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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/407
Grunddaten
- Betreff:
-
Interimskindergarten Binsenweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
- Beteiligtes Amt:
- Amt für Jugend, Familie und Schule; Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Vorberatung
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22.02.2021
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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03.03.2021
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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16.03.2021
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Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat nimmt den nachstehend beschriebenen Sachverhalt zur Kenntnis.
- Der längeren Laufzeit von mindestens 5 Jahren für die Interims Kita gegenüber den bisher genehmigten 2 Jahren wird zugestimmt.
- Der geänderten Bauweise, modulares Bauen anstelle Container wird zugestimmt.
- Der Erhöhung der Gesamtkosten von € 720.000,00 (für 2 Jahre) auf jetzt € 1.518.000,00 für 5 Jahre Miete und die dadurch notwendige höherwertige Ausführung wird zugestimmt.
- Der Gemeinderat entscheidet nach Vorlage der Angebote, ob die Interims Kita als Mietgebäude oder Kauflösung beauftragt wird.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Im Teilort Warmbronn ist der Fehlbedarf an Kindergartenplätzen nach wie vor hoch, so dass die Verwaltung mit Beschluss vom 21.05.2019 (Vorlage 2019/025) beauftragt wurde am Standort Binsenweg eine 4-gruppige Lösung zur interimsweisen Unterbringung der Kinder zu realisieren.
Die Errichtung war entsprechend der Vorlage auf dem Grundstück Binsenweg 3, der frühere Standort des Christian Wagner Kindergarten, geplant. Das Grundstück ist nach wie vor im Besitz der Stadt und somit entfallen Kosten für die Beschaffung eines anderen geeigneten Grundstückes.
Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf der Interimskita entwickelt, mit allen Beteiligten abgestimmt und als Baugesuch eingereicht. Das Genehmigungsverfahren läuft aktuell. Bedingt durch verschiedene Einwände der Nachbarn mußte die Baugenehmigung dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Genehmigung vorgelegt werden.
Ausgangsbasis für die Raumaufteilung und die Bauweise waren die genehmigten Kosten in Höhe von € 720.000 für die vorgesehene Nutzungsdauer von 2 Jahren, sowie eine Bauweise auf der Grundlage von Containermodulen.
Aufgrund fehlender Bauplatzmöglichkeiten für eine dauerhafte Kindertagesstätte geht die Verwaltung inzwischen aber von einer längeren Nutzungsdauer aus. Das bedeutet, dass die ursprünglich angedachte Bauweise in Form einer Containerlösung nicht mehr in Frage kommt. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe, welche nachstehend erläutert werden.
Begriffsdefinitionen
- Containerlösung
Unter einer Containerlösung versteht man in erster Linie ein Gebäude aus standardisierten Einheiten mit einem sehr hohen Vorfertigungsgrad und einer vereinfachten Bauweise. Dadurch werden Mobilität, Logistik und Kombinierbarkeit optimiert. Containerlösungen in diesem Sinn sind in der Regel für kürzere Laufzeiten ausgelegt. Grund dafür sind zum Beispiel einfachere Detaillösungen und keine optimale Dämmung wie für längere Nutzungszeiten von den jeweiligen Landesbauordnungen und den entsprechenden Regelwerken verlangt.
- Modulares Bauen / Modulbau
Darunter versteht man eine andere Form des Bauens als Alternative zur herkömmlichen Bauweise. Durch den hohen Vorfertigungsgrad werden hier individuelle Gebäude deutlich schneller Modul auf Modul erstellt. Die einzelnen Module können dabei unterschiedliche Abmessungen haben. Die Qualität der Module ist dabei vergleichbar mit der konventionellen Bauweise. Gebäude in Modulbauweise sind in der Regel individueller als in Containerbauweise erstellte Gebäude. Sie sind in unterschiedlichen Größen und Formen plan- und umsetzbar und auf Langlebigkeit ausgelegt.
Dabei werden die Anforderungen gem. den jeweiligen Landesbauordnungen und sonstigen Regelwerke, wie auch in der konventionellen Bauweise, eingehalten.
Unterschied Bauweise Containerlösung zu modularem Bauen
Grund Container Modulares Bauen
Anschaffung Miete Kauf, Miete, Kauf Rückgabe
Nutzungsdauer 2 Jahre, max. 5 Jahre 20 Jahre und länger möglich
baulicher Standard reduziert, nicht für lang- konventioneller Standard
fristige Nutzung zulässig Regelwerke wie LBO etc.
werden eingehalten
Vorfertigungsgrad hoch hoch
Bauvorschriften reduziert aufgrund Nutzungsdauer wie beim konventionellem Bau
Heizung elektrische Heizung Wärmepumpe
Folgekosten deutlich höhere Stromkosten niedrigere Stromkosten jährliche Mietkosten jährliche Mietkosten
Containerrückbau erforderlich keine jährl. Mietkosten bei Kauf
Errichtungsdauer 3 Monate 4 Monate
Flexibilität hoch hoch
Neubau 6 gruppige zwingend nötig variabel je nach Nutzungsdauer
Kita Kombination mit z.B. Bauwagen
oder weit. Interimskita möglich
Kosten Miete ca. € 1.490.000,00 / 5 Jahre Miete ca. € 1.518.000,00 / 5 Jahre Miete
incl. Rückbau ca. € 1.735.000,00 / 7 Jahre Miete
Kosten Kauf entfällt: Nutzung in der Regel durch ca. € 1.650.000,00 geschätzt
Bauweise auf 5 Jahre beschränkt
Auf der Grundlage der dargelegten Unterschiede ist erkennbar, dass die Miete von Containern bei einer Laufzeit von ca. 5 Jahren nahezu gleiche Kosten verursacht wie die Miete von modular erstellten Räumen (€1.490.000,00 zu €1.518.000,00).
Der Kauf der in Modulbauweise erstellten Kita liegt mit ca. € 1.650.00,00 nicht erheblich höher. Die Differenz zu 5 Jahren Miete beträgt ca. eine Jahresmiete.
Da bei der Interimslösung im Binsenweg aktuell kein geeignetes Grundstück für den Bau einer dauerhaft angelegten Kita zur Verfügung steht, ist auch mit Laufzeiten von 5 -10 Jahren für die geplante Interimskita zu rechnen.
Dann würden sich beim Kauf einer modular gebauten Kita vermutlich geringere Kosten als bei einer längeren Mietzeit ergeben.
Zusammenfassung
Containerlösungen sind für kürzere Laufzeiten, also maximal 5 Jahre, vorgesehen.
Modulbauweise wird für Nutzungszeiträume analog der konventionellen Bauweise geplant und ausgeführt.
Containerlösungen erfüllen nicht, oder nur mit deutlichem Mehraufwand gegenüber der Standardlösung, die Anforderungen der Landesbauordnungen und sonstigen gültigen Normen für Laufzeiten länger als 2 Jahre. Sie sind daher für Laufzeiten bis 2 Jahre optimal.
Modulbauweise wird grundsätzlich für längere Nutzungszeiträume geplant und ausgeführt und erfüllt die Anforderungen der Landesbauordnungen und sonstigen gültigen Normen
wie auch die konventionelle Bauweise. Daher gibt es bei der Modulbauweise keine Laufzeitbegrenzung und sie orientieren sich an Laufzeiten wie konventionell errichtete Gebäude.
Containerlösungen haben aufgrund der standardisierten Bauweise und dem sehr hohen Vorfertigungsgrad eine deutlich kürzere Laufzeit als die konventionelle Bauweise.
Module haben ebenfalls einen hohen Vorfertigungsgrad und sind damit deutlich schneller als die konventionelle Bauweise. Gegenüber der Containerlösung werden aber mehr Gewerke vor Ort ausgeführt.
Containerlösungen bieten im Bereich der kurzen Laufzeiten von 2 – max. 5 Jahren einen Kostenvorteil gegenüber der konventionellen und modularen Bauweise.
Modulares Bauen ist bei längeren Laufzeiten ab ca. 5 Jahren auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten konkurrenzfähig bzw. günstiger mit dann gleichzeitig höherem Ausbaustandard und technisch besseren und dauerhafteren Lösungen.
Unter ökologischen Gesichtspunkten und hinsichtlich der Nutzungsqualität haben Gebäude in Modulbauweise klare Vorteile gegenüber Containerlösungen. Abschließend könnten Gebäude, die in Modulbauweise erstellt wurden, auch versetzt werden.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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736501357301 Interimskita Warmbronn Erschließung und Planung |
2020 |
250.000 |
38.000 |
Der Finanzbedarf entspricht den Abschlagszahlungen |
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736501357301 Interimskita Warmbronn Erschließung und Planung |
2021 |
212.000 |
200.000 |
Der Finanzbedarf ist im HH-Plan Entwurf 2021 veranschlagt |
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Teilbudget BUD_TH01_C6500_01 Sachkonto 42110000 Unterh. Grundstücke und bauliche Anlagen |
2021 |
3.019.000 |
233.000 |
Lieferung und Montage der Containermodule. Die Aufwendungen werden über das Teilbudget BUD_TH01_C6500_01 Des Gebäudemanagements 42110000 gedeckt. |
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Teilbudget BUD_TH01_C6500_01 Sachkonto 42110000 Unterh. Grundstücke und bauliche Anlagen |
2026 |
0,00 |
160.000 |
Rückbau der Module und Wiederherstellung. Die Aufwendungen werden über das Teilbudget BUD_TH01_C6500_01 des Gebäudemanagements 42110000 gedeckt und im HH Planentwurf 2022 berücksichtigt. |
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Teilbudget BUD_TH01_C6500_01 Sachkonto 42310000 Mieten und Pachten |
2021 |
2.224.220 |
93.000 |
Der Finanzbedarf wird über das Budget des Gebäudemanagements BUD_TH01_C6500_01 gedeckt |
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2022 |
2.289.148 |
186.000 |
Der Finanzbedarf wird über das Budget des Gebäudemanagements BUD_TH01_C6500_01 gedeckt |
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2023 |
2.356.028 |
186.000 |
Der Finanzbedarf wird über das Budget des Gebäudemanagements BUD_TH01_C6500_01 gedeckt |
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2024 |
2.424.902 |
186.000 |
Der Finanzbedarf wird über das Budget des Gebäudemanagements BUD_TH01_C6500_01 gedeckt |
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2025 |
0 |
186.000 |
Der Finanzbedarf wird im HH-Planentwurf 2022 berücksichtigt |
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2026 |
0 |
93.000 |
Der Finanzbedarf wird im HH-Planentwurf 2022 berücksichtigt |
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4222 0000 Erwerb von Ausstattung |
2021 |
|
40.000 |
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4275 0000 Lernmittel |
2021 |
|
10.000 |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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698,7 kB
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