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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt von der vorliegenden Beschlussvorlage Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat schafft im Stellenplan 2022 der Stadt Leonberg eine auf fünf Jahre befristete Beschäftigten-Stelle in Entgeltgruppe 11.
  3. Die Stadt Leonberg beteiligt sich, vorausgesetzt eines positiven Beschlusses bzgl. Ziff. 2, mindestens für die Dauer von vier Jahren, am Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren European Energy Award und beauftragt die Stadt Leonberg, die entsprechenden Vollmachten zu unterzeichnen.
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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die Auswirkungen des Klimawandels sind eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Hierbei geht es einerseits darum, die Treibhausgasemissionen zu senken und andererseits um eine gezielte Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Das aktuelle Ziel der EU und des Bundes sieht vor, mindestens 55 Prozent der Treibhausgase bis 2030 einzusparen und eine Treibhausgasneutralität bis 2050 zu erreichen. Der 3. Klimaschutzpakt 2020/2021 des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Landesverbänden plant, die Klimaneutralität der Landesverwaltung und der Kommunen bis 2040 weitestgehend zu erreichen.

 

Bisher wurden bei der Stadt Leonberg Energie- und Klimaschutzaufgaben in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen bearbeitet. Beispielsweise wurde für die Stadtwerke Leonberg 2015 ein Energiegutachten von dem Ingenieurbüro RBS wave GmbH erstellt. Im Gebäudemanagement werden regelmäßig Energieberichte der städtischen Gebäude erstellt, zuletzt im Jahr 2020.

 

Zur Einhaltung und Umsetzung der Klimaschutzziele wäre ein übergeordnetes, ämterübergreifendes Vorgehen der Stadtverwaltung Leonberg zielführend.

 

In einem internen Arbeitskreis der Stadt Leonberg wurden gemeinsam mit allen Ämtern verschiedene Möglichkeiten für mehr Klimaschutz diskutiert, die nachfolgend aufgezeigt werden.

 

In Zukunft werden immer mehr klimarelevante Aufgaben auf die Stadt zukommen, wie beispielsweise die Pflicht zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans. Unabhängig davon, welcher Weg weiterverfolgt werden soll, ist es aus Sicht der Verwaltung zielführend, eine neue Stelle zu besetzen, die die übergeordneten klimarelevanten Aufgaben bearbeitet.

 

 

Teilnahme der Stadt Leonberg am European Energy Award

Eine Möglichkeit für mehr Klimaschutz der Stadt Leonberg, ist die Teilnahme am European Energy Award (eea).

 

Der eea ist ein internationales Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, welches die Erfolge einer Kommune bei Energieeffizienz und Klimaschutz mess- und sichtbar macht. Der eea wurde auf europäischer Ebene entwickelt und wird auch in Baden-Württemberg vielfach umgesetzt. Mindestens 50 Prozent Zielerreichungsgrad sind notwendig, um den European Energy Award zu erhalten und damit „Partner mit Auszeichnung“ zu werden. Die Zertifizierung wird durch einen akkreditierten Auditor durchgeführt. Der eea kann darüber hinaus als Monitoringinstrument für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes herangezogen werden.

 

Die bisher in der Stadtverwaltung realisierten Energie- und Klimaschutzaktivitäten werden erfasst, analysiert und bewertet. Das Ergebnis dieser Ist-Analyse ist ein Stärken-Schwächen-Profil der Kommune, welches anhand eines standardisierten Punktesystems erstellt wird. Auf dieser Basis wird ein Maßnahmenplan erarbeitet. Dort werden für die geplanten Aktivitäten Prioritäten, Zuständigkeiten, Zeiträume und Budgets festgelegt.

 

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gewährt Kommunen im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz-Plus Unterstützung bei der „Teilnahme von Kommunen an nachhaltigen Prozessen zur Umsetzung von CO2-Minderungsmaßnahmen“.

 

Unabhängig von der Kommunengröße kann hier eine Förderung von 10.000 € für die Teilnahme am eea in Form eines einmaligen Zuschusses beantragt werden.

 

Bei Erreichen der Goldzertifizierung und bei erfolgreicher Re-Auditierung wird zusätzlich ein Bonus von 1.500 € gewährt. Zudem erhöht sich für Kommunen, die am eea teilnehmen, der Förderbetrag für investive Maßnahmen, die über „CO2-Minderungsprogramm für kommunale Einrichtungen“ des Programms ausgezahlt werden, um 10 %.

 

Die Abbildung anbei stellt die unterschiedlichen Maßnahmenbereiche dar, die durch den eea untersucht und bewertet werden.

 

 

Erstellung Klimaschutzkonzept für die Stadt Leonberg

Weiterhin besteht für die Stadt Leonberg die Möglichkeit, ein Klimaschutzkonzept zu entwickeln. Dieses Konzept soll als Fahrplan mit Priorisierungen dienen und regelmäßig aktualisiert werden.

 

Kernelemente eines Klimaschutzkonzeptes sind:

-          Klimaschutz als kommunale Aufgabe

-          Festlegung konkreter kommunaler Klimaschutzziele

-          regelmäßige Veröffentlichung eines Berichts, worin Fortschritte durch die unterschiedlichen Maßnahmen aller Bereiche dargestellt sind

-          Erstellung eines Handlungsplans für kurz-, mittel- und langfristige Ziele/Maßnahmen

 

Bei erstmaliger Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes ist die Erarbeitung in Verbindung mit der Schaffung einer neuen Stelle förderfähig. Da die Stadt Leonberg aber schon am integrierten Klimaschutzkonzept des Landkreises Böblingen im Jahr 2013 beteiligt war, entfällt die Förderung.

 

klimaneutrale Kommunalverwaltung

Der 3. Klimaschutzpakt 2020/2021 des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Landesverbänden sieht vor, die Klimaneutralität der Landesverwaltung und der Kommunen bis 2040 weitestgehend zu erreichen. Dies betrifft insbesondere die eigenen Liegenschaften, die Straßenbeleuchtung, den Fuhrpark sowie die Wasserversorgung und Kläranlagen.

 

Die Kommunalverwaltungen sollen dabei unterstützt werden. Gefördert wird die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für „Beauftragte für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung“ über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren, begleitende externe Beratungen sowie Sachkosten.

 

Die von den Beauftragten zu bearbeitenden Aufgaben umfassen:

  • Bestandsaufnahme und Bilanzierung
  • Entwicklung und Abstimmung eines zielkonformen Treibhausgas-Reduktionsfahrplans
  • schrittweise Umsetzung der definierten Maßnahmen
  • Dokumentation der Ergebnisse
  • Aufbau und Durchführung eines Monitoringprozesses
  • begleitende Überzeugungsarbeit, Abstimmungen, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

 

Die Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt bis zu 65 Prozent der Personalausgaben für Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens für drei Jahre zusätzlich beschäftigt wird. Für die Stadt Leonberg ist eine Vollzeitstelle förderfähig.

 

Des Weiteren sind 75 Prozent des Tagessatzes der externen Berater maximal 600 Euro je Arbeitstag förderfähig. Für die Stadt Leonberg sind bis zu 15 Arbeitstage pro Jahr förderfähig.

Zudem können einmalig 75 Prozent der Sachausgaben bewilligt werden. Die Höhe der zu berücksichtigenden Sachausgaben beträgt für die Stadt Leonberg bis zu 25.000 €.

 

Zu beachten gilt, dass die oben dargestellte Anteilsfinanzierung die Schaffung einer zusätzlichen Stelle voraussetzt.  Wenn sich die Stadt Leonberg dazu verpflichtet, die Stelle für Fachpersonal über zwei weitere Jahre zu erhalten, kann der Bewilligungszeitraum auf bis zu fünf Jahre verlängert und die Anteilsfinanzierung für Personalausgaben und Ausgaben für externe Beratung fortgesetzt werden.

Die Verlängerung ist spätestens sechs Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums zu beantragen.

 

Überprüfung aller Beschlüsse auf Klimarelevanz

Jeder Beschluss kann auf die Auswirkungen auf den Klimaschutz der Stadt Leonberg untersucht werden. Hierfür wurde durch das Deutsche Institut für Urbanistik gemeinsam mit dem deutschen Städtetag eine Orientierungshilfe erstellt.

 

 

 

 

Die Überprüfung auf Klimarelevanz bei allen Beschlusslagen würde einen erheblichen Mehraufwand je nach Projektgröße und Beschlussart bedeuten. Zudem könnte sich die Zeit bis zum Beschluss verlängern. Der Aufwand und die genaue Abgrenzung zur Erhebung der Daten ist aus aktueller Sicht schwierig zu erfassen. Durch die Einordnung ob und in welcher Höhe die Klimaauswirkung eines Beschlusses ist, ergibt sich noch keine Verbesserung des Klimaschutzes. Die Überprüfung auf Klimarelevanz der Beschlüsse hätte vorerst nur einen informativen Charakter. Beispielsweise könnten bei Bauvorhaben in den frühen Planungsphasen unterschiedliche Varianten auf die Ökobilanz hin überprüft werden. Zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit könnten zusätzlich die Lebenszykluskosten verschiedener Varianten überprüft werden. Da ein Gebäude während der Nutzungszeit höhere Betriebskosten als Investitionskosten verursacht, ist dieser Ansatz sinnig.

 


Zusammenfassung:

Zur Erreichung der Energie- und CO2-Einsparziele der EU, des Bundes und des Landes ist in jedem Fall die Unterstützung durch eine/-n Klimaschutzmanager/-in in Leonberg aus Sicht der Verwaltung zu empfehlen. Sollte der Empfehlung gefolgt werden, ist eine zusätzliche, befristete Stelle in der Entgeltgruppe 11 im Stellenplan 2022 der Stadtverwaltung Leonberg zu schaffen.

 

Mit Einstellung eines/-r Klimaschutzmanagers/-in wird bei allen Ämtern dennoch ein nicht zu vernachlässigender Mehraufwand in personeller und monetärer Hinsicht entstehen. Der Mehraufwand ist abhängig von der jeweiligen Zuständigkeit der Ämter.

 

Die neu geschaffene Stelle soll mithilfe der geförderten externen Unterstützung ein ämterübergreifendes Klimaschutzkonzept bzw. ein Treibhausgas-Reduktionsfahrplan gemäß Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg für die Stadt Leonberg erstellen.

 

Die Teilnahme am European Energy Award bietet der Stadt Leonberg zudem den aktuellen Stand beim Klimaschutz zu erfahren, aber auch die Bereiche zu lokalisieren, in denen der größte Handlungsbedarf besteht und hier gemeinsam ämterübergreifend Maßnahmen auszuarbeiten. Die Erarbeitung von Strategien im Rahmen vom eea-Prozess und die Schaffung einer Stelle, die dies verantwortlich leitet ist derzeit bereits eine wichtige Voraussetzung für die Stellung zukünftiger Förderanträge und Mittelbewilligungen.

 

Daher empfiehlt die Verwaltung die Teilnahme am European Energy Award, die der neu geschaffenen Stelle als Leitfaden dienen soll.

 

Mit der neu geschaffenen Stelle, der begleitenden externen Beratung, den Sachkosten und der Teilnahme am European Energy Award entstehen im Zeitraum von 2022-2026 Gesamtaufwendungen von 547.000 €. Abzüglich der Zuwendungen vom Land Baden-Württemberg in Höhe von insgesamt 350.000 € verbleiben Gesamtkosten von 197.000 € bei der Stadt Leonberg.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

Kostenstelle 56100700 Klimaschutz

Sachkonto 42710000

Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026

 

10.000 

10.000 

10.000 

10.000 

0 

0 

10.000 €

10.000 

10.000 €

10.000 €

5.000 

 5.000 

Umsetzung des Klimavorbehalts bei der Stadt Leonberg. Der Finanzbedarf wurde im Haushaltsplanentwurf 2021 veranschlagt. 5.000 € davon sind förderfähige Sachkosten. (2022-2026)

Kostenstelle 56100700 Klimaschutz

Sachkonto 42910000

Sonstige Sachen und Dienstleistungen

2022

2023

2024

2025

2026

0 €

0 €

0 €

0 €

0 

21.250 €

21.250 €

21.250 €

21.250 €

12.000 

12.000 € für begleitende externe Beratungen und 9.250 € für den European Energy Award (2022-2025)

Kostenstelle 56100700 Klimaschutz

Querbudget Personal

 

2022

2023

2024

2025

2026

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

85.000 €

85.000 €

85.000 €

85.000 €

85.000 €

Klimaschutzmanager/-in bzw. Beauftragte/-r für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung bis 2040 (EG 11)

Kostenstelle 56100700 Klimaschutz

Sachkonto 31410000

Zuwendungen für laufende Zwecke vom Land

2022

2023

2024

2025

2026

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

70.500 €

70.500 €

70.500 €

70.500 €

68.000 €

Erträge aus Förderung durch Klimaschutz-Plus: 12.750 € für begleitende externe Beratungen und Sachkosten (2022-2026), 2.500 € für European Energy Award (2022-2025) und 55.250 € für Klimaschutzmanager/-in (2022-2026)

Der tatsächliche Finanzbedarf ist bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2022 zu berücksichtigen.

 

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Anlagen

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