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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/151-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Treppenanlage Gerlinger-/Neue Ramtelstraße, Genehmigung der Planung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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25.03.2021
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10.06.2021
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Beschlussvorschlag
- Die fehlende Barrierefreiheit der bisherigen Planung wird zur Kenntnis genommen. Aus Aufwands- und Kostengründen wird dennoch auf eine normgerechte Rampe verzichtet. Für Kinderwagen werden Anrampungen an der Treppe erstellt.
1. Der Planung zum Bau der nicht barrierefreien Verbindungstreppe Gerlinger Straße / Neue Ramtelstraße, auf der Grundlage der Pläne des Büros Philipp + Peter Treuchtlinger GbR aus Oberboihingen, vom 02.04.2020 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme in 2021 auszuschreiben und entsprechend der Wertgrenzen nach Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan zu vergeben.
1.1 Alternative 1: Der Planung der Verbindungstreppe Gerlinger Straße / Neue Ramtelstraße, auf der Grundlage der Pläne des Büros Philipp + Peter Treuchtlinger GbR aus Oberboihingen, vom 02.04.2020 wird zugestimmt. Zur Erreichung einer Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen soll ergänzend eine 1,5m breite Rampe mit 6% Längsneigung errichtet werden. Mit der erforderlichen zusätzlichen Planungsleistung zum Bau einer die bisherige Planung der Treppenanlage ergänzenden Rampe wird das Büro Philipp + Peter Treuchtlinger Gbr aus Oberboihingen, welches schon die bisherige Planung durchgeführt hat, nach Bereitstellung der Mittel im entsprechenden Haushaltsplan, beauftragt.
1.2 Alternative 2: Die bestehende Planung wird verworfen! Stattdessen soll eine 3,0m breite Rampe mit 6% Längsneigung für Fußgänger und Radfahrer von der Gerlinger Straße zur Neuen Ramtelstraße im Bereich des katholischen Gemeindezentrums (Edith Stein Haus) erstellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt für die erforderliche Planungsleistung zum Bau einer solchen Rampe nach HOAI Angebote mehrerer Ingenieurbüros einzuholen und entsprechend der Wertgrenzen nach Bereitstellung der Mittel im entsprechenden Haushaltsplan zu vergeben.
1.3 Alternative 3: Die bestehende Planung wird verworfen! Stattdessen soll eine 3,0m breite Rampe mit bequemer 4% Längsneigung für Fußgänger und Radfahrer von der Gerlinger Straße zur Neuen Ramtelstraße im Bereich des katholischen Gemeindezentrums (Edith Stein Haus) erstellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt für die erforderliche Planungsleistung zum Bau einer solchen Rampe nach HOAI Angebote mehrerer Ingenieurbüros einzuholen und entsprechend der Wertgrenzen nach Bereitstellung der Mittel im entsprechenden Haushaltsplan zu vergeben.
1.4 Alternative 4: Die bestehende Planung wird verworfen! Stattdessen soll eine 3,0m breite Rampe mit 6% Längsneigung für Fußgänger und Radfahrer von der Gerlinger Straße zur Neuen Ramtelstraße im Bereich des Salzlagers erstellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt für die erforderliche Planungsleistung zum Bau einer solchen kostengünstigeren Rampe, mit jedoch längerem Laufweg, nach HOAI Angebote von Ingenieurbüros einzuholen und entsprechend der Wertgrenzen nach Bereitstellung der Mittel im entsprechenden Haushaltsplan zu vergeben.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
In der Böschung zwischen der Gerlinger- und der Neuen Ramtelstraße soll eine direkte fußläufige Verbindung von der Gerlinger Straße zum Bereich des ALDI in der Ulmer Straße hergestellt werden.
Diese Verbindung beginnt an der Kreuzung Neue Ramtel- Ulmer Straße bei der lichtsignalgeführten Fußgängerquerung und endet in der Gerlinger Straße gegenüber dem katholischen Gemeindezentrum (Edith Stein Haus).
Die ursprüngliche Planung hierzu hat eine nicht barrierefreie Treppe als Verbindung vorgesehen. Da dies für mobilitätseingeschränkte Personen problematisch ist wurden verschiedene Varianten geprüft:
-
Bestehende Planung: Bau der Treppenanlage gemäß der ursprünglichen Planung als nicht barrierefreie fußläufige Verbindung. Mobilitätseingeschränkte Personen müssen weiterhin den Umweg über die Gerlinger Straße bis zum Salzlager und zurück entlang der Neuen Ramtelstraße nutzen. Die Treppe hat eine Gesamtlänge von ca. 10m. Für Kinderwagen werden schmale nicht barrierefreie steile Anrampungen an der Treppenanlage erstellt.
Für mobilitätseingeschränkte Personen verlängert sich dieser Weg aufgrund der fehlenden normgerecht barrierefreien Rampe auf 390m Gesamtlänge (bisheriger Weg).
Gemäß Kostenberechnung durch das Tiefbauamt sowie des Büros Philipp + Peter Treuchtlinger GbR werden bei dieser Variante voraussichtlich Baukosten (Brutto) in Höhe von 130.000 EUR entstehen.
Die Planung dieser Variante liegt zur Genehmigung vor.
Die geplante Treppe besteht aus insgesamt 18 Stufen mit einem Zwischenpodest. Sie überwindet einen Höhenunterschied von 2,80m. Die Treppe ist 3m breit mit einer Kinderwagenrampe. Links und rechts neben der Treppe wird die Böschung angeglichen. Im Bereich des Zwischenpodests wird ein Beleuchtungsmast aufgestellt.
Links und rechts der neuen Treppe wird eine neue Böschung ausgebildet und mit verschiedenen Blühsträuchern, die sich stufenweise an den Bestand anpassen, bepflanzt.
- Alternative 1: Bau der Treppenanlage wie geplant, sowie ergänzend Bau einer 1,5m schmalen Rampe mit 6% Längsneigung welche ausschließlich für mobilitätseingeschränkte Personen vorgesehen ist. Für Radfahrer ist diese Rampe aufgrund ihrer Breite nicht nutzbar. Die Treppe hat eine Gesamtlänge von ca. 10m.. Für mobilitätseingeschränkte Personen verlängert sich dieser Weg aufgrund der Rampe auf 60m Gesamtlänge.
Nach einer groben Kostenschätzung durch das Tiefbauamt werden bei dieser Variante voraussichtlich Baukosten (Brutto) in Höhe von 185.000 EUR für die Treppe und die ergänzende Rampe entstehen.
Die bereits erstellte Planung der Treppenanlage könnte hierfür übernommen werden. Es müsste lediglich eine ergänzende Planung für die Rampe erstellt werden.
- Alternative 2: Statt einer Treppenanlage wird eine großzügige 3,0m breite barrierefreie Rampe mit 6% Längsneigung für den fußläufigen Verkehr und den Radverkehr angelegt.
Die Rampe hat eine Gesamtlänge von 60m.
Nach einer groben Kostenschätzung durch das Tiefbauamt werden bei dieser Variante voraussichtlich Baukosten (Brutto) in Höhe von 186.000 EUR entstehen.
Die bisherige Planung würde hierbei komplett verworfen. Es müsste eine neue Planung, beginnend ab einer erneuten Grundlagenermittlung LP1 erstellt werden.
- Alternative 3: Statt einer Treppenanlage wird eine großzügige nicht zu steile 3,0m breite barrierefreie Rampe mit nur 4% Längsneigung für den fußläufigen Verkehr und den Radverkehr angelegt. Diese Variante unterscheidet sich von Variante c durch eine flachere Rampe mit geringerer Längsneigung.
Die Rampe hat eine Gesamtlänge von 90m. Durch die relativ große Länge der Rampe werden umfangreiche Stützmauern erforderlich. Ein großer Teil des Bestehenden Bewuchses entfällt dadurch.
Nach einer groben Kostenschätzung durch das Tiefbauamt werden bei dieser Variante voraussichtlich Baukosten (Brutto) in Höhe von 230.000 EUR entstehen.
Die bisherige Planung würde hierbei komplett verworfen. Es müsste eine neue Planung, beginnend ab einer erneuten Grundlagenermittlung LP1 erstellt werden.
- Alternative 4: Auf den Bau einer direkten fußläufigen Verbindung wird aus Aufwands- und Kostengründen verzichtet. Alle Fußgänger und Radfahrer müssen weiterhin den Umweg über die Gerlinger Straße bis zum Salzlager und zurück entlang der Neuen Ramtelstraße nutzen. Es wird lediglich im Bereich des Salzlagers gegenüber der August Lämmle Schule eine kleinere und deutlich kostengünstigere Rampe errichtet. Diese folgt in ihrem Verlauf einem in diesem Bereich bestehenden Trampelpfad.
Die Wegstrecke vom katholischen Gemeindezentrum (Edith Stein Haus) zur lichtsignalgeführten Fußgängerquerung in der Neue Ramtelstaße beträgt dann für Fußgänger und Radfahrer ca. 250m. Es werden somit nur ca. 140m Fußweg eingespart.
Nach einer groben Kostenschätzung durch das Tiefbauamt werden bei dieser Variante voraussichtlich Baukosten (Brutto) in Höhe von 50.000 EUR entstehen. Die bisherige Planung würde hierbei komplett verworfen. Es müsste eine neue Planung, beginnend ab einer erneuten Grundlagenermittlung LP1 erstellt werden.
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Die Varianten im Vergleich |
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Bestand |
Planung |
Alternative 1 |
Alternative 2 |
Alternative 3 |
Alternative 4 |
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Laufweg mit Stufen |
- |
10m |
10m |
- |
- |
- |
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Laufweg |
390m |
390m |
60m |
60m |
90m |
250m |
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Kinder-wagen-geeignet |
ja |
einge-schränkt |
ja |
ja |
ja |
ja |
|
Rollstuhl-geeignet |
ja |
nein |
ja |
ja |
ja |
ja |
|
Radfahrer-geeignet |
ja |
nein |
nein |
ja |
ja |
ja |
|
Kosten |
- |
130.000 EUR |
185.000 EUR |
186.000 EUR |
230.000 EUR |
50.000 EUR |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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2
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(wie Dokument)
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477,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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1 MB
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4
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(wie Dokument)
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605,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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568,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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577,2 kB
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7
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(wie Dokument)
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275,6 kB
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