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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/069
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung von mobilen Endgeräten zum Verleih an Lehrkräfte über das Bundesförderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für IT und Digitalisierung
- Beteiligtes Amt:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Entscheidung
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03.03.2021
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Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Volumen bis zu 168.714 Euro mobile Endgeräte mit Zubehör sowie der erforderlichen Lizenzen und Software zum Verleih an Lehrkräfte zu beschaffen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag für die Lieferung der Hardware und Zubehör auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
- Es soll die maximal mögliche Anzahl an Geräten mit Zubehör und Software beschafft werden. Die maximale Anzahl der zu beschaffenden Endgeräte ergibt sich aus der zugewiesenen Fördersumme.
- Die Kosten für den laufenden IT-Support oder Ersatzbeschaffungen sind kein Bestandteil des Förderprogrammes und müssen von der Kommune getragen werden. Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplan 2022 für die Jahre 2022ff veranschlagt.
- Die Erträge und Aufwendungen werden im Haushaltsplan 2021 veranschlagt.
- Die Freigabe zur Beschaffung in der Interimszeit wird erteilt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Mit dem Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Leihgeräte für Lehrkräfte“) werden zusätzliche Bundesmittel i.H.v. 500 Mio. Euro für die Beschaffung von mobilen Endgeräten zum Verleih an Lehrkräfte bereitgestellt.
Nach dem Königsteiner Schlüssel erhält Baden-Württemberg rund 65 Mio. Euro, diese Mittel werden nach einem Schlüssel an die Schulträger verteilt. Die Berechnung des Budgets erfolgt nach der Anzahl der an einer Schule für die Unterrichtsversorgung notwendigen Vollzeitäquivalente im Verhältnis zu deren Gesamtzahl an allen förderberechtigen Schulen.
Das rechnerisch für die Stadt Leonberg ermittelte Budget beträgt:
168.714 Euro
Die Mittelzuweisung erfolgt automatisch, der Verbrauch der Mittel ist für das Jahr 2021 anzustreben. Die Mittel müssen bis zum 31.12.2021 gebunden werden, die Verwendung muss bis spätestens zum 31.03.2022 erfolgen.
Die Mittel dürfen nicht für Miete oder Leasing verwendet werden. Die laufenden Kosten der Verwaltung, sowie die Kosten für Betrieb, Wartung, Ersatzbeschaffungen und IT-Support werden ebenfalls nicht übernommen, können aber in Teilen über den Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Administratorenprogramm“) finanziert werden.
Die Schulträger entscheiden in Absprache mit den Schulen welche Geräte zu welchem Preis angeschafft werden. Die Geräte müssen in die bereits geschaffene Infrastruktur integrierbar und zentral administrierbar sein. Sie müssen sowohl im Unterricht in der Schule, als auch für das Distanzlernen und den Hausunterricht genutzt werden können.
Die Geräte werden über die Schulen an die Lehrkräfte verliehen. Der Entwurf einer Nutzungsordnung und ein Leihvertragsmuster wurden durch das Landesmedienzentrum fertiggestellt. Diese werden aktuell vom Kultusministerium geprüft.
Eine gemeinsame Bedarfserhebung mit den Schulen wurde durch die Abteilung IuK in die Wege geleitet. Wie bei den Leihgeräten für Schüler*innen soll ein gemeinsamer Ausstattungsstandard definiert werden um Synergieeffekte bei der Beschaffung und dem Support zu erzielen. Die Ergebnisse der Bedarfserhebung und der Beratungen zum Ausstattungsstandard werden am Sitzungstermin nachgereicht.
Die Menge der zu beschaffenden Endgeräte ergibt sich aus der zugewiesenen Fördersumme und den Kosten pro Endgerät mit Zubehör. Es soll die maximal mögliche Anzahl an Endgeräte beschafft werden um möglichst viele Lehrkräfte mit Leihgeräten ausstatten zu können.
Abhängig vom Ausstattungsstandard ist auch der Zeitaufwand, der für den IT-Support eingeplant werden muss. Der geschätzte Supportaufwand von ca. 13.500 Euro ergibt sich aus einer angenommenen Stundenzahl pro Woche. Dabei wurden erste Erfahrungswerte aus dem Verleih von Geräten an Schüler*innen zugrunde gelegt. Bis zur Haushaltsplanung für das Jahr 2022 liegen weitere Erfahrungswerte vor.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Kostenstelle der jeweiligen Schule Zuweisungen und Zuschüsse vom Bund
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2021 |
0 |
168.714
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Die Erträge sind im Haushaltsplanentwurf 2021 noch nicht veranschlagt und auch nicht auf den Änderungslisten aufgeführt. Die Erträge sind im Haushaltsplan 2021 noch zu veranschlagen. |
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Kostenstelle der jeweiligen Schule Erwerb EDV-Geräte |
2021 |
0 |
168.714 |
Die Aufwendungen sind im Haushaltsplanentwurf 2021 noch nicht veranschlagt und auch nicht auf den Änderungslisten aufgeführt. Die Aufwendungen sind im Haushaltsplan 2021 noch zu veranschlagen.
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Kostenstelle der jeweiligen Schule Lfd. EDV Aufwand |
2021 |
-
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ca. 13.500
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Geschätzter Aufwand für Support. Umsetzung erfolgt aus dem laufenden Budget |
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Kostenstelle der jeweiligen Schule Lfd. EDV Aufwand |
2022ff |
-
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ca. 13.500
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Der tatsächliche Finanzbedarf wird im Haushaltsplansentwurf 2022 berücksichtigt |
