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Anfrage in einer Sitzung - 2020/434-01

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Beratungsfolge

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Frage

Anfrage aus dem Planungsausschuss vom 28.01.2021

Herr W. Röckle berichtet, der Stromverbrauch würde über einen Pauschalvertrag geregelt bzw. über den Pauschalbetrag abgerechnet werden. Dies stehe im Gegensatz zu den Mietverträgen. Weiter geht Herr Röckle auf Ausfall der Heizung ein und beschreibt, dass die Mieter selbst für Ersatz sorgen müssten. Gleiches gelte für die Elektroheizung und die dazugehörigen Kosten. Er bittet um Prüfung. 

 

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Antwort

Stellungnahme der Verwaltung

Das Gebäude „Alte Schuhfabrik“ wird sowohl von Künstlern (extern) als auch von der VHS (intern) genutzt.

In den Mietverträgen der externen Nutzer sind die Vereinbarungen leicht unterschiedlich verfasst. Bei jedem Mietvertrag gibt es den Hinweis, dass die Dampfheizung im Gebäude in einem schlechten Zustand ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass zum Einsparen der Gaskosten die Heizung nicht immer in Betrieb ist (nur zu den Unterrichtsstunden der „Malschule“) und die Mieter für die Erwärmung der Räume außerhalb der Betriebszeiten der Heizung selbst sorgen müssen.

Zwischenzeitlich ist aber auf Grund der defekten Dampfheizung die Grundfunktion der Beheizung nicht mehr vorhanden, sodass die Stadt Leonberg als Gebäudebetreiber diese Grundfunktion wieder herstellen muss.

Zusätzlich zu den externen Nutzern werden die Räume auch von der Volkshochschule mit Integrationskursen und Kunstkursen genutzt. Für die Beheizung dieser Räume ist die Stadt Leonberg vollständig zuständig.

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