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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/002
Grunddaten
- Betreff:
-
Personalkosten und Stellenplan 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Personalabteilung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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10.03.2021
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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16.03.2021
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Beschlussvorschlag
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Dem Stellenplan 2021 und den voraussichtlichen Personalkosten wird zugestimmt.
Die Stellenübersichten (Teile A bis D) werden Bestandteil des Haushaltsplans 2021. - Die im Stellenplan 2021 enthaltene Stelle einer/eines Systemadministrators (EG 10) wird bewilligt.
- Eine im Stellenplan 2021 enthaltene Beamtenstelle (A11) für Behördliches Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz wird bewilligt.
- Die für Zensus befristet bis 31.12.2021 geschaffene Stelle wird bis 31.12.2022 verlängert.
- Die Befristung der Teilzeitstelle in der Personalabteilung wird aufgehoben.
- Die vier Stellen für Integrationsbeauftragte werden jeweils entsprechend der Zuschussgewährung durch das Land verlängert.
- Die Strukturdaten des Personalbestandes Stand 30.06.2020 werden zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Drucksache gibt einen Überblick über
- die voraussichtlichen Personalausgaben im Haushaltsjahr 2021,
- die Zahl der erforderlichen Stellen im Haushaltsjahr 2021 und
- die Strukturdaten des Personalbestandes.
Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplans und damit Grundlage für die Personalplanung und den Personaleinsatz des Haushaltsjahres 2021.
Teil A stellt dar, wie viele Beamtenstellen vorhanden sind. Hierbei ist zu beachten, dass aus rechtlichen Gründen für alle voll- und teilbeurlaubten Beamt*innen, deren Beurlaubung befristet gewährt wurde, sogenannte Leerstellen ausgewiesen werden müssen. Dies resultiert aus dem Rechtsanspruch auf eine Vollzeitstelle.
Teil A des vorliegenden Stellenplans enthält 7,1 solcher Leerstellen, die nicht besetzt sind. Für Leerstellen sind keine Personalkosten im Budget eingeplant.
Am Stichtag 30.06.2020 sind mit den drei Bürgermeistern 63 Beamt*innen in Voll- oder Teilzeit im aktiven Dienst. 4 Beamtinnen sind in Elternzeit bzw. voll beurlaubt. 16,5 Beamtenstellen sind am Stichtag mit Beschäftigten besetzt.
Teil B stellt die Beschäftigtenstellen untergliedert nach Stellen im Sozial- und Erziehungsdienst sowie Stellen im übrigen Bereich der Stadtverwaltung dar.
Für Beschäftigte, die in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sind, müssen im Stellenplan Stellen ausgewiesen werden. Diese Stellen entfallen mit Beginn des Ruhestands.
Während der Freistellungsphase ist die eigentliche Stelle bereits wieder besetzt. Für Altersteilzeiten entstehen auch während der Freistellungsphase noch Personalkosten.
Tarifbeschäftigte, die das 60. Lebensjahr erreicht haben, haben einen Anspruch auf Altersteilzeit, sofern der Arbeitgeber nicht bereits mehr als 2,5 % aller Beschäftigten Altersteilzeit gewährt hat. Die Nachfrage nach Altersteilzeit steigt derzeit an.
Am Stichtag war mit 16 Personen Altersteilzeit vereinbart. Der Beschäftigungsumfang der Altersteilzeiten umfasste 13,56 Stellen. Im Stellenplan 2021 sind 5,1 Stellen für Freistellungen enthalten.
Entwicklung der Personalkosten:
Grundlage der Hochrechnung der Personalkosten für das Jahr 2021 ist der Personalbestand zum Stichtag 30.06.2020 und die bereits absehbaren Veränderungen (z.B. Erfahrungsaufstiege). Die Personalaufwendungen sind knapp kalkuliert.
Es wird davon ausgegangen, dass die Tariferhöhung ab 1. April 2021 durch die Einsparungen der im Laufe des Jahres nicht besetzten Stellen aufgefangen wird. Bei der Berechnung ist berücksichtigt, dass die Zahl der über einen längeren Zeitraum nicht besetzten Stellen, leider steigt. Es wurde ein Abschlag in Höhe von 1,5 Millionen € hierfür eingerechnet. Diese Tendenz wirkt sich zwar auf das Querbudget Personal positiv aus, stellt jedoch für die Aufgabenerfüllung ein großes Problem dar.
Dass die voraussichtlichen Personalkosten unter dem Planansatz des Jahres 2020 liegen kommt auch daher, dass die Bäder ab 01. Januar 2021 aus dem städtischen Haushalt in die Stadtwerke eingegliedert werden. Sowohl die für die Bäder erforderlichen Stellen als auch das erforderliche Personalbudget werden ab 2021 im Wirtschaftsplan der Stadtwerke veranschlagt.
Der hochgerechnete und im Ansatz des städtischen Haushalts für 2021 nicht mehr enthaltene Aufwand für die Personalkosten der Bäder beträgt 1.523.969 €.
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Jahr |
Personalkosten |
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Rechnungsergebnis 2018 |
36.132.007,92 € |
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Rechnungsergebnis 2019 |
38.658.274,41 € |
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HHPlan 2020 |
42.681.419,00 € |
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HHplan 2021 (ohne Bäder) |
40.840.031,00 € |
Kostenerstattung Dritter:
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Aufgabenbereich |
Zuschussgeber |
Planwert |
|
2021/EUR |
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Hort/Hort an der Schule |
Land BW |
61.900 |
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Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule |
Land BW |
65.800 |
|
Flexible Nachmittagsbetreuung an Grundschulen |
Land BW |
9.100 |
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VwV KOLIBRI (ehem. SPATZ und ISK, Sprachförderung von Kiga-Kindern) |
Land BW |
22.000 |
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Projekt Sprachkita (Halden-Kinderhaus, MJH, Kinderhaus Spitalhof) |
Bund |
75.000 |
|
Integrationsmittel für Kinder mit Behinderung |
Kreis BB |
Abhängig vom Bedarf, Fallzahlen steigen ca. 150.000 |
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TAKKI-Verwaltung |
Kreis BB |
47.100 |
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Verwaltung des Bildung u.Teilhabe |
Kreis BB |
37.600 |
|
Integrationsbeauftragte/VwV Integration |
Land BW |
20.000 |
|
Integrationsmanagement für 4 Stellen voller Kostenersatz |
Land BW |
237.500 |
|
Personalkostenerstattung Zuweisung |
Pflegeverbund Strohgäu-Glems gGmbH |
34.800 |
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Fachkräfteoffensive Erzieher 2 PIA Stellen * es sind Zuschüsse für weitere 4 PIA-Stellen beantragt |
Bund *Land |
22.400 *5.400
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Zuschuss für Jugendmusikschule |
Land BW |
135.000 |
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Zuschuss für Volkshochschule |
Land BW |
150.000 |
|
Luftreinhaltung |
Land |
31.000 |
|
Stauwärtervergütung |
Verbund |
35.000 |
|
Beteiligung Qualitätsmanagement |
Katholische Kirche |
8.500 |
|
Kostenerstattung Inklusion |
KVJS |
11.660 |
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Kostenerstattung Hausmeisterdienste |
Eigentümerge-meinschaft |
7.900 |
|
Beschäftigungsverbote/Mutterschutz |
Krankenkassen |
Erstattungsbeträge ergeben sich erst rückwirkend. Die Anzahl der Beschäftigungsverbote und Mutterschaften steigt. |
Die Kostenerstattungen und Zuschüsse steigen kontinuierlich an, da die Fallzahlen steigen. Für die Geltendmachung steigt auch der Verwaltungsaufwand.
Im Querbudget Personal werden alle Personalaufwendungen geplant und verbucht. Erst im nach hinein können Zuschüsse und Erstattungen abgerechnet und vereinnahmt werden. Diese Erträge werden produktplanbezogen verbucht.
Personalmanagement:
Seit mehreren Jahren nehmen die Aufgaben, die die Stadt mit ihren Beschäftigten zu erbringen hat, stetig zu. Dadurch steigt auch der Bedarf an Fachkräften. Dies betrifft inzwischen alle Bereiche der Stadt.
Um diesen hohen Personalbedarf zu decken, wird durch verschiedene Leistungen für Mitarbeiter*innen wie ÖPNV-Zuschuss, Bikeleasing, Cafeteria, flexible Arbeitszeitmodelle, Förderung der Weiterbildung usw. die Stadt als Arbeitgeberin attraktiv gemacht.
Dennoch wird es von Jahr zu Jahr schwieriger neue oder freie Stellen ohne längere Vakanzen zu besetzen. In aller Regel ist es erforderlich freie Stellen mehrfach auszuschreiben. Die erforderliche Vertretung über einen längeren Zeitraum belastet die vorhandenen Beschäftigten teilweise bis an die Grenze des Zumutbaren.
In der Vorlage 2019/214 Seite 5 bis 9 wurde bereits auf die bisherigen Maßnahmen der Stadt zur Personalrekrutierung eingegangen.
Kinderbetreuung:
Der Trend, dass besonders im Bereich der Kinderbetreuung sehr schwer pädagogisches Fachpersonal gewonnen werden kann, hält leider weiter an. Der Personalbedarf übersteigt die Zahl der Fachkräfte, die eine Stelle suchen bei Weitem.
Neben einer Personalgewinnungsoffensive und einer Zulage für Beschäftigte im Ganztagesbereich der Kinderbetreuung wird weiterhin ein Schwerpunkt auf die Ausbildung gelegt. Die Ausbildung hat sich als wesentlicher Faktor bei der Deckung des Personalbedarfs erwiesen. Im Bereich der Kinderbetreuung erfolgt üblicherweise eine Übernahme der Ausbildungsabsolventen (m/w/d) in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
Ausbildung als Maßnahme zur Sicherung qualifizierten Personals:
Auch andere Absolventen einer Ausbildung bei der Stadt werden unbefristet übernommen, wenn eine geeignete Stelle frei ist. Im Rahmen der Personalentwicklung werden Auszubildende, denen keine freie Stelle geboten werden kann im Rahmen einer sogenannten Anschlussbeschäftigung befristet außerhalb des Stellenplanes beschäftigt. Hierdurch können die jungen Fachkräfte bei der Stadt gehalten werden und die Chancen eine frei werdende Stelle anbieten zu können, werden verbessert. Ferner können dadurch Rückstände abgearbeitet, Krankheitsausfälle überbrückt sowie Stellenübernahmen durch bevorstehende Elternzeit oder Rentenbeginn vorbereitet werden.
Auszubildende und Praktikanten Stand 31. Dezember 2020:
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Anzahl |
Ausbildungsberuf |
weiblich |
männlich |
|
1 |
Einführungspraktikum gehobener Verwaltungsdienst |
1 |
0 |
|
18 |
Verwaltungsfachangestellte |
11 |
7 |
|
1 |
Fachinformatiker Systemintegration (IT) |
0 |
1 |
|
1 |
Fachangestellte für Medien und Informationsdienste Bibliothek |
1 |
0 |
|
2 |
Duale Hochschule Soziale Arbeit |
2 |
0 |
|
1 |
Praktikantin Sozialwesen |
1 |
0 |
|
2 |
Fachkraft für Abwassertechnik |
0 |
2 |
|
3 |
Anerkennungspraktikum Erzieher (1 Jahr) |
3 |
0 |
|
27 |
Praxisintegrierte Erzieher (3 jährig) |
24 |
3 |
|
3 |
Anpassungslehrgang f. ausländische pädagogische Abschlüsse |
3 |
0 |
|
33 |
Freiwilliges soziales Jahr |
24 |
9 |
Beschäftigte mit Behinderungen
Die Stadt beschäftigt derzeit 34 Personen mit einem Grad der Behinderung von über 50 und einige sogenannte Gleichgestellte, die einen niedrigeren Grad der Behinderung haben.
Die Schwerbehindertenquote wird jeweils zum Stichtag 1. Juli des Vorjahres durch die Lohnbuchhaltung ermittelt und der Arbeitsagentur gemeldet. Bei der letzten Ermittlung betrug die von der Anzahl der Beschäftigten abhängige Quote 4,92 %. Es war keine Schwerbehindertenabgabe zu bezahlen.
Langzeiterkrankungen
Als Arbeitgeber ist die Stadt verpflichtet das sog. Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, wenn eine/ein Beschäftigte/r innerhalb eines Jahres mehr als 42 Kalendertage arbeitsunfähig war. Die Arbeitsunfähigkeiten werden daher regelmäßig ausgewertet, damit den Beschäftigten das BEM angeboten werden kann. Nur wenn die/der Beschäftigte zustimmt, kann ein BEM-Verfahren durchgeführt werden. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit dauerhaft wiederherzustellen und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Übersicht Erkrankungszeiten über 42 Kalendertage/Jahr
|
Jahr |
BEM-Fälle |
Kalendertage Arbeitsunfähigkeit |
|
2020 |
76 |
8.455 |
|
2019 |
91 |
9.822 |
|
2018 |
94 |
8.506 |
|
2017 |
83 |
8.555 |
|
2016 |
58 |
5.991 |
|
2015 |
67 |
7.161 |
Neue in den Stellenplan aufgenommene Stellen:
Der Stellenplan 2021 enthält lediglich zwei neue Stellen, die zur Aufgabenerfüllung unverzichtbar sind. Die erforderlichen Mittel sind veranschlagt.
Es handelt sich um eine Stelle für eine/einen Fachinformatiker/in Fachrichtung Systemintegration im Bereich der Abteilung Informations- und Kommunikationstechniken.
Serveradministration, Benutzerservice und Projektarbeit erfordern deutlich mehr Personalkapazität, um die Anwender angemessen zu unterstützen und Störungen schnell zu beheben. Es sind Personalkosten in Höhe von 68.000 € veranschlagt.
Durch die Pandemie wurde deutlich, dass es unumgänglich ist, eine Stelle im gehobenen Verwaltungsdienst zur Erfüllung der Pflichtaufgabe des Behördlichen Krisenmanagements und Bevölkerungsschutzes zu schaffen. Es ist daher eine Beamtenstelle A 11 ausgewiesen und Mittel in Höhe von 70.000 € veranschlagt.
Aufhebung bzw. Verlängerung von Befristungen:
Durch Corona wurde die Erhebung des Zensus verschoben. Daher ist es erforderlich, dass auch die hierfür befristet geschaffene Teilzeitstelle (50 %) bis 31. Dezember 2022 verlängert wird. Personalkosten werden erst dann anfallen, wenn die Aufgabe wahrgenommen wird.
Die Schwierigkeit qualifiziertes Fachpersonal zu gewinnen sowie die hohe Personalfluktuation führt dazu, dass die Personalabteilung einen erheblichen Mehraufwand hat. Die im Stellenplan 2019 bis 31. Dezember 2021 befristet geschaffene Teilzeitstelle für eine Personalsachbearbeiterin, die auch für den Einsatz von XING verantwortlich ist, wird weiterhin dringend benötigt.
Der Übergang der Bäder zu den Stadtwerken bringt keine Entlastung, da der Personal-abteilung der Stadtverwaltung auch die Personalsachbearbeitung für die Eigenbetriebe obliegt. Da nicht abzusehen ist, dass die Aufgaben in absehbarer Zeit abnehmen werden, wird beantragt, die Befristung der Stelle aufzuheben.
Die Stellen für vier Integrationsmanager wurden befristet geschaffen. Die Personalkosten werden in vollem Umfang vom Land erstattet. Die Bewilligungsbescheide sind befristet. Es wird vorgeschlagen, dass die Befristung der Stellen künftig an die Zuschussgewährung gekoppelt wird.
Strukturdaten des Personalbestandes zum Stichtag 30. Juni 2020
831 Beschäftigte, davon 234 Männer und 597 Frauen – Frauenquote 71,8 %
448 Personen arbeiten Vollzeit und 383 Teilzeit – Teilzeitquote – Teilzeitquote 46,1 %
(ohne Aushilfen, Auszubildende und Praktikanten)
369 Beschäftigte sind 51 Jahre alt und älter, dies entspricht 44 % aller Beschäftigten (831)
216 Personen werden altersbedingt in den nächsten 10 Jahren die Stadt verlassen.
Dies entspricht 26 % aller Beschäftigten.
(ohne Aushilfen, Auszubildende und Praktikanten)
270 Personen im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) – Frauenquote 93,7%
148 Personen sind Beschäftigte des einfachen Dienstes – Frauenquote 48,6%
224 Personen Beschäftigte und Beamte des mittleren Dienstes – Frauenquote 75,4 %
173 Personen Beschäftigte und Beamte des gehobenen Dienstes – Frauenquote 57,2 %
13 Personen Beschäftigte und Beamte des höheren Dienstes – Frauenquote 30,8 %
3 Wahlbeamte – Frauenquote 0 %
Stellenplan 2021
Übersicht Teile A bis D
Teil A : Beamte
Teil B : Beschäftigte
Teil C : Aufteilung der Stellen nach Gliederung des Haushaltsplanes
Teil D : Beschäftigte in der Probe- und Ausbildungszeit
Anlage : Aufwandentschädigungen
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Anlage der Aufwandsentschädigungen für das Haushaltsjahr 2021 |
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Planstelle |
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Besoldungs-gruppe |
Aufwandsentschädigung |
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1-O-A-01 |
1-O-A-01 Oberbürgermeister |
B7 |
Dienstaufwandsentschädigung - DAE |
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1-O-B-01 |
1-O-B-01 Beigeordente/r |
B5 |
Dienstaufwandsentschädigung - DAE |
|
1-O-C-01 |
1-O-C-01 Beigeordente/r |
B4 |
Dienstaufwandsentschädigung - DAE |
|
1-O-A1 |
1-O-A1 Ortsvorsteher/in Gebersheim |
A12 |
pauschale Aufwandsentschädigung - AE |
|
1-O-A2 |
1-O-A2 Ortsvorsteher/in Höfingen |
A12 |
pauschale Aufwandsentschädigung - AE |
|
1-O-A3 |
1-O-A3 Ortsvorsteher/in Warmbronn |
A12 |
pauschale Aufwandsentschädigung - AE |
