiten werden zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Querungsstellen:
a) Fußgängerüberwege am Kreisverkehr Stuttgarter Straße/Forchenrainstraße
und Radwegzuführung
b) Fußgängerüberweg Stuttgarter Straße 118
c) Einbau Mittelinsel Stuttgarter Straße/Im Wengert
baulich umzusetzen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für eine Querungsmöglichkeit im Bereich der Kita-Nord sowie die Einrichtung von Pkw-Stellplätzen an der Stuttgarter Straße fortzuführen. Die bauliche Umsetzung ist bis zur Inbetriebnahme der Kita-Nord abzuschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Im Jahr 2007 wurde die Stuttgarter Straße umgebaut und verbreitert. Durch die verbesserte Qualität der Fahrbahn sowie den größeren Straßenquerschnitt ist bei den Anwohnern das subjektive Sicherheitsgefühl durch überhöhte Geschwindigkeiten gesunken. Außerdem gibt es in der gesamten Stuttgarter Straße zu wenig gesicherte Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger. Eine Initiative der Anwohnerinnen und Anwohner der Stuttgarter Straße hat sich an die Stadt Leonberg gewandt, um gemeinsam mit der Verwaltung Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, die einerseits die Geschwindigkeiten reduzieren und andererseits sichere Querungsmöglichkeiten schaffen.
- Bisher vorhandene Querungsstellen in der Stuttgarter Straße
Im Bereich der Stuttgarter Straße zwischen Sonnenkreuzung und Kreisverkehr Stuttgarter Straße /August-Lämmle-Weg sind zwei Querungsstellen eingerichtet. Beide befinden sich im Bereich von Bushaltestellen und ermöglichen ein sicheres Queren. Unmittelbar vor dem Kreisverkehr Stuttgarter Straße ist eine Mittelinsel eingerichtet, da sich die Fahrbahn dort um ein Grünstreifen bzw. Abbiegestreifen aufweitet. Die zweite Querungsstelle befindet sich im Bereich Obere Burghalde. Hier ist ein Fußgängerüberweg markiert. In Anbetracht des langen Verlaufs der Stuttgarter Straße sind diese Querungen nicht ausreichend.
Im Rahmen eines Workshops am 01. Oktober 2020 mit Anwohnern der Stuttgarter Straße wurden Ideen für zusätzlich Querungsstellen diskutiert. Ziel war es, Einsatzmöglichkeiten unterschiedlicher Querungsanlagen für den Fußverkehr zu entwickeln.
Folgende Standorte für mögliche Fußgängerquerungen wurden erörtert:
• Kreisverkehr Stuttgarter Str./Forchenrainstraße / August-Lämmle-Weg
• Stuttgarter Str./Obere Burghalde
• Stuttgarter Str. / Zufahrt Engelbergturm
• Stuttgarter Str. 118 (Bereich Bushaltestelle „Engelberg“)
• Stuttgarter Straße/Einmündung Rebenweg
• Stuttgarter Str./Einmündung Goethestr. – (Sperrfläche in Kurve)
• Stuttgarter Str./unterhalb Einmündung Herderstr.
• Stuttgarter Str./oberhalb Einmündung Untere Burghalde
• Stuttgarter Str. 36
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Querungsstellen
Mittelinsel
Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06, Ziff. 6.1.8.2) beträgt die erforderliche Fahrbahnbreite für den Einbau von Mittelinseln 9 m (3,25 m in jede Fahrtrichtung und Breite der Insel 2,50 m). Bei der Gestaltung, Bepflanzung und Beschilderung der Inseln ist darauf zu achten, dass keine Sichthindernisse sowohl für als auch auf Fußgänger entstehen, die auf der Insel warten.
Fußgängerüberweg (FGÜ)
Das Land Baden Württemberg hat 2019 den Leitfaden „Fußgängerüberwege-Leitfaden zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ als Unterstützung für die Kommunen veröffentlicht. Es werden in Abhängigkeit der Kfz-Verkehrsstärke und des Fußgängerauf-kommens Empfehlungen zum Einsatz von FGÜ ausgesprochen.
Unter Zugrundelegung/Anwendung der rechtlichen Vorgaben (RASt 06, Leitlinien FGÜ, StVO) wurden aus den Vorschlägen des Workshops folgende Querungsmöglichkeiten näher untersucht:
1) Fußgängerüberweg Kreisverkehr Stuttgarter Str./Forchenrainstraße / August-Lämmle-Weg
2) Querungshilfe Stuttgarter Str./Obere Burghalde (Neubau Kita-Nord)
3) Fußgängerüberweg Stuttgarter Str. 118 (Bereich Bushaltestelle „Engelberg“)
4) Mittelinsel Stuttgarter/Einmündung Im Wengert
- Kreisverkehr Stuttgarter Straße/August-Lämmle-Weg/Forchenrainstraße
Für die Anordnung von FGÜ bei Kreisverkehrszufahrten sind die geltenden Richtlinien (RASt 06, Leitlinien FGÜ) zu beachten. FGÜ sind an der Zufahrt/Abfahrt Stuttgarter Straße und Forchenrainstraße möglich (Abb. 1). Vom August-Lämmle-Weg und der Stuttgarter Straße (aus Richtung Stuttgart) kommend gibt es keine ausgebauten Fußwegeverbindungen zum Kreisverkehr, deshalb ist ein FGÜ nicht möglich. Die Aufstellfläche im Bereich der Mittelinsel Stuttgarter Straße muss baulich auf 3 m verbreitert werden (Breite bisher 2, 5 m). In der Knotenpunktzufahrt ist ein sichtbarer Übergang für Radfahrer zwischen Fahrbahn und Seitenraum zu schaffen (Abb. 2). Die Führung des Radverkehrs in der Kreisfahrbahn ist möglich, da die Verkehrsstärke von 1500 Kfz/h nicht überschritten wird.
(Abb. 1)
(Abb. 2)
- Querungshilfe Stuttgarter Str./Obere Burghalde
Mit Inbetriebnahme der Kita-Nord im Jahr 2022 ist auch eine zusätzliche Querungshilfe geplant. Der genaue Standort für die Querungshilfe ist unter Berücksichtigung des Höhen-unterschieds zwischen Gehweg und Fahrbahn im Bereich der Kita noch festzulegen. Im Zuges des Kita-Neubaus ist an der Stuttgarter Straße außerdem die Einrichtung von Pkw-Stellplätze zum Bringen/Holen der Kinder geplant.
- Fußgängerüberweg Stuttgarter Str. 118 (Bereich Bushaltestelle „Engelberg“)
Es ist beabsichtigt, zwischen den beiden Bushaltestellen „Engelberg“ auf Höhe Stuttgarter Straße 118 einen FGÜ anzulegen. Durch eine vorgezogene Aufstellfläche wird die Sicht auf die Straßenseite optimiert (Abb. 1). Die Anordnung eines FGÜ muss in Anlehnung an die geltenden FGÜ-Richtlinien sowie der Beteiligung der Polizei erfolgen. Die Straßenverkehrs-behörde ist bereits eingebunden und prüft die Möglichkeit zur Umsetzung. Auf Grund der örtlichen Verhältnisse ist auch die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 30 zu prüfen.
(Abb. 1)
(Abb. 2)
- Mittelinsel Stuttgarter/Einmündung Im Wengert
Unterhalb der Einmündung Stuttgarter Straße/Im Wengert ist der Einbau einer Mittelinsel geplant. Durch die zusätzliche Querungsstelle gelangen Fußgänger direkt zur weiteren Wegeverbindung zum Engelbergturm. Die rechtlichen Rahmenbedingungen (Straßen-querschnitt, Sichtbeziehungen) gem. RASt 06 sind erfüllt.
Finanz. Auswirkung
|
JA |
x |
|
NEIN |
|
|
Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
|
|
|
|
|
|
|
754600027001 Park-/Verkehrs-/Fußgänger-leitsystem |
2021 |
120.000,- |
36.000,-
16.500,-
6.500,-
|
|
Sobald die konkrete Kostenschätzung (Stellplätze Kita-Nord, Querungshilfe) vorliegt, wird die weitere Umsetzung für den Haushalt 2022 veranschlagt.
