Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/412
Grunddaten
- Betreff:
-
Baubetriebshof- Errichtung einer Unterstellhalle für
Winterdienstfahrzeuge und Anbaugeräte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
28.01.2021
|
Beschlussvorschlag
- Von der Abrechnung der Gesamtkosten für die Errichtung einer Unterstellhalle für Winterdienstfahrzeuge und Anbaugeräte für den Baubetriebshof wird Kenntnis genommen.
- Der Gemeinderat stimmt der überplanmäßigen Auszahlung zu.
- Die Gesamtkosten in Höhe von € 146.638,40 brutto incl. Nebenkosten werden anerkannt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Durch Neuanschaffungen von dringend benötigten Winterdienstfahrzeugen im Baubetriebshof und weitere Anbaugeräten war eine Unterbringung in wettergeschütztem Bereich nicht mehr gegeben. Eine neue Unterstellhalle war notwendig um die neuen Fahrzeuge und Anbaugeräte witterungsunabhängig zu parken.
Mit der Drucksache 2019/212 wurde diese Beantragt und der Erstellung der Unterstellhalle für Winterdienstfahrzeuge und Anbaugeräte auf dem Gelände des Bauhofes Leonberg zugestimmt.
Das Budget für den Neubau der Unterstellhalle auf dem Gelände des Baubetriebshofes Leonberg war gemäß der Vorlage in Höhe von €115.000,00 brutto veranschlagt und genehmigt.
Im Zuge der Planung und der Ausführung hat sich der Budgetbedarf wie nachstehende beschrieben erhöht.
Eine Zusammenstellung der Kosten ist als Anlage beigefügt.
Zusätzlich notwendige Leistungen:
-
Entwässerung Hallendach KG 400
Im Zuge der Planung wurde festgestellt, dass die Entwässerung des anfallende Wassers vom Dach nicht wie ursprünglich vorgesehen über eine auf dem Gelände verbaute Entwässerungsrinne abgeführt werden kann, sondern mittels eigener Entwässerungsleitung und dazugehörigem Kontrollschacht entwässert werden muss. Der Durchmesser (DN 100) der Abwasserleitung für die Rinne entspricht nicht dem erforderlichen Querschnitt (DN 150). Sie hat für die direkte Aufnahme der Entwässerungsgrundleitung der Dachentwässerung (DN 125) keinen ausreichenden Querschnitt.
Für die neue Anbindung der Entwässerung an den örtlichen Entwässerungskanal wurde der kürzest mögliche Anschlußweg gewählt. Diese Arbeiten waren unabdingbar für die funktionierende Entwässerung des Hallendaches.
Die notwendigen Entwässerung-, Kanal- und Straßenarbeiten wurden bei 3 Firmen angefragt und an den günstigsten Bieter vergeben.
Um den vorgegebenen Ausführungstermin einzuhalten wurden die Arbeiten vergeben und ausgeführt.
Die abgerechneten Kosten hierfür betragen € 21.851,16 brutto
- Bauleitung KG 700
die Bauleitung der Maßnahme war in den genehmigten Kosten der Vorlage 219/212 nicht enthalten. Da diese Leistung von der ausführenden Firma, die die Halle erstellt hat nicht übernommen wurde und aufgrund der mangelnden Personalkapazität nicht durch das GM ausgeführt werden konnte, wurde ein externes Büro mit dieser Leistung beauftragt.
Die abzurechnenden Kosten hierfür betragen € 6.381,43 brutto
- Mehr-/Mindermassen in KG 300/400 und Genehmigung
Im Zuge der Ausführung ergaben sich Mehr- und Mindermassen. Im Wesentlichen ist die Erhöhung der Auftragssumme für die Erstellung der Halle auf die Notwendigkeit von 2 zusätzlich benötigten Fundamenten zurückzuführen.
Dadurch ergaben sich Mehrmassen im Bereich Fundamentaushub, -entsorgung, Fundamentbeton, Wiederverfüllen, Herstellen der asphaltierten Oberfläche.
Die abzurechnenden Kosten hierfür betragen € 3.405,81 brutto
- Aufstellung Gesamtkosten incl. Nebenkosten
Die Addition der unter Punkt 1 – 3 genannten Leistungen beträgt:
Punkt 1 21.851,16 € brutto
Punkt 2 6.381,43 € brutto
Punkt 3 3.405,81 € brutto
Summe 31.638,40 € brutto
+ genehmigte Kosten aus Vorlage 115.000,00 € brutto
Gesamt 146.638,40 € brutto
- Benötigte überplanmäßige Auszahlung
Da die für das Jahr 2019 geplanten Ausgaben in Höhe von € 30.000,00 in 2019 nicht benötigt wurden und eine Neuveranlagung in 2020 nicht durchgeführt wurde ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von insgesamt:
Summe Punkt 1 - 3 31.638,40 € brutto
nicht neu veranlagte Kosten aus 2019 30.000,00 € brutto
Summe 61.638,40 € brutto
Finanz. Auswirkung
|
JA |
x |
|
NEIN |
|
|
Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
7 1125 007 7001 Neubau Unterstellhalle Baubetriebshof Leonberg |
2019 |
30.000 |
0 |
Keine Neuveranlagung in 2020 |
|
711250077001 Neubau Unterstellhalle Baubetriebshof Leonberg |
2020 |
85.000 |
146.638,40 |
Überplanmäßige Auszahlung erfolgt aus Deckung aus Investitionsauftrag 72110 014 7303 Grundschule Warmbronn Abbruch Pavillon und Neubau |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
438,2 kB
|
||
|
2
|
(wie Dokument)
|
453,4 kB
|
