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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2021/017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stelle wird entsprechend des Ausschreibungstextes der Anlage 1 am 05.02.2021 in einschlägigen Printmedien und Bewerbungsportalen veröffentlicht.
  2. Der Bewerbungsschluss wird auf den 07.03.2021 festgesetzt.
  3. Die Wahl des Ersten Beigeordneten erfolgt in der Sitzung des Gemeinderates am 13.04.2021

 

 

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Sachverhalt

 

In § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung ist festgelegt, dass die Stadt Leonberg zwei hauptamtliche Beigeordnete als Stellvertreter des Oberbürgermeisters bestellt. Einer der Beigeordneten führt die Bezeichnung „Erster Bürgermeister“, der andere „Bürgermeister“.

 

Am 13.01.2021 endete die Amtszeit des Ersten Bürgermeisters Dr. Ulrich Vonderheid. Nachdem er in der Sitzung des Gemeinderates am 17.11.2020 nicht wieder gewählt wurde, und der neu gewählte Nachfolger, Herr Maic Schillack, das Amt nicht angetreten hat, ist die Stelle neu auszuschreiben und zu besetzen. Bei dieser Besetzung gilt die Frist nach § 47 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, wonach die Wahl spätestens drei Monate nach Freiwerden durchzuführen ist. Auf den Terminplan in Anlage 2 wird verwiesen.

 

Bei der Besetzung der Stellen sollen entsprechend § 50 Abs. 2 GemO die Parteien und Wählervereinigungen gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Sitze im Gemeinderat berücksichtigt werden. Hierbei handelt es sich um ein Vorschlagsrecht. Damit ist aber kein Anspruch darauf verbunden, dass der Gemeinderat den/die vorgeschlagenen Bewerber wählt.

 

In der Sitzung des Ältestenrates am 13.01.2021 wurde vereinbart, dass die Stelle direkt als Erster Beigeordneter, verknüpft mit den Aufgaben der Leitung des Dezernates II entsprechend dem in Anlage 1 beigefügten Ausschreibungstext, in einschlägigen Printmedien sowie Stellenportalen im Internet veröffentlicht wird. Mit diesem Vorgehen wird keine Festlegung für künftige Besetzungsverfahren des Ersten Beigeordneten getroffen.

 

 

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Anlagen

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