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Anfrage in einer Sitzung - 2020/438
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Paragraph 13b Baugesetzbuch
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage in einer Sitzung
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Planungsausschuss
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Beantwortung Anfrage
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28.01.2021
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Antwort
Stellungnahme der Verwaltung
Am 04.11.2020 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Als Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird er nun im Bundestag und Bundesrat beraten. Wird der Entwurf in der vorliegenden Fassung beschlossen, können Bebauungspläne, die förmlich bis zum 31.12.2022 eingeleitet werden, eine Grundfläche von weniger als 10.000m² haben und sich an bebaute Ortsteile anschließen, analog § 13a BauGB aufgestellt werden (beschleunigtes Verfahren).
Der Satzungsbeschluss ist bis zum 31.12.2024 zu fassen. Im beschleunigten Verfahren sind u.a. keine Umweltprüfung, keine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und nur eine Berichtigung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Ausschlussvoraussetzungen für die Anwendung dieses Verfahrens sind analog § 13a BauGB zu beachten. Insgesamt ist der Anwendungsbereich des Verfahrens nach §13b BauGB aufgrund der maximal zulässigen Flächengröße geringer.
