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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Ergänzung der Entgeltordnung der Volkshochschule Leonberg (Anlage 1) wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Der Gemeinderat hat am 29.07.2014 letztmalig Änderungen der Entgeltordnung der Volkshochschule Leonberg verabschiedet (Drucksache S 26), die zum 23.02.2015, also zum Semester 1/2015 in Kraft traten. Die jetzt vorgesehene Ergänzung der Entgeltordnung ist eine Anpassung, die sicherstellen soll, dass die Einnahmesituation der Volkshochschule auch in schwierigen Situationen möglichst gut bleibt.

Die Ergänzung der Entgeltordnung ist notwendig, um die Volkshochschule Leonberg auf einem Bildungsmarkt, der durch die gegenwärtige Krise unter schwierigen und ungewöhnlichen Bedingungen operieren muss, reaktions- und damit wettbewerbsfähig zu halten. Entwicklungen, die sich marktbedingt zwangsläufig ergaben, werden mit dieser Ergänzung der Entgeltordnung dort verankert. Das grundlegende Ziel hierbei ist es, die Volkshochschule Leonberg auch für die weitere Zukunft fit machen und zu halten und ihr wirtschaftliches Ergebnis dadurch zu sichern bzw. zu verbessern.

In den vergangenen Jahren haben sich die Kursentgelte der Volkshochschulen in der Region innerhalb der verschiedenen Fachbereiche zunehmend ausdifferenziert. Dies war ein fast zwangsläufiger Prozess der Anpassung an die Marktgegebenheiten, um nicht in verschiedenen Angebotssegmenten nach und nach vom Markt verdrängt zu werden.

So wurden in der letzten Neufassung Korridore mit Ober- und Untergrenzen geschaffen, die der Vielfalt der Angebote in den jeweiligen Fachbereichen besser Rechnung tragen und die auch bereits Kleingruppen-Regelungen für drei Fachbereiche umfassten.

In der gegenwärtigen Krisensituation mit deutlich verringerten Teilnahmezahlen in den Kursen muss eine Anpassung der Entgelte stattfinden, damit die Einnahmen der Leonberger Volkshochschule sich unter den erschwerten Rahmenbedingungen nicht massiv vermindern.

Zugleich ist es notwendig, die Teilnahmesituation in Kursen flexibel hoch- und falls nötig herunterfahren zu können und dabei die Einnahmen einigermaßen stabil zu halten. Dies ist am zweckmäßigsten durch eine flexible Aufstockung der Teilnehmendenzahl von Kleingruppen zu bewerkstelligen.

Durch die neue Entgeltordnung der Volkshochschule Leonberg wird in im Fachbereich Gymnastik/Entspannung ein Korridor zur Entgeltfestsetzung von Kleingruppen geschaffen, wie dies bereits in mehreren Fachbereichen der Fall ist. Dies schafft in schwierigen Lagen einen Spielraum, um für Kurse bei schwächerer Belegung (wie sie z.B. zwangsläufig durch die Abstandsregelungen der Corona-Verordnungen entstehen) höhere Entgelte zu erheben, statt den Kurs aufgrund einer schwachen Deckung ausfallen lassen zu müssen. Durch die Schaffung der Möglichkeit der Aufstockung der Teilnehmendenzahl von Kleingruppen kann die Volkshochschule flexibel auf Rahmenbedingungen und Anmeldesituation reagieren, ohne ganze Kurssegmente abzusagen oder gar aufgeben zu müssen.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Die Ergänzung der Entgeltordnung führt zu einer Stabilisierung der Einnahmesituation, ggf. auch zu einer Erhöhung der Erträge der Volkshochschule. Da diese aber von der Entwicklung der Corona-Pandemie bzw. der Lockdown-Maßnahmen abhängt, ist eine Vorhersage über die Höhe zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.

 

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Anlagen

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