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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt von der Einrichtung des Pflegestützpunkts Leonberg mit 1,68 Stellen im Bürgerzentrum Stadtmitte in Trägerschaft des Landkreises Böblingen Kenntnis.

 

  1. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, mit der Landkreisverwaltung einen Mietvertrag zur Ansiedlung des Pflegestützpunks Leonberg in einem Büro des Bürgerzentrums Stadtmitte abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Demographie

 

Bedingt durch den demographischen Wandel gehört die Gestaltung der Pflege einschließlich der Prävention und der sozialen Betreuung sowie die Beratung über das Angebot mit zu den größten Herausforderungen der kommenden Jahre.

 

Statistisch gesehen nimmt ab 75 Jahren mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit des Bedarfs an Pflegeleistungen zu.

 

Im Jahr 2005 waren 24.908 Personen im Landkreis über 75 Jahre alt, 2017 waren es bereits 41.330. Lt. statistischem Landesamt rechnet man im Jahr 2025 mit 42.909 Personen über 75 Jahren und für das Jahr 2035 sogar mit 49.756. Parallel dazu stieg auch die Anzahl der Pflegeleistungsempfänger.

 

Überlegungen für die Ansiedlung von Teilpflegestützpunkten

 

Mit der Zahl der älteren und pflegebedürftigen Personen wird auch der Bedarf an Beratungsangeboten im Landkreis steigen.

 

Der überwiegende Teil dieser Personen wird zu Hause gepflegt. Oft auch ohne Unterstützung von ambulanten Pflegediensten. Besonders in diesen Fällen ist der Zugang zu Beratung und Unterstützung enorm wichtig. Nur wer gut informiert ist, kann die Unterstützung pflegebedürftiger Menschen und deren Angehörigen auch effektiv in Anspruch nehmen.

 

Mit der Neuregelung des § 7c Abs. 1a SGB XI wurde den Landkreisen in Baden-Württemberg als Träger der Sozialhilfe das Initiativrecht eröffnet, bis Ende des Jahres 2021 von den Pflege- und Krankenkassen den Abschluss einer Vereinbarung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten zu verlangen. Pflegestützpunkte sind demnach wohnortnahe Beratungsstellen zur Versorgung und Betreuung der Versicherten und deren Angehörigen.

 

Der Kreistag Böblingen hat am 18.11.2019 einstimmig der Konzeption zum Ausbau der Pflegestützpunktinfrastruktur im Landkreis Böblingen zugestimmt und die Kreisverwaltung beauftragt, das kommunale Initiativrecht auszuüben.

 

In der Konzeption wurde anerkannt, wie wichtig der Aufbau einer wohnortnahen, unabhängigen und ganzheitlichen Beratung für die künftigen Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft ist, wurden Teilpflegestützpunkte für vier unterschiedliche Planräume angestrebt. In Leonberg wird der Teilpflegestützpunkt Nord angesiedelt. Einzugsbereich ist Leonberg, Renningen, Rutesheim, Weil der Stadt und Weissach, damit insgesamt aktuell 11.308 Bürger*innen über 75 Jahren. Der geplante Start wird lt. Kreisverwaltung voraussichtlich Sommer 2021 sein.

 

In der Beratung können alle Fragen rund um die Versorgung, Betreuung und Pflege eines Menschen und der pflegenden Angehörigen angesprochen werden. Beim Pflegestützpunkt gibt es dazu Auskünfte und Info-Material. Auch eine intensive Beratung und Begleitung durch ein sogenanntes Case-Management kann bei Bedarf angeboten werden.

 

Beraten werden Menschen allen Alters. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie selbst pflegebedürftig sind, pflegebedürftige Angehörige haben oder sich einfach nur informieren möchten. Die Beratung ist neutral und unabhängig. Sie kann telefonisch, in den Büros oder in der eigenen Häuslichkeit stattfinden. Für die Ratsuchenden ist sie kostenlos.

 

Die mit den Kranken- und Pflegekassen vereinbarten Aufgaben der Pflegestützpunkte finden sich in der Anlage 1.

 

Standort Leonberg

 

Für einen guten wohnortnahen Standort, der von den Bürger*innen gut angenommen wird, sind nachstehende Kriterien wichtig:

 

-       barrierefreie Zugänglichkeit

-       zentral gelegen, gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Parkplätze für Privat PKWs

-       geeigneter, verfügbarer Büroraum mit guter EDV – Anbindung mit Möglichkeit zu Beratungsgesprächen

-       räumliche Nähe zu anderen für Senior*innen wichtigen Akteure, d.h. niederschwelliger und bürgernaher Zugang.

 

In Abstimmung mit der Landkreisverwaltung Böblingen wird als Standort für den Pflegestützpunkt Leonberg das Bürgerzentrum Stadtmitte vorgeschlagen. Hier werden alle vorgegebenen Standorterfordernisse erfüllt.

 

Kooperation und Vernetzung

 

Leonberg verfügt über sehr gut funktionierende und abgestimmt Strukturen und Netzwerke in der ambulanten und stationären Versorgung älterer Menschen, den Stadtseniorenrat Leonberg e.V., den Runden Tisch Palliativversorgung und den aktiven AK Lokale Allianz für Menschen mit Demenz und einen AK Inklusion. Darüber hinaus ist der Insel e.V. wie auch der Betreuungsverein FISH e.V. hier verortet. Mit der Freiwilligenagentur und der Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement sowie der im Aufbau befindlichen örtlichen Quartiersarbeit stehen Strukturen zur Prävention der Pflegebedürftigkeit, zur Bedarfserhebung vor Ort und der Gewinnung Ehrenamtlicher in diesem Aufgabenfeld zur Verfügung. Eine enge und abgestimmte Zusammenarbeit mit dem inhaltlich viel breiter aufgestellten sozialen Dienst der Stadt Leonberg sichert die Wegweiserberatung für Unterstützung suchende Menschen in Leonberg. Eine gute Kenntnis der vorhandenen Struktur und eine enge Vernetzung ist für die Kooperationsaufgaben des Pflegestützpunkts unerlässlich.

 

Nicht zuletzt durch die räumliche Nähe zur in Leonberg beschriebenen Struktur im Seniorenbereich einerseits und dem Teilpflegestützpunkt andererseits sieht die Verwaltung den guten Start eines bürgerorientierten Teilpflegestützpunkts sowie bedarfsgerechte und zukunftsorientierte Vernetzung und regionalen Kooperationen gut und effektiv unterstützt.

 

Der Pflegestützpunkt wird Teil eines bestehenden lokalen Netzwerks von Beratungsstellen, Leistungserbringern, Finanzierungsträgern, dem Bürgerschaftlichen Engagement und der Selbsthilfe.

 

Da das Bürgerzentrum von vielen Senior*innen gerne besucht wird und die dort stattfindenden Angebote der VHS gut genutzt werden, kann der Teilpflegestützpunkt seiner Aufgabe als „Türöffner in das System der Pflegeunterstützung“ gut nachkommen, die Niederschwelligkeit des Zugangs ist gegeben. Denn auch ein frühzeitiges Erkennen von Hilfe- und Unterstützungsbedarfen spielt eine wichtige Rolle in der Prävention von Pflegebedürftigkeit.

 

Im Gegenzug kann durch die Anwesenheit des Teilpflegestützpunkts dem Gedanken der Prävention und damit den vielfachen Möglichkeiten durch soziale Teilhabe und Engagement einen stärkenden Impuls geben und die Überlegungen, wie man die gesamte nachberufliche Zeit gestalten möchte, unterstützen.

 

Finanzierung des Pflegestützpunktes

 

Die Finanzierung des Pflegestützpunkts erfolgt zu jeweils 1/3 durch die Krankenkasse, die Pflegekasse und den Landkreis Böblingen als örtlichem Träger der Sozialhilfe. Eingeschlossen sind Gemeinkosten, Sachkosten und Personalkosten. Anstellungsträger für das Personal der Pflegestützpunkte ist der Landkreis, ihm obliegt die Sicherstellung des Betriebes der Pflegestützpunkte. Auf die Stadtverwaltung Leonberg entfallen keine Kosten. Voraussichtlich kann die Stadt mit Erträgen im Rahmen von Mieteinnahmen in Höhe von ca. 2.300 Euro jährlich rechnen.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget im Haushaltsplanentwurf veranschlagt

Finanzbedarf

Bemerkung

11140000

Bürgerschaftliches Engagement

Sachkonto 34610000

(Sonstige privatrechtl. Leistungsentgelte )

2021

0 Euro

1.150 Euro

Erträge im Rahmen von Mieteinnahmen in Höhe von ca. 2.300 Euro jährlich.

 

Die Erträge werden im HHplanentwurf 2022 veranschlagt.

 

2022 ff

0 Euro

2.300 Euro

 

 

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Anlagen

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