Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/032
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung Kinderhaus Kunterbunt um 3 weitere Gruppen
Vergabe von Planungs-/ Beratenden Leistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt; Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ortschaftsrat Höfingen
|
Vorberatung
|
|
|
|
24.02.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Sozial- und Kultusausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
03.03.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.03.2021
|
Beschlussvorschlag
Der Beauftragung von weiteren erforderlichen Fachplanungs- und Beratungsleistungen an folgend aufgeführte Ingenieurbüros auf Basis der jeweiligen Honorarangebote gemäß den Leistungen der HOAI wird zugestimmt.
Fachplanungsleistungen:
- Tragwerkplanung
Helber + Ruff, Beratende Ingenieure, Mömpelgardstr. 16 in 71640 Ludwigsburg
- Fachplanung Technische Ausrüstung für Heizung-, Sanitär- und Lufttechnische Anlagen
ATM Herbert Marks GmbH, Blaubeurer Weg 6 in 72108 Rottenburg
- Fachplanung Technische Ausrüstung für Stark- und Schwachstromanlagen
Wilfried Ehreiser GmbH, Alois-Gratz-Str. 18 in 72160 Horb-Talheim
Beratungsleistungen:
- Bauphysik
Seeberger + Partner Ingenieurbüro für Bauphysik und Energieplanung, Helenenburgweg 69 in 74321 Bietigheim-Bissingen
- Baulicher Brandschutz / Brandschutzkonzept
IB Clemens Riesener, Sachverständiger für Brandschutz,Käppele 6/1 in 72336 Balingen
- Weitere Ingenieurleistungen
Die Verwaltung wird darüber hinaus ermächtigt, die weiteren ggf. erforderlichen Ingenieur-/ Beratungsleistungen (z.B. Außenanlagenplanung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, Vermessung, usw.) in eigener Zuständigkeit zu genehmigen und zu beauftragen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Im Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Leonberg (siehe Sitzungsvorlagen 2018/062 bzw. 2019/025) wurde den Gremien der Bedarf an zusätzlich nötigen Betreuungsplätzen in Höfingen dargestellt.
Eine Vorentwurfsplanung zur Erweiterung des Kinderhauses Kunterbunt mit drei weiteren Gruppen, sowie geschätzte Kosten in Höhe von ca. 2.500.000,- EUR (Stand 12/2018) wurde dem Ortschaftsrat Höfingen mit Sitzungsvorlage 2018/279 vorgestellt.
Seitens des Ortschaftsrats Höfingen wurden diverse Anträge gestellt (u.a. Schaffung von Wohnraum und Überprüfung der Wege- und Parkplatzsituation, siehe Strichdrucksachen 2018/279-001, -002 und -003), die zu einer Neuplanung des Gebäudes und zu grob geschätzten Baukosten in Höhe von ca. 3.900.000,- EUR führten.
Daraus ergab sich die Situation, dass bei der Berechnung des Auftragswertes für die Objektplanung dieser den nach Vergabeverordnung festgelegten Schwellenwert (VgV = 214.000,- EUR netto) überschritt und mithin ein VgV-Verfahren zur Vergabe der Architektenleistung ‚Objektplanung Gebäude‘ durchgeführt werden musste (siehe Sitzungsvorlage 2019/273).
Das Architekturbüro Schlude Ströhle Richter Architekten BDA, Silberburgstr. 70a in
70176 Stuttgart ging als das geeignetste Büro zur Planung und Umsetzung des Projektes aus dem VgV-Verfahren heraus und der Beauftragung der ‚Objektplanung Gebäude‘ durch dieses Büro wurde mit der Sitzungsvorlage 2020/362 zugestimmt.
Auf Grundlage der Ideenskizze aus dem VgV-Verfahren nahm das Architekturbüro Schlude Ströhle Richter die Projekttätigkeit zu Ende 2020 auf und erarbeitet momentan einen Konzeptentwurf, der einerseits mit dem Gebäudemanagement, dem Amt für Jugend, Familie und Schule und der Leitung vom Kinderhaus abgestimmt ist und andererseits den einzuschaltenden Fachdisziplinen als Planungsbasis dient und zu einem Vorentwurf weiterentwickelt wird. Ebenso wird seitens der Verwaltung dieser Vorentwurf zur Antragstellung für den Erhalt möglicher Fördermittel eingereicht.
Um den weiteren zügigen Planungsfortgang und ebenfalls noch eine rechtzeitige Antragstellung auf Fördermittel - welche nach dem Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ bis spätestens 31.03.2021 beim zuständigen Regierungspräsidium zu stellen ist - sicherzustellen, ist es nun notwendig, dass die Beauftragung der weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen erfolgt. Diese sind u.a. als Zulieferer der Gewerkkosten, welche zwingender Bestandteil des Zuwendungsantrages sind, erforderlich.
Eine getrennte Berechnung des Auftragswertes nach Fachdisziplinen und Prüfung, ob der Schwellenwert (VgV = 214.000,- EUR netto) überschritten wird (s. dazu den Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vom 16.05.2017) führt im Ergebnis dazu, dass keine der nachfolgend aufgeführten, erforderlichen Planungs- und beratende Leistungen EU-weit auszuschreiben ist. Vielmehr können diese entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) an ein geeignetes, qualifiziertes Ingenieurbüro vergeben werden.
§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) - ähnliche Regelungen finden sich teils auf Landesebene - auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.
Anmerkung: Aufgrund aktueller Entwicklungen im Hinblick auf die Auftragswertberechnung bei Planungsleistungen spricht viel dafür, künftig - im Gegensatz zu der bisher üblichen Vorgehensweise - für die Frage, ob die anstehenden Fachdisziplinen national oder europaweit zu vergeben sind, eine Aufsummierung der Entgelte der einzelnen Fachdisziplinen vorzunehmen und deren Summe (und nicht die jeweiligen Entgelte der einzelnen Fachdisziplinen jeweils getrennt) mit dem EU-Schwellenwert zu vergleichen. Dies würde im vorliegenden Fall bedeuten, dass die weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen EU-weit auszuschreiben wären.
Die Europäische Kommission hat hierüber ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Sie wendet sich damit gegen die bisher übliche Vorgehensweise – für die Berechnung des Auftragswertes – einer getrennten Betrachtung der einzelnen Fachdisziplinen. Die Kommission ist der Auffassung, die Auftragswerte der verschiedenen Fachdisziplinen müssten zusammengefasst werden, wenn die Leistungen der einzelnen Fachdisziplinen eine einheitliche bauliche Anlage beträfen und sie somit in einem Funktionszusammenhang stünden. Aus diesen Gründen seien deren Entgelte nicht getrennt mit dem EU-Schwellenwert zu vergleichen, sondern aufzusummieren.
Eine abschließende rechtliche Würdigung ist derzeit aber noch ausstehend.
Schlimmstenfalls droht eine Rückforderung von Fördermitteln, welche aber ohne die Anwendung der bisher üblichen Vorgehensweise erst gar nicht rechtzeitig beantragt werden können.
Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 2 UVgO i.V.m. Ziff.2.3. Vergabe-VwV) wurden daher durch die Verwaltung mehrere geeignete Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots für die anstehenden Planungsleistungen angefragt.
Erforderliche Planungs- und beratende Leistungen
Für die anstehenden Planungsphasen sind jetzt neben der Objektplanung folgende Leistungen parallel zu erbringen:
- Tragwerksplanung
- Fachplanung Technische Ausrüstung – Heizung, Lüftung, Sanitär
- Fachplanung Technische Ausrüstung – Elektrotechnik
- Bauphysik
- Baulicher Brandschutz / Brandschutzkonzept
- Und weitere Fachdisziplinen im Projektablauf (z.B. Außenanlagenplanung, Vermessung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, usw.)
Tragwerksplanung:
Es wurden zwei Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Ein Büro hat aus Kapazitätsgründen abgesagt.
Nach Prüfung und Auswertung des Angebots schlägt die Verwaltung vor, die Tragwerksplanung an das Ingenieurbüro Helber + Ruff, Ludwigsburg zu vergeben.
Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär:
Es wurden drei Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Ein Büro hat aus Kapazitätsgründen abgesagt.
Nach Prüfung und Auswertung der Angebote schlägt die Verwaltung vor, die Fachplanung für Heizung, Lüftung, Sanitär an das Ingenieurbüro ATM Herbert Marks, Rottenburg zu vergeben.
Fachplanung Elektrotechnik:
Es wurden drei Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Zwei Büro haben aus Kapazitätsgründen abgesagt.
Nach Prüfung und Auswertung des Angebots schlägt die Verwaltung vor, die Fachplanung für Elektrotechnik an das Ingenieurbüro Wilfried Ehreiser, Horb-Talheim zu vergeben.
Beratungsleistung Bauphysik:
Es wurden vier Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Vier Angebote liegen vor. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote schlägt die Verwaltung vor, die Beratungsleistung Bauphysik an das Ingenieurbüro Seeberger + Partner, Bietigheim-Bissingen zu vergeben.
Beratungsleistung Baulicher Brandschutz / Brandschutzkonzept:
Es wurden zwei Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Zwei Angebote liegen vor. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote schlägt die Verwaltung vor, die Beratungsleistung Baulicher Brandschutz / Brandschutzkonzept an das Ingenieurbüro Clemens Riesener, Balingen zu vergeben.
Förderprogramm
Gemäß dem Bundesförderprogramm „Investitionsprogramm 2020-21 zur Kinderbetreuungsfinanzierung“ muss ein Antrag bis zum 31. März 2021 gestellt werden und die Investitionen müssen zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein.
Im Haushaltsplanentwurf 2021 ist ein Zuschuss in Höhe von 240.000 € im Jahr 2022 veranschlagt.
Auf der Grundlage der bis Ende März 2021 vorliegenden Vorentwurfsplanung wird ein Antrag eingereicht. Es muss damit gerechnet werden, dass der Förderantrag nicht abgerufen werden kann, aufgrund des voraussichtlichen Fertigstellungstermins erst nach Juni 2022.
Ablauf
Mit den zuvor genannten Fachplanungs- und Beratungsleistungen ist unverzüglich nach Genehmigung durch das Gremium zu beginnen.
Die Verwaltung geht weiterhin davon aus, dass dem Gemeinderat im Sommer 2021 die mit dem Amt für Jugend, Familie und Schule und der Kinderhaus-Leitung abgestimmte Entwurfsplanung inkl. einer Kostenschätzung zur Genehmigung der Gesamtmaßnahme für die Erweiterung des Kinderhauses Kunterbunt vorgelegt werden kann.
Die Baugenehmigungsplanung soll nach der Genehmigung der Gesamtbaumaßnahme zeitnah eingereicht werden, so dass mit der Erteilung der Baugenehmigung bis Ende 2021 gerechnet werden kann.
Finanz. Auswirkung
|
JA |
x |
|
NEIN |
|
|
Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
736500357201 Kinderhaus Kunterbunt Erweiterung |
|
|
|
|
|
|
2018 |
230.000 |
27.500 |
Der Finanzbedarf entspricht den Auszahlungen. |
|
|
2019 |
300.000 |
11.640 |
Der Finanzbedarf entspricht den Auszahlungen. |
|
|
2020 |
100.000 |
3.240 |
Der Finanzbedarf entspricht den Auszahlungen. |
|
|
2021 |
1.000.000 |
1.000.000 |
Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplanentwurf 2021 veranschlagt. |
|
|
2021 |
VE 2.800.000 |
|
|
|
|
2022 |
1.800.000 |
1.800.000 |
|
|
|
2023 |
1.000.000 |
1.000.000 |
|
|
|
|
|
|
|
