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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2020/415
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan „Agnes-Miegel-Straße“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 02.08-11 in Leonberg
- Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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28.01.2021
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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02.02.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung:
Inzwischen wurde im Bebauungsplanverfahren „Agnes-Miegel-Straße“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 02.08-11 in Leonberg die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Planunterlagen mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung im Zeitraum vom 26.10.2020 bis einschließlich 23.11.2020 erfolgt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel dazu frühzeitig an der Planung beteiligt.
Die im Rahmen dieser Beteiligungen abgegeben Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf werden von der Verwaltung geprüft und bei der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs berücksichtigt bzw. abgewogen.
Erfordernis der Verlängerung der Veränderungssperre
Die erstmalige Verlängerung der Veränderungssperre ist hier zulässig, da die von der Veränderungssperre zu sichernde Planung bislang noch nicht abgeschlossen werden konnte und die allgemeinen Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre für den im Abgrenzungsplan vom 29.01.2019 dargestellten Bereich weiter fortbestehen. Insbesondere ist das Sicherungsbedürfnis hier weiterhin gegeben.
Die Veränderungssperre für den im Abgrenzungsplan vom 29.01.2019 (Anlage 1) dargestellten Bereich wird nach §§ 14 und 16 BauGB und § 4 Gemeindeordnung (GemO) als Satzung beschlossen (Anlage 2).
Weiteres Vorgehen
Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs und Vorbereitung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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17,3 kB
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