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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2020/411

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Neufassung der Gebührensatzung für die Jugendmusikschule Leonberg ab 01.09.2021 wird in der vorliegenden Form beschlossen. Sie beinhaltet eine Erhöhung der Gebühren um rund 5 %.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Zur Stabilisierung des Kostendeckungsgrades der Jugendmusikschule und aufgrund der aktuellen Haushaltslage wird zum 01.09.2021 diese moderate Erhöhung vorgeschlagen, die im Marktvergleich mit anderen Musikschulen der Region vertretbar ist (Anlage 2). Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte zum 01.09.2017.

Ausgenommen werden aufgrund der aktuellen Situation lediglich die Instrumentalklassen. Hier folgt in Absprache mit den Kooperationspartnern (Schulen) eine Erhöhung zum 01.09.2023.

 

Mit Blick auf einen breitestmöglichen Zugang zum Jugendmusikschulunterricht zur Verwirklichung ihres Bildungsauftrags wird zum momentanen Zeitpunkt von einer stärkeren Erhöhung abgeraten.

 

Die Zahlungspflichtigen werden bis Mitte Mai 2021 von der Jugendmusikschule über die Änderungen informiert und haben daher ausreichend Zeit, über ein Ausscheiden zum Ende des Sommersemesters 2021 bzw. über ein Verbleiben entscheiden.

 

Die Gebührenerträge steigen 2021 um 11.000 EUR (September bis Dezember) und um 33.000 EUR für 2022 und die Folgejahre.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

Gebührenerträge ohne Gebühren-erhöhung

Gebührenerträge

mit Gebühren-erhöhung

Steigerung der Gebührenerträge

33210000 - 26300000

2021

668.000 EUR

679.000 EUR

+ 11.000 EUR
durchschnittliche Erhöhung um ca.
5 % ab September bis Dezember

33210000 - 26300000

2022 ff.

668.000 EUR

701.000 EUR

+ 33.000 EUR
durchschnittliche Erhöhung um ca.
5 %

 

Für das Haushaltsjahr 2021 ff wurde bereits bei der Planung die Gebührenerhöhung berücksichtigt. Sofern sie reduziert oder abgelehnt wird, ist der Planansatz dahingehend zu verändern.

 

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Anlagen

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