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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2020/363-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Parkgebühren-Befreiung von E-Fahrzeugen auf öffentlichen Parkplätzen: Neufassung der Parkgebührensatzung
Beschlussvorschlag aus dem Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 03.12.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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15.12.2020
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Beschlussvorschlag
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Leonberg über die Festsetzung der Parkgebühren
Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.7.2000, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15.10.2020 (GBl. S. 910, 911), § 2 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg vom 17.3.2005, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7.11.2017 (GBl. S. 592, 593) und § 6a Straßenverkehrsgesetz vom 5.3.2003, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.7. 2020 (BGBl. I S. 1653) wird die Satzung über die Festsetzung der Parkgebühren wie folgt geändert:
§ 1
§ 5 wird wie folgt geändert:
§ 5 Inkrafttreten / Außerkrafttreten
Satz 3 wird gestrichen.
§ 2 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 1.1.2021 in Kraft.
Elektrofahrzeuge sind von der Parkgebührenpflicht befreit. Dies gilt ebenfalls in Parkhäusern, welche von den Stadtwerken bewirtschaftet werden und ist bis zum 31.12.2025 befristet.
