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Anfrage in einer Sitzung - 2020/432

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Beratungsfolge

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Frage

Anfrage aus dem Gemeinderat vom 15.12.2020

Herr Prof. Ziegler möchte wissen, wie bei den künftigen Eigenbetrieben der Stadtwerke mit vergünstigten Angeboten verfahren werde. Dies betreffe zum einen das Angebot von kostenlosem Parken in den entsprechenden Parkgaragen und zum anderen die vergünstigten oder kostenlosen Eintrittsmöglichkeiten für Besucher der Bäder mit Teilhabepass. Hintergrund der Frage sei, dass die Entgelte nicht mehr durch städtische Gremien oder durch die Verwaltung festgesetzt würden, sondern durch die Eigenbetriebe selbst.

 

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Antwort

Stellungnahme der Verwaltung

Die Befristung der Befreiung der Parkgebührenpflicht bleibt entsprechend des Beschlussvorschlages der Verwaltung erhalten, während die seitens der Stadtwerke bewirtschafteten Parkhäuser aus dem Geltungsbereich ausgeklammert bleiben.

 

Der Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg kann im Gegensatz zu einem kommunalen Unternehmen in Privatrechtsform nicht ohne die kommunalen Gremien Gebühren, Entgelte usw. festsetzen. Hier gelten die Regelungen der Hauptsatzung sowie der Betriebssatzung.

 

Die Regelungen des Leonberger Teilhabepasses gelten wie beschlossen.

 

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