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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2020/427-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl eines Ortsvorstehers/einer Ortsvorsteherin für die Ortschaft Höfingen
Der Ortschaftsrat erteilte am 13.01.2021 sein Einvernehmen für die neue Ortsvorsteherin, bzw. den neuen Ortsvorsteher
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Ortschaftsverwaltung Höfingen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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09.02.2021
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Beschlussvorschlag
1. Ortschaftrat Höfingen:
Gemäß § 71 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 18 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Leonberg wird das Einvernehmen zur Bestellung als hauptamtlichen Ortsvorsteher (w/m/d) für die Ortschaft Höfingen für folgende Bewerbungen erteilt:
- Herrn Wolfgang Kühnel
2. Gemeinderat:
Im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat Höfingen wird Herr Wolfgang Kühnel zum frühest möglichen Zeitpunkt zum hauptamtlichen Ortsvorsteher für die Ortschaft Höfingen bestellt. Die Amtszeit entspricht der des am 26.05.2019 gewählten Ortschaftsrates. Die Stelle wird mit einem Beschäftigungsgrad von 50% in Besoldungsgruppe A 12 mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 400 Euro besetzt.
