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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/407

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt den nachstehend beschriebenen Sachverhalt zur Kenntnis.
  2. Der längeren Laufzeit von mindestens 5 Jahren für die Interims Kita gegenüber den bisher genehmigten 2 Jahren wird zugestimmt.
  3. Der geänderten Bauweise, modulares Bauen anstelle Container wird zugestimmt.
  4. Der Erhöhung der Gesamtkosten von € 720.000,00 (für 2 Jahre) auf jetzt € 1.518.000,00 für 5 Jahre Miete und die dadurch notwendige höherwertige Ausführung wird zugestimmt.
  5. Der Gemeinderat entscheidet nach Vorlage der Angebote, ob die Interims Kita als Mietgebäude oder Kauflösung beauftragt wird.
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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Im Teilort Warmbronn ist der Fehlbedarf an Kindergartenplätzen nach wie vor hoch, so dass die Verwaltung mit Beschluss vom 21.05.2019 (Vorlage 2019/025) beauftragt wurde am Standort Binsenweg eine 4-gruppige Lösung zur interimsweisen Unterbringung der Kinder zu realisieren.

 

Die Errichtung war entsprechend der Vorlage auf dem Grundstück Binsenweg 3, der frühere Standort des Christian Wagner Kindergarten, geplant. Das Grundstück ist nach wie vor im Besitz der Stadt und somit entfallen Kosten für die Beschaffung eines anderen geeigneten Grundstückes.

 

Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf der Interimskita entwickelt, mit allen Beteiligten abgestimmt und als Baugesuch eingereicht. Das Genehmigungsverfahren läuft aktuell. Bedingt durch verschiedene Einwände der Nachbarn mußte die Baugenehmigung dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Genehmigung vorgelegt werden.

 

Ausgangsbasis für die Raumaufteilung und die Bauweise waren die genehmigten Kosten in Höhe von € 720.000 für die vorgesehene Nutzungsdauer von 2 Jahren, sowie eine Bauweise auf der Grundlage von Containermodulen.

 

Aufgrund fehlender Bauplatzmöglichkeiten für eine dauerhafte Kindertagesstätte geht die Verwaltung inzwischen aber von einer längeren Nutzungsdauer aus. Das bedeutet, dass die ursprünglich angedachte Bauweise in Form einer Containerlösung nicht mehr in Frage kommt. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe, welche nachstehend erläutert werden.

 

Begriffsdefinitionen

 

  1. Containerlösung

 

Unter einer Containerlösung versteht man in erster Linie ein Gebäude aus standardisierten Einheiten mit einem sehr hohen Vorfertigungsgrad und einer vereinfachten Bauweise. Dadurch werden Mobilität, Logistik und Kombinierbarkeit optimiert. Containerlösungen in diesem Sinn sind in der Regel für kürzere Laufzeiten ausgelegt. Grund dafür sind zum Beispiel einfachere Detaillösungen und keine optimale Dämmung wie für längere Nutzungszeiten von den jeweiligen Landesbauordnungen und den entsprechenden Regelwerken verlangt.

 

  1. Modulares Bauen / Modulbau

 

Darunter versteht man eine andere Form des Bauens als Alternative zur herkömmlichen Bauweise. Durch den hohen Vorfertigungsgrad werden hier individuelle Gebäude deutlich schneller Modul auf Modul erstellt. Die einzelnen Module können dabei unterschiedliche Abmessungen haben. Die Qualität der Module ist dabei vergleichbar mit der konventionellen Bauweise. Gebäude in Modulbauweise sind in der Regel individueller als in Containerbauweise erstellte Gebäude. Sie sind in unterschiedlichen Größen und Formen plan- und umsetzbar und auf Langlebigkeit ausgelegt.

Dabei werden die Anforderungen gem. den jeweiligen Landesbauordnungen und sonstigen Regelwerke, wie auch in der konventionellen Bauweise, eingehalten.

 

Unterschied Bauweise Containerlösung zu modularem Bauen

 

Grund   Container    Modulares Bauen

 

Anschaffung  Miete     Kauf, Miete, Kauf Rückgabe

Nutzungsdauer 2 Jahre, max. 5 Jahre  20 Jahre und länger möglich

baulicher Standard reduziert, nicht für lang-  konventioneller Standard

   fristige Nutzung zulässig  Regelwerke wie LBO etc.

       werden eingehalten

Vorfertigungsgrad hoch     hoch

Bauvorschriften reduziert aufgrund Nutzungsdauer wie beim konventionellem Bau

Heizung  elektrische Heizung   Wärmepumpe

Folgekosten  deutlich höhere Stromkosten  niedrigere Stromkosten                 jährliche Mietkosten                                          jährliche Mietkosten

   Containerrückbau erforderlich keine jährl. Mietkosten bei Kauf

Errichtungsdauer 3 Monate    4 Monate

Flexibilität  hoch     hoch

Neubau 6 gruppige zwingend nötig   variabel je nach Nutzungsdauer

Kita        Kombination mit z.B. Bauwagen

        oder weit. Interimskita möglich

Kosten Miete  ca. € 1.490.000,00 / 5 Jahre Miete ca. € 1.518.000,00 / 5 Jahre Miete

incl. Rückbau       ca. € 1.735.000,00 / 7 Jahre Miete

 

Kosten Kauf  entfällt: Nutzung in der Regel durch ca. € 1.650.000,00 geschätzt

  Bauweise auf 5 Jahre beschränkt     

 

 

 

Auf der Grundlage der dargelegten Unterschiede ist erkennbar, dass die Miete von Containern bei einer Laufzeit von ca. 5 Jahren nahezu gleiche Kosten verursacht wie die Miete von modular erstellten Räumen (€1.490.000,00 zu €1.518.000,00). 

Der Kauf der in Modulbauweise erstellten Kita liegt mit ca. € 1.650.00,00 nicht erheblich höher. Die Differenz zu 5 Jahren Miete beträgt ca. eine Jahresmiete.

 

Da bei der Interimslösung im Binsenweg aktuell kein geeignetes Grundstück für den Bau einer dauerhaft angelegten Kita zur Verfügung steht, ist auch mit Laufzeiten von 5 -10 Jahren für die geplante Interimskita zu rechnen.

Dann würden sich beim Kauf einer modular gebauten Kita vermutlich geringere Kosten als bei einer längeren Mietzeit ergeben.

 

Zusammenfassung

 

Containerlösungen sind für kürzere Laufzeiten, also maximal 5 Jahre, vorgesehen.

Modulbauweise wird für Nutzungszeiträume analog der konventionellen Bauweise geplant und ausgeführt.

 

Containerlösungen erfüllen nicht, oder nur mit deutlichem Mehraufwand gegenüber der Standardlösung, die Anforderungen der Landesbauordnungen und sonstigen gültigen Normen für Laufzeiten länger als 2 Jahre. Sie sind daher für Laufzeiten bis 2 Jahre optimal.

Modulbauweise wird grundsätzlich für längere Nutzungszeiträume geplant und ausgeführt und erfüllt die Anforderungen der Landesbauordnungen und sonstigen gültigen Normen

wie auch die konventionelle Bauweise. Daher gibt es bei der Modulbauweise keine Laufzeitbegrenzung und sie orientieren sich an Laufzeiten wie konventionell errichtete Gebäude.

 

Containerlösungen haben aufgrund der standardisierten Bauweise und dem sehr hohen Vorfertigungsgrad eine deutlich kürzere Laufzeit als die konventionelle Bauweise.

Module haben ebenfalls einen hohen Vorfertigungsgrad und sind damit deutlich schneller als die konventionelle Bauweise. Gegenüber der Containerlösung werden aber mehr Gewerke vor Ort ausgeführt.

 

Containerlösungen bieten im Bereich der kurzen Laufzeiten von 2 – max. 5 Jahren einen Kostenvorteil gegenüber der konventionellen und modularen Bauweise.

Modulares Bauen ist bei längeren Laufzeiten ab ca. 5 Jahren auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten konkurrenzfähig bzw. günstiger mit dann gleichzeitig höherem Ausbaustandard und technisch besseren und dauerhafteren Lösungen.

Unter ökologischen Gesichtspunkten und hinsichtlich der Nutzungsqualität haben Gebäude in Modulbauweise klare Vorteile gegenüber Containerlösungen. Abschließend könnten Gebäude, die in Modulbauweise erstellt wurden, auch versetzt werden.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

736501357301

Interimskita Warmbronn

Erschließung und Planung

2020

250.000

38.000

Der Finanzbedarf entspricht den Abschlagszahlungen

736501357301

Interimskita Warmbronn

Erschließung und Planung

2021

212.000

200.000

Der Finanzbedarf ist im HH-Plan Entwurf 2021 veranschlagt

Teilbudget

BUD_TH01_C6500_01

Sachkonto 42110000 Unterh.

Grundstücke und bauliche Anlagen

2021

3.019.000

233.000

Lieferung und Montage der Containermodule. Die Aufwendungen werden über das Teilbudget BUD_TH01_C6500_01

Des Gebäudemanagements 42110000 gedeckt.

Teilbudget

BUD_TH01_C6500_01

Sachkonto 42110000 Unterh.

Grundstücke und bauliche Anlagen

2026

0,00

160.000

Rückbau der Module und Wiederherstellung. Die Aufwendungen werden über das Teilbudget BUD_TH01_C6500_01

des Gebäudemanagements 42110000 gedeckt und im HH Planentwurf 2022 berücksichtigt.

Teilbudget

BUD_TH01_C6500_01

Sachkonto 42310000 Mieten und Pachten

2021

2.224.220

93.000

Der Finanzbedarf wird über das Budget des Gebäudemanagements

BUD_TH01_C6500_01

gedeckt

 

2022

2.289.148

186.000

Der Finanzbedarf wird über das Budget des Gebäudemanagements

BUD_TH01_C6500_01

gedeckt

 

2023

2.356.028

186.000

Der Finanzbedarf wird über das Budget des Gebäudemanagements

BUD_TH01_C6500_01

gedeckt

 

2024

2.424.902

186.000

Der Finanzbedarf wird über das Budget des Gebäudemanagements

BUD_TH01_C6500_01

gedeckt

 

2025

0

186.000

Der Finanzbedarf wird im HH-Planentwurf 2022 berücksichtigt

 

2026

0

93.000

Der Finanzbedarf wird im HH-Planentwurf 2022 berücksichtigt

4222 0000

Erwerb von Ausstattung

2021

 

40.000

 

4275 0000

Lernmittel

2021

 

10.000

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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