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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2020/427-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Ortschaftrat Höfingen:

 

Gemäß § 71 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 18 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Leonberg wird das Einvernehmen zur Bestellung als hauptamtlichen Ortsvorsteher (w/m/d) für die Ortschaft Höfingen für folgende Bewerbungen erteilt:

 

-          Herrn Wolfgang Kühnel 

                                                                  

2. Gemeinderat:

 

Im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat Höfingen wird Herr Wolfgang Kühnel zum frühest möglichen Zeitpunkt zum hauptamtlichen Ortsvorsteher für die Ortschaft Höfingen bestellt. Die Amtszeit entspricht der des am 26.05.2019 gewählten Ortschaftsrates. Die Stelle wird mit einem Beschäftigungsgrad von 50% in Besoldungsgruppe A 12 mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 400 Euro besetzt.

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Der Ortschaftsrat Höfingen erteilte in der Sitzung am 13.01.2021, sein Einvernehmen zur Bestellung als hauptamtlichen Ortsvorsteher für die Ortschaft Höfingen, mit 10 von 12 Stimme, gegenüber der Bewerbung von Herrn Wolfgang Kühnel.

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