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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2020/395-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Hauptsatzung
Beschlussvorschlag aus dem Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 03.12.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
- Beteiligtes Amt:
- Hauptamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.12.2020
|
Beschlussvorschlag
Es wird folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Aufgrund von § 19 und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.10.2020, hat der Gemeinderat der Stadt Leonberg am ............. folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leonberg beschlossen:
-
§ 4 wird um einen Absatz 6 ergänzt:
„Der Gemeinderat kann dem zuständigen Ausschuss im Einzelfall die Ernennung oder Anstellung von Beamten der Besoldungsgruppe A 14 bis A 16 und von Beschäftigten der Entgeltgruppe 14 bis 15 TVöD oder Amtsleitungen übertragen.“ -
Es wird ein „§ 4a Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum“ eingefügt:
„Nach Entscheidung des/der jeweiligen Vorsitzenden können unter den in § 37a GemO festgelegten Voraussetzungen Sitzungen des Gemeinderats, der Ausschüsse und sonstiger gemeinderätlicher Gremien sowie Sitzungen der Ortschaftsräte und Jugendvertretungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden.“ -
§ 6 Abs. 3 Ziffer 3.11 wird wie folgt geändert:
„Die Ernennung, Anstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen
- der Beamten der Besoldungsgruppen A 12 bis A 13 und
- der Beschäftigten der Entgeltgruppen 12 bis 13 TVöD,
soweit es sich nicht um Amtsleiter handelt.“
§ 12 Abs. 2 Ziffer 2.3.2 wird wir folgt geändert:
„Sämtliche Personalangelegenheiten
- der Beamten der Besoldungsgruppe A 1 bis A 11 und
- der Beschäftigten der Entgeltgruppe 1 bis 11 TVöD
- der Beamten im Vorbereitungsdienst,
- der Beschäftigten in Ausbildung.“
§ 12 Abs. 4 wird wir folgt geändert:
„Entscheidungen nach Abs. 2 Ziffer 2.3.1.4 und Ziffer 2.3.2 sind bei Besoldungsgruppen von A9 bis A11 bzw. bei Entgeltgruppen von 10 bis 11 TVöD dem zuständigen Ausschuss, und sofern es sich um freiberuflich beschäftigte Lehrkräfte der Jugendmusikschule handelt, auch dem Beirat der Jugendmusikschule in der nächsten Sitzung bekannt zu geben.“
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
In der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom 03.12.2020 wurde der obige Beschlussvorschlag einstimmig an den Gemeinderat empfohlen.
In der Beschlussempfehlung wurde bei Punkt 3 das Wort „Abteilungsleitung“ gestrichen.
Die Vergleichbarkeit der Besoldungs-/ und Entgeltgruppen in Punkt 3 ist darzustellen und ggf. entsprechend anzupassen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Übertragung von personalrechtlichen Entscheidungen an den Oberbürgermeister
Die bisherigen Fassung ging davon aus, dass bei Abteilungsleitungen (unabhängig von der Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe) immer der jeweilige Ausschuss die Personalentscheidungen trifft.
In Leonberg hat diese Regelung allerdings kaum praktische Relevanz, da Abteilungsleitungen in der Regel A 12/A 13 oder EG 12/EG 13 sind. Nur eine Abteilungleitung (Abteilung Betreuungsangebote für Schulkinder) ist in EG 10 eingestuft. Aus diesem Grund kann dieses Kriterium auch entfallen.
Um die Kriterien verständlicher darzustellen wurden sie mit Spiegelstrichen unterteilt.
Bei der Bearbeitung der Strichvorlage ist aufgefallen, dass in der ursprünglichen Vorlage übersehen wurde zu der beabsichtigten Änderung der allgemeinen Zuständigkeit der beschließenden Ausschüsse auch die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters in § 12 Abs. 2 und Abs. 4 der Hauptsatzung entsprechend anzupassen.
Darüber hinaus sind entsprechende Regelungen in den Betriebssatzungen der Stadthalle und der Stadtwerke enthalten. Eine Änderung dieser Regelungen kann erfolgen, wenn diese Satzungen sowieso geändert werden müssen.
Vergleichbarkeit von Besoldungs- und Entgeltgruppen
Im Verwaltungsausschuss wurde auch gefragt, in wie weit Besoldungs- und Entgeltgruppen vergleichbar sind.
Grundsätzlich sind Entgelte nach dem TVöD und die Besoldung von Beamten unterschiedlich. Die Eingruppierung von Angestellten richtet sich nach Tätigkeitsmerkmalen, also der Wertigkeit der konkret auszuübenden Tätigkeit. Bei Beamten bemisst sich die Eingruppierung nach der Bedeutung des verliehenen Statusamtes.
Gleichwohl gibt es Tabellen, die Entgelt- und Besoldungsgruppen gegenüber stellen, z. B. wenn es darum geht, die Zahl und Eingruppierung der unterstellten Mitarbeiter festzustellen.
Im TVöD ist in den Vorbemerkungen zur Entgeltordnung unter „9. Unterstellungsverhältnisse“ folgende Tabelle abgedruckt:
|
Entgeltgruppe |
Besoldungsgruppe |
|
2 |
A 2 |
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3 |
A 3 |
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4 |
A 4 |
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5 |
A 5 |
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6 |
A 6 |
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7 |
A 7 |
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8 |
A 8 |
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9a, 9b, 9c |
A 9 |
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10 |
A 10 |
|
11 |
A 11 |
|
12 |
A 12 |
|
13 |
A 13 |
|
14 |
A 14 |
|
15 |
A 15 |
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat als Orientierung für die drei wichtigsten Berufsgruppen, basierend auf den Tätigkeitsmerkmalen, Entgeltgruppen und in etwa entsprechende Besoldungsgruppen differenzierter gegenübergestellt (Auszug; beigefügte Erläuterungen wurden zur besseren Übersichtlichkeit entfernt):
|
Besoldungsgruppe |
Bürodienst (Teil A I. 3., 4.) Entgeltgruppe |
Techniker und Ingenieure (Teil A II. 5. bzw. 3., I. 4.) Entgeltgruppe |
Informations- und Kommunikationstechnik (Teil A II. 2., I. 4.) Entgeltgruppe |
|
A 9 (2. Qualifikationsebene) |
EG 9a |
EG 9a |
EG 9a |
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A 9 (2. Qualifikationsebene) mit Amtszulage |
Keine Entsprechung |
EG 9b |
EG 9b |
|
A 9 (3. Qualifikationsebene) |
EG 9b |
|
|
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A 10 |
EG 9c |
EG 10 / EG 11 |
EG 10 / EG 11 |
|
A 11 |
EG 10 |
EG 12 |
EG 12 |
|
A 12 |
EG 11 |
EG 12 |
EG 12 |
|
A13 (3. Qualifikationsebene) |
EG 12 |
EG 13 |
EG 13 |
|
A 13 (4. Qualifikationsebene)
|
EG 13 |
||
|
A 14
|
EG 14 |
||
Auch hier entsprechen die Besoldungsgruppen in etwa den Entgeltgruppen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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422,1 kB
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