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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/444
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilnahme am Projekt „Kommunale Inklusionsvermittler (KIV)“ des Ministeriums für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg und des Landkreises Böblingen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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27.01.2021
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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02.02.2021
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Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat nimmt von dem vom Ministerium für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg geförderten landkreisweiten Projekt „Kommunale Inklusionsvermittler (KIV)“ Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, am Projekt „Kommunale Inklusionsvermittler (KIV)“ teilzunehmen und die Kooperationsvereinbarung mit dem Landratsamt Böblingen abzuschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Das Projekt „Kommunale Inklusionsvermittler (KIV)“ des Ministeriums für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg soll ab Januar 2021 mit anteiliger finanzieller Beteiligung des Landkreises Böblingen in Städten und Gemeinden des Landkreises umgesetzt werden. Die Förderzusage des Landes und die Zustimmung des Kreistags über die Verabschiedung des Haushaltsplans 2021 liegen vor. Die Projektverantwortlichen sind die 1a-Zugang Beratungsgesellschaft mbH und die Akademie Himmelreich der Hofgut Himmelreich gGmbH, Kirchzarten. Pilotlandkreise, die das Projekt bereits erfolgreich umgesetzt haben, waren u. a. der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, der Landkreis Emmendingen und Lörrach.
Projektziel ist, das Thema Inklusion als kommunalpolitisches Querschnittsthema sowie Strukturen für eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft zu verankern. Es soll vermittelt werden zwischen unterschiedlichen Interessenslagen, Bedarfen und Erwartungen in Bezug auf das Thema Inklusion. Die Tätigkeitsfelder des KIV richten sich nach der UN-Behindertenrechtskonvention:
- Bildung und Schule (Art. 24 UN-BRK)
- Arbeit und Freizeit (Art. 27/30 UN-BRK)
- Leben und Wohnen (Art. 28 UN-BRK)
- Verkehr und Infrastruktur (Art. 20/21 UN-BRK)
- Gesundheit (Art. 25 UN-BRK).
Kommunale Inklusionsvermittler (KIV) unterstützen die Beteiligung von Menschen mit Behinderung auf einem selbstbestimmte Weg hin zur „inklusiven Kommune“. Beachtet wird bei der Umsetzung des Projekts, dass in jeder Kommune die Voraussetzungen und die Herausforderungen sehr unterschiedlich sind.
Im Landkreis Böblingen haben 10 Kommunen ihr Interesse bekundet, sich am Projekt zu beteiligen: Leonberg, Rutesheim, Weil der Stadt, Aidlingen, Holzgerlingen, Ehningen, Gärtringen, Nufringen, Herrenberg und Jettingen. Die mit dem Landratsamt Böblingen abzuschließende Kooperationsvereinbarung ist im Entwurf als Anlage beigefügt.
In Leonberg soll der/die Kommunale Inklusionvermittler*in ehrenamtlich aktiv werden und Mitglied des AK Inklusion sein. Eine Aufwandsentschädigung für Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufgabe entstehen, ist vorgesehen. Die Kosten für die Stadt Leonberg belaufen sich über die Laufzeit von 3 Jahren (2021 bis 2023) insgesamt auf ca. 2.500 Euro. Die Mittel im Jahr 2021, die bei ca. 500 Euro liegen, sind unter der Kostenstelle für Inklusion zu veranschlagen und in der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2022 und 2023 zu berücksichtigen.
Finanziert sind über die Laufzeit eine Basis-Fortbildung für den KIV, die vom Landkreis organisierte Prozessbegleitung durch Durchführung von Netzwerktreffen und virtuelle Peergruppen-Coachings, kostenlose Marketing-Kits (Flyer, Roll-ups, Infos für die Homepage u. a.) sowie die Möglichkeit auf das reichhaltige Erfahrungswissen aus der Betroffenensicht der Pilotlandkreise zuzugreifen. Das Projekt ist eine gute Grundlage für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Ein Beispiel zur Tätigkeit der Inklusionsvermittler in Kommunen gibt der Imagefilm aus Kirchzarten wieder, der abrufbar ist unter: https://www.youtube.com/watch?v=XUHzyM-8hmE.
Den Auftakt der Kommunalen Inklusionsvermittler im Landkreis Böblingen im Rahmen des Projekts „Gemeinden in Bewegung“ wird am 12. Februar 2021 eine gemeinsame Videopressekonferenz der beteiligten Kommunen und der Landkreisverwaltung bilden. Danach hat jede Kommune die Gelegenheit, eine geeignete Person zu suchen und zu benennen. Im September 2021 ist die Basisqualifizierung der Kommunalen Inklusionsvermittler*innen der Städte und Gemeinden geplant.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget im Haushaltsplanentwurf 2021 veranschlagt |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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11140005 Inklusion Sachkonto 42710000 Bes. Verw. u.Verm.leistungen |
2021 |
0 Euro |
500 Euro |
Die Mittel sind zu veranschlagen. |
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11140005 Inklusion Sachkonto 42710000 Bes. Verw. u.Verm.leistungen |
2022 |
0 Euro |
1.500 Euro |
Die Mittel sind zu veranschlagen. |
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11140005 Inklusion Sachkonto 42710000 Bes. Verw. u.Verm.leistungen |
2023 |
0 Euro |
500 Euro |
Die Mittel sind zu veranschlagen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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295 kB
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