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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/367-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

1.    Die in der Anlage 1 dargestellten Änderungen der Friedhofsordnung werden beschlossen.

2.    Die in Anlage 2 dargestellten Richtlinien für Einrichtung und Unterhaltung von besonderen Grabstätten werden beschlossen.

3.  Die vom Ortschaftsrat Warmbronn einstimmig beschlossenen Änderungsanträge auf Ergänzungen in der Friedhofsordnung werden beschlossen.

 

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Sachverhalt

  

Zusammenfassung des Sachverhalts

 

In der Ortschaftsratssizung am 18.01.2021 wurde von den Mitgliedern über das Erfordernis in Warmbronn zum Anlegen von Pflegeleichtgräbern im Urnengemeinschaftsgrabfeld beraten. Es wurde einstimmig beschlossen, folgende Änderungen bzw. Ergänzungen in die Friedhofsordnung aufzunehmen:

 

  1. Zu Abschnitt V Grabmale und sonstige Grabausstattungen

 

§ 17 b (2) c): Bestattungen im Urnenkleingrab des Urnengemeinschafsgrabfeldes (Neuer Friedhof Höfingen und Friedhof Warmbronn ab 2022), verortet Grundfläche 0,36m x 0,36m, Höhe 12 cm.

 

 

  1. Zu Abschnitt V Grabmale und sonstige Grabausstattungen

 

§ 17 b (3): Die Auswahl einer Grabstätte im Urnengemeinschaftsgrabfeld und im Grabfeld „Bestattung unter Bäumen“ setzt den Abschluss entsprechender Verträge mit der Genossenschaft NetzwerkStein und der Württembergischen Friedhofsgärtnergenossenschaft voraus bzw. für das Urnengemeinschaftsgrabfeld auf dem Neuen Friedhof Höfingen einen Vertrag mit der Arbeitsgemeinschaft der Steinmetzbetriebe und der Württembergischen Friedhofsgärtnergenossenschaft. Entsprechendes gilt für das Urnengemeinschaftsgrabfeld auf dem Friedhof Warmbronn.

 

 

  1. Zu Abschnitt IV Grabstätten

 

In der Friedhofsordnung gibt es unter den §§ 13, 14, 15 und 16 Definitionen der unterschiedlichen Arten von Grabstätten. Die Mitglieder des Ortschaftsrates Warmbronn sind der Auffassung, dass unter einem zusätzlichen Paragraphen die Definition der Urnengemeinschaftsgrabfelder erfolgen sollte, wie es auch in Friedhofsordnungen anderer Gemeinden der Fall ist. Die entsprechende Formulierung soll durch die Verwaltung erfolgen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

NEIN

x 

 

 

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Anlagen

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