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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2020/363-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Leonberg über die Festsetzung der Parkgebühren

 

Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.7.2000, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15.10.2020 (GBl. S. 910, 911), § 2 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg vom 17.3.2005, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7.11.2017 (GBl. S. 592, 593) und § 6a Straßenverkehrsgesetz vom 5.3.2003, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.7. 2020 (BGBl. I S. 1653) wird die Satzung über die Festsetzung der Parkgebühren wie folgt geändert:

 

§ 1

 

§ 5 wird wie folgt geändert:

 

§ 5 Inkrafttreten / Außerkrafttreten

 

Satz 3 wird gestrichen.

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt am 1.1.2021 in Kraft.

 

 

Elektrofahrzeuge sind von der Parkgebührenpflicht befreit. Dies gilt ebenfalls in Parkhäusern, welche von den Stadtwerken bewirtschaftet werden und ist bis zum 31.12.2025 befristet. 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

 

In der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom 03.12.2020 wurde der obige Beschlussvorschlag mehrheitlich an den Gemeinderat empfohlen.

 

Die Beschlussempfehlung wurde um den Antrag von Herrn Dr. Pfeiffer erweitert.

 

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