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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/409
Grunddaten
- Betreff:
-
Einziehung eines Teilbereiches der Dieselstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
- Beteiligtes Amt:
- Stadtplanungsamt; Abteilung Steuern, Grundstücksverkehr und Forst; Bauordnung; Tiefbauamt; Oberbürgermeister; Dezernat III
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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28.01.2021
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Gestoppt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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02.02.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Eine Straße kann nach § 7 Straßengesetz eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen.
Im vorliegenden Fall wird der im Plan dargestellte Abschnitt der Dieselstraße im Zuge der Neubebauung durch die Fa. Bosch in die Konzeption einbezogen und wird nicht mehr dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehen. Die zu entwidmende Fläche hat eine Größe von ca. 745 qm.
Die materiellen Voraussetzungen für die Einziehung liegen vor, da die Einziehung durch die vorliegenden Planungen notwendig wird und der Straßenabschnitt für den Verkehr entbehrlich ist.
Nach erfolgter Einziehung geht dieser Teil in den städtischen Privatbesitz über und kann verkauft werden.
Weiteres Vorgehen
Nach der öffentlichen Bekanntmachung der Einziehungsabsicht können Einwendungen innerhalb von mindestens 3 Monaten, längstens jedoch bis zum Erlass der Einziehungsverfügung geltend gemacht werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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526,7 kB
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