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Anfrage in einer Sitzung - 2021/067
Grunddaten
- Betreff:
-
Status Mountainbike-Strecke Kammerforst
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage in einer Sitzung
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Sozial- und Kultusausschuss
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Beantwortung Anfrage
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03.03.2021
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Antwort
Stellungnahme der Verwaltung
Der Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt am 22.7.2020 dem Gemeinderat mehrheitlich:
- Das Vorhaben zu unterstützen,
- die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten,
- die Einbeziehung der Naturschutz- und Jagdverbände durch den Verein bei der Standortwahl,
- die Minimierung der Belastungen für den Forst,
- die Festlegung der Zuschüsse erst auf Basis einer Kostenschätzung,
- die Wiedervorlage der weiteren Abstimmungsergebnisse in den zuständigen Gremien,
- die Verkehrssicherungspflicht nicht in der Zuständigkeit der Stadt Leonberg.
Der Gemeinderat ist den vorgenannten Empfehlungen am 28.7.2020 nicht gefolgt und hat den Beschluss vertagt.
In Folge der Sitzungsrunde im Juli 2020 wurden unter Einbeziehung des RV-Schwalbe vier weitere Standortalternativen entwickelt und dann, mit Unterstützung der Betroffenen, bewertet.
Von den insgesamt fünf untersuchten Standorten scheiden zwei Standorte (Nr. 4 „Seehaus“ und Nr. 5 „Deponie Rübenloch“) aus grundsätzlichen Erwägungen aus.
Die verbleibenden drei Standorte befinden sich im Stadtwald (Nr. 1 „Kammerforst“- Vorzugsvariante des Vereins und Nr. 2 „Ostflanke Feinau“), sowie im Staatswald (Nr. 3 „Glemseck“).
Für alle drei Standorte gelten die forstrechtlichen Vorbehalte bzgl. des Waldbetretungsrechtes: Die Trainingsstecke wird als „spezielle Einrichtung“ eingestuft, woraus sich besondere Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht und entsprechende haftungsrechtliche Konsequenzen ergeben.
Für die Standorte 1 und 2 im Stadtwald gelten grundsätzliche forstliche Vorbehalte.
Ein informeller Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen (Stuttgart) hat ergeben, dass der Betrieb und die Haftung/Verkehrssicherungspflicht durch das Sportamt übernommen wurde.
Zur weiteren Planung ist ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates erforderlich, die Errichtung einer Mountainbike-Strecke zu planen und die daraus entstehenden Kosten und Haftungsrisiken zu übernehmen.
Eine ausführliche Ausarbeitung und Darstellung der Sachverhalte erfolgt mit einer Sitzungsvorlage im Sozial- und Kultusausschuss am 24.03.2021.
