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Anfrage in einer Sitzung - 2020/420

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Beratungsfolge

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Frage

Anfrage aus dem Sozial- und Kultusausschuss vom 02.12.2020

Frau Schüller-Tietze interessiert, warum in der Glemseckstraße das Verkehrsschild „Halteverbot“ aufgestellt wurde.

Sie berichtet außerdem, dass die Strecke immer wieder mit überhöhten Geschwindigkeiten befahren wird. Anwohner hätten bereits vor einem Jahr das Ordnungsamt kontaktiert und um einer Lösung des Problems gebeten.

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Antwort

Stellungnahme der Verwaltung

In der Glemseckstraße zwischen der Leonberger Straße und der Berliner Straße wurden aktuell keine neuen Verkehrszeichen angeordnet. Die bestehenden Halteverbote wurden auf Grund der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs angeordnet. Über die Glemseckstraße wird u. a. der Busverkehr in Richtung Stuttgart-Heslach und ins Ramtel geführt. Zudem besteht in der Bruckenbachstraße in Fahrtrichtung Leobad eine Tonnagenbeschränkung für die Brücke über die Glems. Der überörtliche Verkehr aus der Leonberger Straße muss daher ebenfalls über die Glemseckstraße zur Südrandstraße geführt werden.

 

Anwohnerbeschwerden über Geschwindigkeitsübertretungen sind dem Ordnungsamt bekannt. Es gibt Verkehrsteilnehmende, die die Glemseckstraße mit überhöhter Geschwindigkeit befahren. Sie sind sehr gut vernetzt und informieren sich z. B. in den sozialen Netzwerken gegenseitig über Kontrollen. Daher sind Geschwindigkeitsmessungen kein geeignetes Instrument, um dauerhaft eine Lösung herbeizuführen.
Fahrzeuge dürfen durch den städtischen Vollzugsdienst nicht angehalten werden. Diese Befugnis hat ausschließlich der Polizeivollzugsdienst. Gleiches gilt bei dem Verdacht eines Rennens. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, für deren Verfolgung ebenso die Polizei zuständig ist.

Mit den derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten können keine Verkehrsmaßnahmen seitens der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden, die verhindern, dass in der Glemseckstraße zu schnell gefahren wird.

 

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