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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Ortschaftsrat Warmbronn stellt fest, dass Herr Thomas Hoene nach § 16 Abs. 2 GemO wegen des Vorliegens eines wichtigen Grundes nach § 16 Abs. 1, Nr. 3 und 6 GemO aus dem Ortschaftsrat ausscheidet.
  2. Der Ortschaftsrat Warmbronn stellt fest, dass entsprechend des Ergebnisses der Wahl der Ortschaftsräte vom 26.05.2019 Frau Anja-Marlene Zeidler, wohnhaft Berghalde 24 in Leonberg, Ortsteil Warmbronn, für den ausscheidenden Ortschaftsrat Thomas Hoene für den Wahlvorschlag der Warmbronner Liste in den Ortschaftsrat nachrückt.
  3. Es wird festgestellt, dass keine Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 5 GemO vorliegen.

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Herr Thomas Hoene hat mit Schreiben vom 15.01.2021 mitgeteilt, dass er sein Amt aus persönlichen Gründen niederlegen will. Gem. § 16 Abs 1 Ziff. 3 und 6 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) kann ein Bürger sein Ausscheiden aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit verlangen, wenn er zehn Jahre dem Ortschaftsrat angehört (Ziff. 3) oder mehr als 62 Jahre alt ist (Ziff. 6). Diese Voraussetzungen sind bei Herrn Hoene beide erfüllt.

 

Der Ortschaftsrat muss nach § 16 Abs. 2 GemO formell feststellen, ob eine Voraussetzung für das Ausscheiden aus wichtigem Grund gegeben ist. Nach den Bestimmungen des Kommunalwahlrechts und der Gemeinde-ordnung (§ 31 (2) GemO) rückt beim Ausscheiden eines Mitgliedes des Ortschaftsrates die nach dem Ergebnis der letzten Ortschaftsratswahl festgestellte nächste Ersatzperson in das Gremium nach. Dies ist für die Warmbronner Liste Frau Anja Zeidler, wohnhaft Berghalde 24 in Leonberg, Ortsteil Warmbronn. Sie hat sich bereit erklärt, für Herrn Hoene in den Ortschaftsrat nachzurücken.

Hinderungsgründe nach § 29 GemO sind der Verwaltung nicht bekannt.

 

Die öffentliche Verpflichtung von Frau Anja Zeidler findet im Anschluss an die Beschlussfassung des Ortschaftsrates statt.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

NEIN

x

 

 

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