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Anfrage in einer Sitzung - 2020/443
Grunddaten
- Betreff:
-
Absolutes Halteverbot Baby One
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage in einer Sitzung
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeinderat
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Beantwortung Anfrage
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02.02.2021
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Antwort
Stellungnahme der Verwaltung
Die Maybachstraße dient als eine von zwei Hauptzufahrten in das dortige Gewerbegebiet
u. a. mit den Firmen Bosch und GEZE. Die Unternehmen werden auch mit Sattelzugmaschinen angedient. Damit diese nicht unmittelbar nach dem Abbiegevorgang aus der Poststraße auf ein Hindernis in Form von parkenden Fahrzeugen treffen, ist das Halteverbot aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erforderlich.
Die dortigen Falschparker sind oftmals Besucher des Grillhähnchenstands. Dieser verfügt über keine geeigneten Stellplätze, sodass Kunden dort verkehrswidrig halten. Eine dauerhafte Kontrolle durch den Vollzugsdienst ist leider nicht möglich. Die Kontrollen im Rahmen der Streifentätigkeit werden jedoch ab sofort intensiviert.
Nach der Neustrukturierung der Bebauung durch die Firma Bosch werden sich vermutlich auch die Verkehrsbeziehungen ändern, sodass nach Abschluss der Baumaßnahmen die Situation erneut durch die Verkehrsbehörde betrachtet und erforderlichenfalls Anpassungen der Verkehrsregelungen vorgenommen werden.
