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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2020/411
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendmusikschule Leonberg
Neufassung der Gebührensatzung aufgrund einer Gebührenerhöhung ab 01.09.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Jugendmusikschule
- Beteiligtes Amt:
- Amt für Kultur und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Beirat Jugendmusikschule
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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03.03.2021
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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16.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Zur Stabilisierung des Kostendeckungsgrades der Jugendmusikschule und aufgrund der aktuellen Haushaltslage wird zum 01.09.2021 diese moderate Erhöhung vorgeschlagen, die im Marktvergleich mit anderen Musikschulen der Region vertretbar ist (Anlage 2). Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte zum 01.09.2017.
Ausgenommen werden aufgrund der aktuellen Situation lediglich die Instrumentalklassen. Hier folgt in Absprache mit den Kooperationspartnern (Schulen) eine Erhöhung zum 01.09.2023.
Mit Blick auf einen breitestmöglichen Zugang zum Jugendmusikschulunterricht zur Verwirklichung ihres Bildungsauftrags wird zum momentanen Zeitpunkt von einer stärkeren Erhöhung abgeraten.
Die Zahlungspflichtigen werden bis Mitte Mai 2021 von der Jugendmusikschule über die Änderungen informiert und haben daher ausreichend Zeit, über ein Ausscheiden zum Ende des Sommersemesters 2021 bzw. über ein Verbleiben entscheiden.
Die Gebührenerträge steigen 2021 um 11.000 EUR (September bis Dezember) und um 33.000 EUR für 2022 und die Folgejahre.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
Gebührenerträge ohne Gebühren-erhöhung |
Gebührenerträge mit Gebühren-erhöhung |
Steigerung der Gebührenerträge |
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33210000 - 26300000 |
2021 |
668.000 EUR |
679.000 EUR |
+ 11.000 EUR |
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33210000 - 26300000 |
2022 ff. |
668.000 EUR |
701.000 EUR |
+ 33.000 EUR |
Für das Haushaltsjahr 2021 ff wurde bereits bei der Planung die Gebührenerhöhung berücksichtigt. Sofern sie reduziert oder abgelehnt wird, ist der Planansatz dahingehend zu verändern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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129,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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210,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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133,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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110,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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114,5 kB
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